Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.dass einstens und ursprünglich die Beamten staatliche, bürgerliche und ihre Gewalt eine amtliche, ein Staatsamt gewesen seien, wie wir noch wirklich im Staatsleben Bezirksamtmänner, Stadtamtmänner, Gemeindeamtmänner u. s. w. besitzen und alle Staatsdiener Staatsbeamte und ihre Stellen Staatsämter, oder auch schlechthin die Beamten, das Amt und die Aemter genannt werden. In den englischen maurerischen Urkunden werden die Beamten Officers genannt,1) welcher Ausdruck nur der gleichbedeutende romanische für die deutschen Beamten, wie Office, Officium für Amt ist. Das Wort Beamter stammt vermuthlieh aus dem Keltischen ambactus, goth. andbahts, ahd. ambaht, welches Wort ganz lateinisch lautet, als Particip von ambigere, von welchem Worte es auch ganz gut abstammen könnte.2) Holzmann vermuthet eine Wurzel bah = facere. In der zweifelhaften Yorker Constitution vom Jahr 926 erscheinen die Meister und Vorsteher der Logen als magistri et curatores, d. i. ministri conductores ahd. ambahti, ambaht, amphat, ampht. Die Strassburger Bauhütte, errichtet im Jahr 1275, stand unter dem dirigirenden Baumeister und einigen Amtsmeistern.3) In der Woche Johannes des Täufers des Jahrs 1439 wurden das Kreuz und der Knopf, sammt einem schönen Marienbilde, endlich auf den Heim des Münsterthurmes zu Strassburg gesetzt. Hültz von Cöln wurde im Jahre 1338 nach dem Tode Johannes von Steinbach, des Sohnes des im Jahr 1318 verstorbenen Erwin's von Steinbach, als Werkmeister des Thurmbaues oder Gubernator Fabricae bestellt. Als der Thurm in der Woche Johannes des Täufers im Jahr 1439 vollendet wurde, hatte man am Thurm 163 und am ganzen Münster 670 Jahre gebauet.4) Die Bauhütte zu Strassburg 1) Krause, a. a. O., I. 1. S. 183. 2) Diefenbach, Origines Europaeae, S. 226 ff.; Grimm, Rechtsalterthümer, S. 304; Kraner, C. Julii Caesaris commentarii de bello gallico, S. 234 (der zweiten Auflage). Kraner, hält andbaths, ampaht für ein ursprünglich germanisches Wort = minister, [fremdsprachliches Material], nach Ennius = servus, nach Schneider = servus circum-actus (von am, amb = circum und agere). 3) Krause, II. 2. S. 236, Anm. 4) Krause, II. 2. S. 241.
dass einstens und ursprünglich die Beamten staatliche, bürgerliche und ihre Gewalt eine amtliche, ein Staatsamt gewesen seien, wie wir noch wirklich im Staatsleben Bezirksamtmänner, Stadtamtmänner, Gemeindeamtmänner u. s. w. besitzen und alle Staatsdiener Staatsbeamte und ihre Stellen Staatsämter, oder auch schlechthin die Beamten, das Amt und die Aemter genannt werden. In den englischen maurerischen Urkunden werden die Beamten Officers genannt,1) welcher Ausdruck nur der gleichbedeutende romanische für die deutschen Beamten, wie Office, Officium für Amt ist. Das Wort Beamter stammt vermuthlieh aus dem Keltischen ambactus, goth. andbahts, ahd. ambaht, welches Wort ganz lateinisch lautet, als Particip von ambigere, von welchem Worte es auch ganz gut abstammen könnte.2) Holzmann vermuthet eine Wurzel bah = facere. In der zweifelhaften Yorker Constitution vom Jahr 926 erscheinen die Meister und Vorsteher der Logen als magistri et curatores, d. i. ministri conductores ahd. ambahti, ambaht, amphat, ampht. Die Strassburger Bauhütte, errichtet im Jahr 1275, stand unter dem dirigirenden Baumeister und einigen Amtsmeistern.3) In der Woche Johannes des Täufers des Jahrs 1439 wurden das Kreuz und der Knopf, sammt einem schönen Marienbilde, endlich auf den Heim des Münsterthurmes zu Strassburg gesetzt. Hültz von Cöln wurde im Jahre 1338 nach dem Tode Johannes von Steinbach, des Sohnes des im Jahr 1318 verstorbenen Erwin’s von Steinbach, als Werkmeister des Thurmbaues oder Gubernator Fabricae bestellt. Als der Thurm in der Woche Johannes des Täufers im Jahr 1439 vollendet wurde, hatte man am Thurm 163 und am ganzen Münster 670 Jahre gebauet.4) Die Bauhütte zu Strassburg 1) Krause, a. a. O., I. 1. S. 183. 2) Diefenbach, Origines Europaeae, S. 226 ff.; Grimm, Rechtsalterthümer, S. 304; Kraner, C. Julii Caesaris commentarii de bello gallico, S. 234 (der zweiten Auflage). Kraner, hält andbaths, ampaht für ein ursprünglich germanisches Wort = minister, [fremdsprachliches Material], nach Ennius = servus, nach Schneider = servus circum-actus (von am, amb = circum und agere). 3) Krause, II. 2. S. 236, Anm. 4) Krause, II. 2. S. 241.