wo man unbebautes, unbearbeitetes Land wieder bearbeitet und bebaut;
wo man die Höhlen der Karfesters (schädlichen, Thiere) ausgräbt.
Unter den fünf neuen guten Dingen, welche der Minokhired noch beifügt, erscheinen: wo die Guten über die Bösen Herr werden, und wo man die Früchte mit Yazatas und den Guten theilt, also Opfer darbringt und mildthätig ist.
Die von Con-fu-tse1) verfassten heiligen Schriften der Sinesen zerfallen in fünf Theile und heissen der Y-king, Tsehu-king, Tschi-king, Li-king und Tschun-tsien. Der Inhalt derselben besteht in Lehren der Moral und der bürgerlichen Pflichten, in Gedichten und in Darstellung der älteren Geschichte Sina's.2) Nach Confutsee sind das erste Gesetz der Monarchie die Vorschriften über die fünf Ordnungen, d. h. das Verhältniss der Unterthanen zum Herrscher, der Kinder zum Hausvater, der Gatten zu einander, der Jüngern zu den Aeltern und der Freunde zu einander. Die Fünfzahl beherrscht überhaupt das ganze chinesische Gesetz und Leben, ähnlich wie die Siebenzahl diejenigen des Zendvolkes, der Inder, der Germanen, der Juden u. s. w. Auf Japan besteht der höchste Reichsrath aus fünf Personen des höchsten Adels, neben welchem drei Prinzen von Geblüt eine Art höchstes Tribunal bilden.3)
Aus Indien sind die fünf Gebote des Buddha schon mitgetheilt und mit den jüdischen verglichen worden (I. S. 177). Auch gab es in Indien einen Fünfstrom oder Fünffluss, Punjund, im Sanskrit Pank' anada, welcher sich mit dem Indus vereinigt.4) Man spricht da-
1) Zufolge Gfrörer, Urgeschichte des menschlichen Geschlechts, I. S. 256 und 257, lebte Confutsee von 551 - 479 v. Chr., womit Weber, die vedischen Nachrichten von den naxatra, Berlin 1860, S. 296, insofern übereinstimmt, dass Confucius 480 v. Chr. verstarb.
2) Apostelgeschichte des Geistes, I. S. 166; Gfrörer, a. a. O., I. S. 271.
3) Ausland für 1860, S. 311 b oben.
4) Ersch und Gruber, Encyklopädie, Sect. II. Bd. XVII. S 57; Dunker, Geschichte des Alterthums, II. S. 3 und 17.
wo man unbebautes, unbearbeitetes Land wieder bearbeitet und bebaut;
wo man die Höhlen der Karfesters (schädlichen, Thiere) ausgräbt.
Unter den fünf neuen guten Dingen, welche der Minokhired noch beifügt, erscheinen: wo die Guten über die Bösen Herr werden, und wo man die Früchte mit Yazatas und den Guten theilt, also Opfer darbringt und mildthätig ist.
Die von Con-fu-tse1) verfassten heiligen Schriften der Sinesen zerfallen in fünf Theile und heissen der Y-king, Tsehu-king, Tschi-king, Li-king und Tschun-tsien. Der Inhalt derselben besteht in Lehren der Moral und der bürgerlichen Pflichten, in Gedichten und in Darstellung der älteren Geschichte Sina’s.2) Nach Confutsee sind das erste Gesetz der Monarchie die Vorschriften über die fünf Ordnungen, d. h. das Verhältniss der Unterthanen zum Herrscher, der Kinder zum Hausvater, der Gatten zu einander, der Jüngern zu den Aeltern und der Freunde zu einander. Die Fünfzahl beherrscht überhaupt das ganze chinesische Gesetz und Leben, ähnlich wie die Siebenzahl diejenigen des Zendvolkes, der Inder, der Germanen, der Juden u. s. w. Auf Japan besteht der höchste Reichsrath aus fünf Personen des höchsten Adels, neben welchem drei Prinzen von Geblüt eine Art höchstes Tribunal bilden.3)
Aus Indien sind die fünf Gebote des Buddha schon mitgetheilt und mit den jüdischen verglichen worden (I. S. 177). Auch gab es in Indien einen Fünfstrom oder Fünffluss, Punjund, im Sanskrit Pank’ anada, welcher sich mit dem Indus vereinigt.4) Man spricht da-
1) Zufolge Gfrörer, Urgeschichte des menschlichen Geschlechts, I. S. 256 und 257, lebte Confutsee von 551 – 479 v. Chr., womit Weber, die vedischen Nachrichten von den naxatra, Berlin 1860, S. 296, insofern übereinstimmt, dass Confucius 480 v. Chr. verstarb.
