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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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fort zu den Germanen. Besonders auch auf die Rituale der Freimaurer und der Bauleute ist dieses anzuwenden und auszudehnen. Findel , a. a. O., I. S. 50, entgegnet noch: Allein von dem auf deutscher Sitte und Lebensweise beruhenden Gebrauchthume deutscher und englischer Steinmetzen findet sich bei den römischen Baucorporationen keine Spur. Ebenso wenig ist irgend ein Beweis dafür vorhanden, dass sich die römischen Baucorporationen in ununterbrochener Folgenreihe erhalten und in den deutschen und englischen Steinmetzverbrüderungen fortgesetzt hätten. Abgesehen davon, dass sie keine Brüderschaft kannten und dass ihnen der Reisegruss (Wanderung fand nicht statt1)) oder der Ausweis der Wandergesellen unbekannt war, gibt es der Gründe noch mehr,2) welche die Abstammung der Freimaurer von denselben unwahrscheinlich machen. Der Glaube an einen direkten Zusammenhang des Masonenthums mit dem heidnischen Alterthum überhaupt ist ein Aberglaube." - Ein englischer Spötter glaubte, das Masonenthum, die Masonry stamme ab von Mase, welches Wort nach Chaucer eine Grille, eine Erfindung, eine Träumerei bezeichne, und die Masonen seien somit Grillenfänger oder Träumer;3) wenigstens wären dieses nach Br. Findel diejenigen Masonen, welche glauben einen wahrhaft historischen Ursprung der Freimaurerei nachweisen zu können. Auch das sanskritische mana, Anmassung, Hochmuth, und mada, Stolz, Aufgeblasenheit, könnte gleichmässig anzuwenden versucht werden. Die Kunst der deutschen und überhaupt der germanischen Bauleute war ursprünglich und längere Zeit hindurch durchaus griechisch-römisch, beziehungsweise rein römisch, d. h. die Römer hatten sie den Germanen überbracht, hatten den Germanen bauen (aedificare, domum extruere,

1) Die englischen Steihmetzen wanderten ja auch nicht, was Findel, S. 96 selbst anführt, aber hier ausser Acht zu lassen für gut erachtet. Uebrigens waren die römischen Bauleute vermöge ihres Berufes Wanderer und zogen auf Kosten und Lasten der Steuerpflichtigen im ganzen römischen Reiche frei umher, wo man ihrer zu Bauten bedurfte. Vergl. Heldmann, S. 91.
2) Fallou, a. a. O., S. 295 und 429.
3) Krause, II. S. 399.

fort zu den Germanen. Besonders auch auf die Rituale der Freimaurer und der Bauleute ist dieses anzuwenden und auszudehnen. Findel , a. a. O., I. S. 50, entgegnet noch: Allein von dem auf deutscher Sitte und Lebensweise beruhenden Gebrauchthume deutscher und englischer Steinmetzen findet sich bei den römischen Baucorporationen keine Spur. Ebenso wenig ist irgend ein Beweis dafür vorhanden, dass sich die römischen Baucorporationen in ununterbrochener Folgenreihe erhalten und in den deutschen und englischen Steinmetzverbrüderungen fortgesetzt hätten. Abgesehen davon, dass sie keine Brüderschaft kannten und dass ihnen der Reisegruss (Wanderung fand nicht statt1)) oder der Ausweis der Wandergesellen unbekannt war, gibt es der Gründe noch mehr,2) welche die Abstammung der Freimaurer von denselben unwahrscheinlich machen. Der Glaube an einen direkten Zusammenhang des Masonenthums mit dem heidnischen Alterthum überhaupt ist ein Aberglaube.“ – Ein englischer Spötter glaubte, das Masonenthum, die Masonry stamme ab von Mase, welches Wort nach Chaucer eine Grille, eine Erfindung, eine Träumerei bezeichne, und die Masonen seien somit Grillenfänger oder Träumer;3) wenigstens wären dieses nach Br. Findel diejenigen Masonen, welche glauben einen wahrhaft historischen Ursprung der Freimaurerei nachweisen zu können. Auch das sanskritische mâna, Anmassung, Hochmuth, und mada, Stolz, Aufgeblasenheit, könnte gleichmässig anzuwenden versucht werden. Die Kunst der deutschen und überhaupt der germanischen Bauleute war ursprünglich und längere Zeit hindurch durchaus griechisch-römisch, beziehungsweise rein römisch, d. h. die Römer hatten sie den Germanen überbracht, hatten den Germanen bauen (aedificare, domum extruere,

1) Die englischen Steihmetzen wanderten ja auch nicht, was Findel, S. 96 selbst anführt, aber hier ausser Acht zu lassen für gut erachtet. Uebrigens waren die römischen Bauleute vermöge ihres Berufes Wanderer und zogen auf Kosten und Lasten der Steuerpflichtigen im ganzen römischen Reiche frei umher, wo man ihrer zu Bauten bedurfte. Vergl. Heldmann, S. 91.
2) Fallou, a. a. O., S. 295 und 429.
3) Krause, II. S. 399.
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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 300. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/320>, abgerufen am 14.05.2024.