Mittagsschattens am Gnomon bestimmten; sie hatten vier Jahreszeiten und die siebentägige Woche nach einer gewissen Reihenfolge der Planeten zum astrologischen Gebrauche. Der Tag fing in der zweiten Dynastie mit dem Mittag an, was der Aufmerksamkeit keines Maurers entgehen wird; Wou-wang, im J. 1122 v. Chr. Gründer der dritten Dynastie, setzte ihn auf Mitternacht.1) Mit dem Sonnendienste, mit der Verehrung der Sonne als des Symboles des göttlichen Lichtes, - der Wahrheit, Gerechtigkeit und Treue hängt es zusammen, dass die Urmenschheit zu allen, besonders wichtigeren Geschäften das Sonnenlicht, gleichsam den göttlichen Zeugen verlangte. Beim Sonnenlichte wurde gebetet und geschworen, erworben und gerichtet, gehandelt und gewandelt, Gott gelobt, wie dieses oben in der Abhandlung über den Osten schon nachgewiesen wurde. Die rechte Zeit, die höchste Zeit zum Arbeiten war daher der Urmenschheit, den Lichtgläubigen, den Sonnendienern, wenn die Sonne ihren höchsten täglichen Standpunkt erreicht hatte, im Scheitelpunkte stand und den Hochmittag verkündigte. Dass in uralter Zeit die Chinesen und folgeweise die Urmenschheit den (rechten) Tag mit der Mittagszeit angefangen haben, ist eine unbestreitbare geschichtliche Thatsache, und wenn nun auch heute noch die Maurer ihre Arbeiten erst am Hochmittage symbolisch beginnen und um Hochmitternacht symbolisch schliessen, welche Tagesstunde es auch wirklich sein möge, ist dieses ein Umstand, welcher alle Aufmerksamkeit des Geschichtsforschers und besonders des denkenden Maurers beanspruchen darf. Dass dieser Gebrauch, dieses Symbol erst im 18. Jahrhundert erdacht und in die freimaurerischen Rituale hineingetragen worden sei, möchte besonders mit Rücksicht auf den Stand der Alterthumskunde, der Geschichts- und Sprachforschung in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts für ganz unmöglich zu halten sein, und wird diese Unmöglichkeit zugegeben, erscheint es als ein uralter traditioneller Mysteriengebrauch, als ein geschichtlicher Ueberrest des Glaubens und der Sitten
1) Bunsen, a. a. O., Va. S. 282ff.; Weber, a. a. O., S. 287 Anm. 3.
Mittagsschattens am Gnomon bestimmten; sie hatten vier Jahreszeiten und die siebentägige Woche nach einer gewissen Reihenfolge der Planeten zum astrologischen Gebrauche. Der Tag fing in der zweiten Dynastie mit dem Mittag an, was der Aufmerksamkeit keines Maurers entgehen wird; Wou-wang, im J. 1122 v. Chr. Gründer der dritten Dynastie, setzte ihn auf Mitternacht.1) Mit dem Sonnendienste, mit der Verehrung der Sonne als des Symboles des göttlichen Lichtes, - der Wahrheit, Gerechtigkeit und Treue hängt es zusammen, dass die Urmenschheit zu allen, besonders wichtigeren Geschäften das Sonnenlicht, gleichsam den göttlichen Zeugen verlangte. Beim Sonnenlichte wurde gebetet und geschworen, erworben und gerichtet, gehandelt und gewandelt, Gott gelobt, wie dieses oben in der Abhandlung über den Osten schon nachgewiesen wurde. Die rechte Zeit, die höchste Zeit zum Arbeiten war daher der Urmenschheit, den Lichtgläubigen, den Sonnendienern, wenn die Sonne ihren höchsten täglichen Standpunkt erreicht hatte, im Scheitelpunkte stand und den Hochmittag verkündigte. Dass in uralter Zeit die Chinesen und folgeweise die Urmenschheit den (rechten) Tag mit der Mittagszeit angefangen haben, ist eine unbestreitbare geschichtliche Thatsache, und wenn nun auch heute noch die Maurer ihre Arbeiten erst am Hochmittage symbolisch beginnen und um Hochmitternacht symbolisch schliessen, welche Tagesstunde es auch wirklich sein möge, ist dieses ein Umstand, welcher alle Aufmerksamkeit des Geschichtsforschers und besonders des denkenden Maurers beanspruchen darf. Dass dieser Gebrauch, dieses Symbol erst im 18. Jahrhundert erdacht und in die freimaurerischen Rituale hineingetragen worden sei, möchte besonders mit Rücksicht auf den Stand der Alterthumskunde, der Geschichts- und Sprachforschung in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts für ganz unmöglich zu halten sein, und wird diese Unmöglichkeit zugegeben, erscheint es als ein uralter traditioneller Mysteriengebrauch, als ein geschichtlicher Ueberrest des Glaubens und der Sitten
1) Bunsen, a. a. O., Va. S. 282ff.; Weber, a. a. O., S. 287 Anm. 3.
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Mittagsschattens am Gnomon bestimmten; sie hatten vier Jahreszeiten und die siebentägige Woche nach einer gewissen Reihenfolge der Planeten zum astrologischen Gebrauche. Der Tag fing in der zweiten Dynastie mit dem Mittag an, was der Aufmerksamkeit keines Maurers entgehen wird; Wou-wang, im J. 1122 v. Chr. Gründer der dritten Dynastie, setzte ihn auf Mitternacht. 1) Mit dem Sonnendienste, mit der Verehrung der Sonne als des Symboles des göttlichen Lichtes, - der Wahrheit, Gerechtigkeit und Treue hängt es zusammen, dass die Urmenschheit zu allen, besonders wichtigeren Geschäften das Sonnenlicht, gleichsam den göttlichen Zeugen verlangte. Beim Sonnenlichte wurde gebetet und geschworen, erworben und gerichtet, gehandelt und gewandelt, Gott gelobt, wie dieses oben in der Abhandlung über den Osten schon nachgewiesen wurde. Die rechte Zeit, die höchste Zeit zum Arbeiten war daher der Urmenschheit, den Lichtgläubigen, den Sonnendienern, wenn die Sonne ihren höchsten täglichen Standpunkt erreicht hatte, im Scheitelpunkte stand und den Hochmittag verkündigte. Dass in uralter Zeit die Chinesen und folgeweise die Urmenschheit den (rechten) Tag mit der Mittagszeit angefangen haben, ist eine unbestreitbare geschichtliche Thatsache, und wenn nun auch heute noch die Maurer ihre Arbeiten erst am Hochmittage symbolisch beginnen und um Hochmitternacht symbolisch schliessen, welche Tagesstunde es auch wirklich sein möge, ist dieses ein Umstand, welcher alle Aufmerksamkeit des Geschichtsforschers und besonders des denkenden Maurers beanspruchen darf. Dass dieser Gebrauch, dieses Symbol erst im 18. Jahrhundert erdacht und in die freimaurerischen Rituale hineingetragen worden sei, möchte besonders mit Rücksicht auf den Stand der Alterthumskunde, der Geschichts- und Sprachforschung in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts für ganz unmöglich zu halten sein, und wird diese Unmöglichkeit zugegeben, erscheint es als ein uralter traditioneller Mysteriengebrauch, als ein geschichtlicher Ueberrest des Glaubens und der Sitten
1) Bunsen, a. a. O., Va. S. 282ff.; Weber, a. a. O., S. 287 Anm. 3.
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