2) Apostelgeschichte des Geistes, I. S. 166; Gfrörer, a. a. O., I. S. 271.
3) Ausland für 1860, S. 311 b oben.
4) Ersch und Gruber, Encyklopädie, Sect. II. Bd. XVII. S 57; Dunker, Geschichte des Alterthums, II. S. 3 und 17.
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Aus Indien sind die fünf Gebote des Buddha schon mitgetheilt und mit den jüdischen verglichen worden (I. S. 177). Auch gab es in Indien einen Fünfstrom oder Fünffluss, Punjund, im Sanskrit Pank’ anada, welcher sich mit dem Indus vereinigt.<noteplace="foot"n="4)">Ersch und Gruber, Encyklopädie, Sect. II. Bd. XVII. S 57; Dunker, Geschichte des Alterthums, II. S. 3 und 17.<lb/></note> Man spricht da-
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wo man unbebautes, unbearbeitetes Land wieder bearbeitet und bebaut;
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Unter den fünf neuen guten Dingen, welche der Minokhired noch beifügt, erscheinen: wo die Guten über die Bösen Herr werden, und wo man die Früchte mit Yazatas und den Guten theilt, also Opfer darbringt und mildthätig ist.
Die von Con-fu-tse 1) verfassten heiligen Schriften der Sinesen zerfallen in fünf Theile und heissen der Y-king, Tsehu-king, Tschi-king, Li-king und Tschun-tsien. Der Inhalt derselben besteht in Lehren der Moral und der bürgerlichen Pflichten, in Gedichten und in Darstellung der älteren Geschichte Sina’s. 2) Nach Confutsee sind das erste Gesetz der Monarchie die Vorschriften über die fünf Ordnungen, d. h. das Verhältniss der Unterthanen zum Herrscher, der Kinder zum Hausvater, der Gatten zu einander, der Jüngern zu den Aeltern und der Freunde zu einander. Die Fünfzahl beherrscht überhaupt das ganze chinesische Gesetz und Leben, ähnlich wie die Siebenzahl diejenigen des Zendvolkes, der Inder, der Germanen, der Juden u. s. w. Auf Japan besteht der höchste Reichsrath aus fünf Personen des höchsten Adels, neben welchem drei Prinzen von Geblüt eine Art höchstes Tribunal bilden. 3)
Aus Indien sind die fünf Gebote des Buddha schon mitgetheilt und mit den jüdischen verglichen worden (I. S. 177). Auch gab es in Indien einen Fünfstrom oder Fünffluss, Punjund, im Sanskrit Pank’ anada, welcher sich mit dem Indus vereinigt. 4) Man spricht da-
1) Zufolge Gfrörer, Urgeschichte des menschlichen Geschlechts, I. S. 256 und 257, lebte Confutsee von 551 – 479 v. Chr., womit Weber, die vedischen Nachrichten von den naxatra, Berlin 1860, S. 296, insofern übereinstimmt, dass Confucius 480 v. Chr. verstarb.
2) Apostelgeschichte des Geistes, I. S. 166; Gfrörer, a. a. O., I. S. 271.
3) Ausland für 1860, S. 311 b oben.
4) Ersch und Gruber, Encyklopädie, Sect. II. Bd. XVII. S 57; Dunker, Geschichte des Alterthums, II. S. 3 und 17.
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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 354. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/374>, abgerufen am 18.07.2024.
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