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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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hätten,1) namentlich nicht auch bald eine sehr achtbare und wirksame schottische und irische (gegründet im Jahr 1730 zu Dublin, wogegen die schottische im Jahr 1736 zu Edinburg gestiftet wurde), wozu im Jahr 1739 beziehungsweise 17722) in England selbst die Grossloge der sogen. alten oder York-Maurer kam, Grossloge entgegengetreten wären, und wenn nicht die späteren politischen Ereignisse, namentlich die Losreissung der nordamerikanischen Colonien Englands, wieder zerstört und gebrochen hätten, was auf dem friedlichen Gebiete der Maurerei gegründet und vereinigt war.3) Ebenso liessen die politischen Entzweiungen und Feindschaften zwischen den Staaten von England und Frankreich nicht zu, dass, auch wenn die maurerischen Systeme der beiden Staaten dieselben und nicht völlig verschieden gewesen wären, die französischen Logen sich in irgend ein bleibendes Unterwerfungsverhältniss zur neu-englischen Grossloge begeben hätten, und die französischen Logen der verschiedenen Systeme bildeten daher ihre eigenen französischen Grosslogen und maurerischen Oberbehörden. Aehnlich ging es in Deutschland, in Holland, in Dänemark und Schweden, in der Schweiz und in andern Ländern, so dass im Ganzen überall wenigstens äusserlich auch die weltbürgerliche Freimaurerei den politischen Scheidungen und Trennungen folgte und folgen musste. In Deutschland vorzüglich gab und gibt sich der völlige Mangel an jedem allgemeinen Volksgefühle und Volksgeiste sogar im weltbürgerlichen Reiche der Freimaurerei kund und die Kleinstaaterei, Spiessbürgerlichkeit und Entzweiung tritt nicht allein in einer königlich hannoverischen, königlich sächsischen, grossherzoglich darmstädtischen oder armstädtischen Grossloge (zur Eintracht! genannt, wie eine Berliner Grossloge die grosse Landesloge von Deutschland) u. s. w. hervor, sondern Berlin, die deutsche und weltbürgerliche Stadt, zählt sogar drei Grosslogen neben einander, welche drei Grosslogen noch immer mit der eng-

1) Mossdorf, Mittheilungen, S. 210 ff.
2) Heldmann, S. 421 und 442.
3) Heldmann, S. 453 ff.

hätten,1) namentlich nicht auch bald eine sehr achtbare und wirksame schottische und irische (gegründet im Jahr 1730 zu Dublin, wogegen die schottische im Jahr 1736 zu Edinburg gestiftet wurde), wozu im Jahr 1739 beziehungsweise 17722) in England selbst die Grossloge der sogen. alten oder York-Maurer kam, Grossloge entgegengetreten wären, und wenn nicht die späteren politischen Ereignisse, namentlich die Losreissung der nordamerikanischen Colonien Englands, wieder zerstört und gebrochen hätten, was auf dem friedlichen Gebiete der Maurerei gegründet und vereinigt war.3) Ebenso liessen die politischen Entzweiungen und Feindschaften zwischen den Staaten von England und Frankreich nicht zu, dass, auch wenn die maurerischen Systeme der beiden Staaten dieselben und nicht völlig verschieden gewesen wären, die französischen Logen sich in irgend ein bleibendes Unterwerfungsverhältniss zur neu-englischen Grossloge begeben hätten, und die französischen Logen der verschiedenen Systeme bildeten daher ihre eigenen französischen Grosslogen und maurerischen Oberbehörden. Aehnlich ging es in Deutschland, in Holland, in Dänemark und Schweden, in der Schweiz und in andern Ländern, so dass im Ganzen überall wenigstens äusserlich auch die weltbürgerliche Freimaurerei den politischen Scheidungen und Trennungen folgte und folgen musste. In Deutschland vorzüglich gab und gibt sich der völlige Mangel an jedem allgemeinen Volksgefühle und Volksgeiste sogar im weltbürgerlichen Reiche der Freimaurerei kund und die Kleinstaaterei, Spiessbürgerlichkeit und Entzweiung tritt nicht allein in einer königlich hannoverischen, königlich sächsischen, grossherzoglich darmstädtischen oder armstädtischen Grossloge (zur Eintracht! genannt, wie eine Berliner Grossloge die grosse Landesloge von Deutschland) u. s. w. hervor, sondern Berlin, die deutsche und weltbürgerliche Stadt, zählt sogar drei Grosslogen neben einander, welche drei Grosslogen noch immer mit der eng-

1) Mossdorf, Mittheilungen, S. 210 ff.
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[289/0309] hätten, 1) namentlich nicht auch bald eine sehr achtbare und wirksame schottische und irische (gegründet im Jahr 1730 zu Dublin, wogegen die schottische im Jahr 1736 zu Edinburg gestiftet wurde), wozu im Jahr 1739 beziehungsweise 1772 2) in England selbst die Grossloge der sogen. alten oder York-Maurer kam, Grossloge entgegengetreten wären, und wenn nicht die späteren politischen Ereignisse, namentlich die Losreissung der nordamerikanischen Colonien Englands, wieder zerstört und gebrochen hätten, was auf dem friedlichen Gebiete der Maurerei gegründet und vereinigt war. 3) Ebenso liessen die politischen Entzweiungen und Feindschaften zwischen den Staaten von England und Frankreich nicht zu, dass, auch wenn die maurerischen Systeme der beiden Staaten dieselben und nicht völlig verschieden gewesen wären, die französischen Logen sich in irgend ein bleibendes Unterwerfungsverhältniss zur neu-englischen Grossloge begeben hätten, und die französischen Logen der verschiedenen Systeme bildeten daher ihre eigenen französischen Grosslogen und maurerischen Oberbehörden. Aehnlich ging es in Deutschland, in Holland, in Dänemark und Schweden, in der Schweiz und in andern Ländern, so dass im Ganzen überall wenigstens äusserlich auch die weltbürgerliche Freimaurerei den politischen Scheidungen und Trennungen folgte und folgen musste. In Deutschland vorzüglich gab und gibt sich der völlige Mangel an jedem allgemeinen Volksgefühle und Volksgeiste sogar im weltbürgerlichen Reiche der Freimaurerei kund und die Kleinstaaterei, Spiessbürgerlichkeit und Entzweiung tritt nicht allein in einer königlich hannoverischen, königlich sächsischen, grossherzoglich darmstädtischen oder armstädtischen Grossloge (zur Eintracht! genannt, wie eine Berliner Grossloge die grosse Landesloge von Deutschland) u. s. w. hervor, sondern Berlin, die deutsche und weltbürgerliche Stadt, zählt sogar drei Grosslogen neben einander, welche drei Grosslogen noch immer mit der eng- 1) Mossdorf, Mittheilungen, S. 210 ff. 2) Heldmann, S. 421 und 442. 3) Heldmann, S. 453 ff.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 289. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/309>, abgerufen am 23.11.2024.