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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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dem Ravensburger Weisthum der Probst alle sieben Jahre besetzen; in einem Mährchen bei Panzer, Beiträge I. Seite 193, schlägt ein Held mit einer, Haselgerte dem Drachen sieben Köpfe ab; den Sarg nennen die Dichter das Haus von sieben Füssen; nach der Nibelungenklage 1200 wird von den Landleuten ein grosses, gemeinsames Grab gegraben, sieben Speerschäfte weit und sieben Speerschäfte tief; die angelsächsischen Könige hatten sieben Stammväter, welche Brüder und sämmtlich Söhne des Wodan oder der Freyja waren; bei der Krönung des Kaisers Maximilian II. zu Frankfurt a. M. im Jahr 1562 war dessen Sitz sieben Stufen höher als die übrigen Sitze, wie überhaupt die Ehrensitze sieben Stufen zu haben pflegten; bei den päbstlichen feierlichen Mahlen nahm der Pabst einen solchen Ehrensitz ein.1) Ebenso gehören hierher die bekannten sieben Wunder der Welt (septern miracula mundi), obwohl dieselben schon dem Alterthume angehören, aber durch das ganze Mittelalter herab bis auf die Gegenwart sich im Redegebrauche erhalten haben; die Mönche des 8. und 9. Jahrh. zählten zu diesen Weltwundern auch das Absterben und Aufblähen des Pflanzenreiches und erblickten darin ein Bild der Auferstehung.2) Auch darf wohl hierher gezogen werden das Siebengestirn, wie schon der jüdische Prophet Amos aus dem Anfange des 8. Jahrhunderts v. Chr. 5, 8 unzweifelhaft nach chaldäischem Vorgange von dem Ewigen rühmt:

"Der geschaffen hat Siebengestirn und Orion
und umwandelt in Morgenlicht den Todesschatten,
und den Tag verdunkelt in Nacht:
Er ruft die Gewässer des Meeres, und giesset sie über der Erde Fläche,
Ewiger ist sein Name."

Eine Frist von sechs Wochen, eine sog. sächsische Frist, ist eigentlich eine solche von drei Mal vierzehn Tagen.3) Opferbare Thiere, - Thiere, welche geopfert (offerri)

1) Winzer, die deutschen Bruderschaften, S. 154.
2) Welker, a. a. O., II. S. 514.
3) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 821; Waitz, Verfassungsgeschichte, I. S..57; Kraner, a. a. O., S. 236 ad. cap. 18.

dem Ravensburger Weisthum der Probst alle sieben Jahre besetzen; in einem Mährchen bei Panzer, Beiträge I. Seite 193, schlägt ein Held mit einer, Haselgerte dem Drachen sieben Köpfe ab; den Sarg nennen die Dichter das Haus von sieben Füssen; nach der Nibelungenklage 1200 wird von den Landleuten ein grosses, gemeinsames Grab gegraben, sieben Speerschäfte weit und sieben Speerschäfte tief; die angelsächsischen Könige hatten sieben Stammväter, welche Brüder und sämmtlich Söhne des Wodan oder der Freyja waren; bei der Krönung des Kaisers Maximilian II. zu Frankfurt a. M. im Jahr 1562 war dessen Sitz sieben Stufen höher als die übrigen Sitze, wie überhaupt die Ehrensitze sieben Stufen zu haben pflegten; bei den päbstlichen feierlichen Mahlen nahm der Pabst einen solchen Ehrensitz ein.1) Ebenso gehören hierher die bekannten sieben Wunder der Welt (septern miracula mundi), obwohl dieselben schon dem Alterthume angehören, aber durch das ganze Mittelalter herab bis auf die Gegenwart sich im Redegebrauche erhalten haben; die Mönche des 8. und 9. Jahrh. zählten zu diesen Weltwundern auch das Absterben und Aufblähen des Pflanzenreiches und erblickten darin ein Bild der Auferstehung.2) Auch darf wohl hierher gezogen werden das Siebengestirn, wie schon der jüdische Prophet Amos aus dem Anfange des 8. Jahrhunderts v. Chr. 5, 8 unzweifelhaft nach chaldäischem Vorgange von dem Ewigen rühmt:

„Der geschaffen hat Siebengestirn und Orion
und umwandelt in Morgenlicht den Todesschatten,
und den Tag verdunkelt in Nacht:
Er ruft die Gewässer des Meeres, und giesset sie über der Erde Fläche,
Ewiger ist sein Name.“

Eine Frist von sechs Wochen, eine sog. sächsische Frist, ist eigentlich eine solche von drei Mal vierzehn Tagen.3) Opferbare Thiere, – Thiere, welche geopfert (offerri)

1) Winzer, die deutschen Bruderschaften, S. 154.
2) Welker, a. a. O., II. S. 514.
3) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 821; Waitz, Verfassungsgeschichte, I. S..57; Kraner, a. a. O., S. 236 ad. cap. 18.
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[468/0488] dem Ravensburger Weisthum der Probst alle sieben Jahre besetzen; in einem Mährchen bei Panzer, Beiträge I. Seite 193, schlägt ein Held mit einer, Haselgerte dem Drachen sieben Köpfe ab; den Sarg nennen die Dichter das Haus von sieben Füssen; nach der Nibelungenklage 1200 wird von den Landleuten ein grosses, gemeinsames Grab gegraben, sieben Speerschäfte weit und sieben Speerschäfte tief; die angelsächsischen Könige hatten sieben Stammväter, welche Brüder und sämmtlich Söhne des Wodan oder der Freyja waren; bei der Krönung des Kaisers Maximilian II. zu Frankfurt a. M. im Jahr 1562 war dessen Sitz sieben Stufen höher als die übrigen Sitze, wie überhaupt die Ehrensitze sieben Stufen zu haben pflegten; bei den päbstlichen feierlichen Mahlen nahm der Pabst einen solchen Ehrensitz ein. 1) Ebenso gehören hierher die bekannten sieben Wunder der Welt (septern miracula mundi), obwohl dieselben schon dem Alterthume angehören, aber durch das ganze Mittelalter herab bis auf die Gegenwart sich im Redegebrauche erhalten haben; die Mönche des 8. und 9. Jahrh. zählten zu diesen Weltwundern auch das Absterben und Aufblähen des Pflanzenreiches und erblickten darin ein Bild der Auferstehung. 2) Auch darf wohl hierher gezogen werden das Siebengestirn, wie schon der jüdische Prophet Amos aus dem Anfange des 8. Jahrhunderts v. Chr. 5, 8 unzweifelhaft nach chaldäischem Vorgange von dem Ewigen rühmt: „Der geschaffen hat Siebengestirn und Orion und umwandelt in Morgenlicht den Todesschatten, und den Tag verdunkelt in Nacht: Er ruft die Gewässer des Meeres, und giesset sie über der Erde Fläche, Ewiger ist sein Name.“ Eine Frist von sechs Wochen, eine sog. sächsische Frist, ist eigentlich eine solche von drei Mal vierzehn Tagen. 3) Opferbare Thiere, – Thiere, welche geopfert (offerri) 1) Winzer, die deutschen Bruderschaften, S. 154. 2) Welker, a. a. O., II. S. 514. 3) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 821; Waitz, Verfassungsgeschichte, I. S..57; Kraner, a. a. O., S. 236 ad. cap. 18.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 468. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/488>, abgerufen am 26.06.2024.