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0259" n="239"/> dass einstens und ursprünglich die Beamten <hi rendition="#g">staatliche, bürgerliche</hi> und ihre Gewalt eine amtliche, ein Staatsamt gewesen seien, wie wir noch wirklich im Staatsleben Bezirksamtmänner, Stadtamtmänner, Gemeindeamtmänner u. s. w. besitzen und alle Staatsdiener Staatsbeamte und ihre Stellen Staatsämter, oder auch schlechthin die Beamten, das Amt und die Aemter genannt werden. In den englischen maurerischen Urkunden werden die Beamten Officers genannt,<note place="foot" n="1)">Krause, a. a. O., I. 1. S. 183.<lb/></note> welcher Ausdruck nur der gleichbedeutende romanische für die deutschen Beamten, wie Office, Officium für Amt ist. Das Wort Beamter stammt vermuthlieh aus dem Keltischen ambactus, goth. andbahts, ahd. ambaht, welches Wort ganz lateinisch lautet, als Particip von ambigere, von welchem Worte es auch ganz gut abstammen könnte.<note place="foot" n="2)">Diefenbach, Origines Europaeae, S. 226 ff.; Grimm, Rechtsalterthümer, S. 304; Kraner, C. Julii Caesaris commentarii de bello gallico, S. 234 (der zweiten Auflage). Kraner, hält andbaths, ampaht für ein ursprünglich germanisches Wort = minister, <foreign xml:lang="ell"><gap reason="fm"/></foreign>, nach Ennius = servus, nach Schneider = servus circum-actus (von am, amb = circum und agere).<lb/></note> Holzmann vermuthet eine Wurzel bah = facere. In der zweifelhaften Yorker Constitution vom Jahr 926 erscheinen die Meister und Vorsteher der Logen als magistri et curatores, d. i. ministri conductores ahd. ambahti, ambaht, amphat, ampht. Die Strassburger Bauhütte, errichtet im Jahr 1275, stand unter dem dirigirenden <hi rendition="#g">Baumeister</hi> und einigen Amtsmeistern.<note place="foot" n="3)">Krause, II. 2. S. 236, Anm.<lb/></note> In der Woche Johannes des Täufers des Jahrs 1439 wurden das Kreuz und der Knopf, sammt einem schönen Marienbilde, endlich auf den Heim des Münsterthurmes zu Strassburg gesetzt. Hültz von Cöln wurde im Jahre 1338 nach dem Tode Johannes von Steinbach, des Sohnes des im Jahr 1318 verstorbenen Erwin’s von Steinbach, als Werkmeister des Thurmbaues oder Gubernator Fabricae bestellt. Als der Thurm in der Woche Johannes des Täufers im Jahr 1439 vollendet wurde, hatte man am Thurm 163 und am ganzen Münster 670 Jahre gebauet.<note place="foot" n="4)">Krause, II. 2. S. 241.<lb/></note> Die Bauhütte zu Strassburg </p> </div> </body> </text> </TEI> [239/0259]
dass einstens und ursprünglich die Beamten staatliche, bürgerliche und ihre Gewalt eine amtliche, ein Staatsamt gewesen seien, wie wir noch wirklich im Staatsleben Bezirksamtmänner, Stadtamtmänner, Gemeindeamtmänner u. s. w. besitzen und alle Staatsdiener Staatsbeamte und ihre Stellen Staatsämter, oder auch schlechthin die Beamten, das Amt und die Aemter genannt werden. In den englischen maurerischen Urkunden werden die Beamten Officers genannt, 1) welcher Ausdruck nur der gleichbedeutende romanische für die deutschen Beamten, wie Office, Officium für Amt ist. Das Wort Beamter stammt vermuthlieh aus dem Keltischen ambactus, goth. andbahts, ahd. ambaht, welches Wort ganz lateinisch lautet, als Particip von ambigere, von welchem Worte es auch ganz gut abstammen könnte. 2) Holzmann vermuthet eine Wurzel bah = facere. In der zweifelhaften Yorker Constitution vom Jahr 926 erscheinen die Meister und Vorsteher der Logen als magistri et curatores, d. i. ministri conductores ahd. ambahti, ambaht, amphat, ampht. Die Strassburger Bauhütte, errichtet im Jahr 1275, stand unter dem dirigirenden Baumeister und einigen Amtsmeistern. 3) In der Woche Johannes des Täufers des Jahrs 1439 wurden das Kreuz und der Knopf, sammt einem schönen Marienbilde, endlich auf den Heim des Münsterthurmes zu Strassburg gesetzt. Hültz von Cöln wurde im Jahre 1338 nach dem Tode Johannes von Steinbach, des Sohnes des im Jahr 1318 verstorbenen Erwin’s von Steinbach, als Werkmeister des Thurmbaues oder Gubernator Fabricae bestellt. Als der Thurm in der Woche Johannes des Täufers im Jahr 1439 vollendet wurde, hatte man am Thurm 163 und am ganzen Münster 670 Jahre gebauet. 4) Die Bauhütte zu Strassburg
1) Krause, a. a. O., I. 1. S. 183.
2) Diefenbach, Origines Europaeae, S. 226 ff.; Grimm, Rechtsalterthümer, S. 304; Kraner, C. Julii Caesaris commentarii de bello gallico, S. 234 (der zweiten Auflage). Kraner, hält andbaths, ampaht für ein ursprünglich germanisches Wort = minister, _ , nach Ennius = servus, nach Schneider = servus circum-actus (von am, amb = circum und agere).
3) Krause, II. 2. S. 236, Anm.
4) Krause, II. 2. S. 241.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |