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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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hat. Wren war lange Jahre entweder Grossaufseher, oder Grossmeister oder dessen Deputirter bei den alten Logen in London und hatte allerdings der von ihm ausgeführten Bauten wegen die maurerische Tugend der Duldung und derAchtung auch Andersgläubiger zuerst im Leben und im umfassendsten Masse geübt, wie dieses Ashmole zugleich philosophisch oder theoretisch in seiner im Jahr 1658 erschienenen Schrift: the Way to Bliss, der Weg zur Glückseligkeit, zu begründen versuchte. Wren's Leichnam liegt in den Gewölben der Paulskirche begraben und sein gleichnamiger Sohn liess auf einem Pfeiler seines Grabmales folgende Inschrift anbringen:

"Subtus conditur hujus ecclesiae et urbis conditor, Christophorus Wren, qui vixit ultra nonaginta non sibi, sed bono publico. - Lector, si monumentum requiris: circumspice! Obiit 25. Febr. Anno 1723, aet. 91."

"Dieser Kirche und dieser Stadt Erbauer ruhet hier. Ueber 90 Jahre hat er nicht sich, sondern dem Gemeinwohle gelebt. - Leser, suchst du sein Denkmal: so blick' umher."

Die durch Wren in den Londoner Logen freundlich und brüderlich Vereinten mochten mit Wahrheit von sich rühmen, dass Tempelbau ihr Zweck sei; Wren war der grosse Meister dieses wirklichen Tempelbaues. Im Uebtigen sind über die maurerische Wirksamkeit des sogenannten augustischen Baumeisters Wren besonders die Constitutionenbücher von Anderson zu vergleichen. Aus Ahiman Rezon dürfte geschlossen werden, dass Wren zuletzt von dem Könige Georg I. mit Undank belohnt und seiner Stelle zu Gunsten des William Benson entsetzt wurde und nur in Verletzung über diese Behandlung sich auch von der Theilnahme an dem Logenleben zurückzog. Bei der Gründung der Grossloge der sogenannten modernen Maurer im Jahr 1717 mochte auch Wren als damaliger Grossmeister der alten Maurer, der York-Maurer willkührlich oder unter dem Vorwande seiner Absetzung übergangen worden sein, obwohl selbst die modernen Maurer mit den alten Maurern die Yorker Constitution als ächt1) aner-

1) Krause, II. 2. S. 469.

hat. Wren war lange Jahre entweder Grossaufseher, oder Grossmeister oder dessen Deputirter bei den alten Logen in London und hatte allerdings der von ihm ausgeführten Bauten wegen die maurerische Tugend der Duldung und derAchtung auch Andersgläubiger zuerst im Leben und im umfassendsten Masse geübt, wie dieses Ashmole zugleich philosophisch oder theoretisch in seiner im Jahr 1658 erschienenen Schrift: the Way to Bliss, der Weg zur Glückseligkeit, zu begründen versuchte. Wren’s Leichnam liegt in den Gewölben der Paulskirche begraben und sein gleichnamiger Sohn liess auf einem Pfeiler seines Grabmales folgende Inschrift anbringen:

„Subtus conditur hujus ecclesiae et urbis conditor, Christophorus Wren, qui vixit ultra nonaginta non sibi, sed bono publico. – Lector, si monumentum requiris: circumspice! Obiit 25. Febr. Anno 1723, aet. 91.“

„Dieser Kirche und dieser Stadt Erbauer ruhet hier. Ueber 90 Jahre hat er nicht sich, sondern dem Gemeinwohle gelebt. – Leser, suchst du sein Denkmal: so blick’ umher.“

Die durch Wren in den Londoner Logen freundlich und brüderlich Vereinten mochten mit Wahrheit von sich rühmen, dass Tempelbau ihr Zweck sei; Wren war der grosse Meister dieses wirklichen Tempelbaues. Im Uebtigen sind über die maurerische Wirksamkeit des sogenannten augustischen Baumeisters Wren besonders die Constitutionenbücher von Anderson zu vergleichen. Aus Ahiman Rezon dürfte geschlossen werden, dass Wren zuletzt von dem Könige Georg I. mit Undank belohnt und seiner Stelle zu Gunsten des William Benson entsetzt wurde und nur in Verletzung über diese Behandlung sich auch von der Theilnahme an dem Logenleben zurückzog. Bei der Gründung der Grossloge der sogenannten modernen Maurer im Jahr 1717 mochte auch Wren als damaliger Grossmeister der alten Maurer, der York-Maurer willkührlich oder unter dem Vorwande seiner Absetzung übergangen worden sein, obwohl selbst die modernen Maurer mit den alten Maurern die Yorker Constitution als ächt1) aner-

1) Krause, II. 2. S. 469.
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[283/0303] hat. Wren war lange Jahre entweder Grossaufseher, oder Grossmeister oder dessen Deputirter bei den alten Logen in London und hatte allerdings der von ihm ausgeführten Bauten wegen die maurerische Tugend der Duldung und derAchtung auch Andersgläubiger zuerst im Leben und im umfassendsten Masse geübt, wie dieses Ashmole zugleich philosophisch oder theoretisch in seiner im Jahr 1658 erschienenen Schrift: the Way to Bliss, der Weg zur Glückseligkeit, zu begründen versuchte. Wren’s Leichnam liegt in den Gewölben der Paulskirche begraben und sein gleichnamiger Sohn liess auf einem Pfeiler seines Grabmales folgende Inschrift anbringen: „Subtus conditur hujus ecclesiae et urbis conditor, Christophorus Wren, qui vixit ultra nonaginta non sibi, sed bono publico. – Lector, si monumentum requiris: circumspice! Obiit 25. Febr. Anno 1723, aet. 91.“ „Dieser Kirche und dieser Stadt Erbauer ruhet hier. Ueber 90 Jahre hat er nicht sich, sondern dem Gemeinwohle gelebt. – Leser, suchst du sein Denkmal: so blick’ umher.“ Die durch Wren in den Londoner Logen freundlich und brüderlich Vereinten mochten mit Wahrheit von sich rühmen, dass Tempelbau ihr Zweck sei; Wren war der grosse Meister dieses wirklichen Tempelbaues. Im Uebtigen sind über die maurerische Wirksamkeit des sogenannten augustischen Baumeisters Wren besonders die Constitutionenbücher von Anderson zu vergleichen. Aus Ahiman Rezon dürfte geschlossen werden, dass Wren zuletzt von dem Könige Georg I. mit Undank belohnt und seiner Stelle zu Gunsten des William Benson entsetzt wurde und nur in Verletzung über diese Behandlung sich auch von der Theilnahme an dem Logenleben zurückzog. Bei der Gründung der Grossloge der sogenannten modernen Maurer im Jahr 1717 mochte auch Wren als damaliger Grossmeister der alten Maurer, der York-Maurer willkührlich oder unter dem Vorwande seiner Absetzung übergangen worden sein, obwohl selbst die modernen Maurer mit den alten Maurern die Yorker Constitution als ächt 1) aner- 1) Krause, II. 2. S. 469.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 283. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/303>, abgerufen am 14.05.2024.