die Hände des grossen, blos neugierigen Publicums zu fallen, da solche Bücher ja oft kaum hinreichende gelehrte Leser finden. Habe ich in der wohlwollendsten Meinung geirrt, dann ist nach maurerischen Grundsätzen der Fehler verzeihlich, nicht aber rücksichtslos strafbar. Ohne mich entfernt dem im Jahre 1291 verstorbenen szufitischen Dichter Musslihheddin Saadi1) vergleichen zu wollen, möchte ich dennoch mein schwaches Werk mit den Worten schliessen, mit denen Saadi seinen berühmten Rosengarten (Gülistan im Persischen) schloss:
Ich hab' gesagt, wozu mein Geist mich hat getrieben, Ich habe manche Stund an diesem Buch geschrieben. Drum mag's gefallen da dem Leser oder nicht, Genug - ich hab' erfüllt nun meine Botenpflicht. 2)
Derselbe Saadi sagte:
Den halte nicht für deinen Freund, der in dem Glück Dein Freund zu sein sich rühmt und der sich Bruder heisst. Der ist ein Freund nur, der in Noth und Missgeschick Die Händ dir bietet und dem Unglück dich entreisst.3)
Vor einem, der in hohen Würden steht, Die Schmeichler sich zu Füssen werfen hin; Doch hat des Schicksals Ungunst ihn gestürzt, Wird alle Welt mit Füssen treten ihn.4)
Der eine Meerbefahrer kehrt Nach Haus mit Gold in jeder Hand, Den andern wirft todt eines Tags Die Meereswoge an den Strand.
Möchten die Worte des heiligen Bernhard:
Bonum est hic esse, Nam homo vivit hic purius, Quiescit securius, Cadit rarius, resurgit facilius,
die Aufschrift der Maurerei und jeder einzelnen Loge bleiben dürfen!!!
1) Tholuk, Blüthensammlung aus der morgenl. Mystik, S. 225.
2) Dr. Phil. Wolff, Saadi's Rosengarten, aus dem Persischen, Stuttgart, 1841. S. 328.
3) Wolff, S. 57.
4) Wolff, S. 59.
die Hände des grossen, blos neugierigen Publicums zu fallen, da solche Bücher ja oft kaum hinreichende gelehrte Leser finden. Habe ich in der wohlwollendsten Meinung geirrt, dann ist nach maurerischen Grundsätzen der Fehler verzeihlich, nicht aber rücksichtslos strafbar. Ohne mich entfernt dem im Jahre 1291 verstorbenen szufitischen Dichter Musslihheddin Saadi1) vergleichen zu wollen, möchte ich dennoch mein schwaches Werk mit den Worten schliessen, mit denen Saadi seinen berühmten Rosengarten (Gülistan im Persischen) schloss:
Ich hab’ gesagt, wozu mein Geist mich hat getrieben, Ich habe manche Stund an diesem Buch geschrieben. Drum mag’s gefallen da dem Leser oder nicht, Genug – ich hab’ erfüllt nun meine Botenpflicht. 2)
Derselbe Saadi sagte:
Den halte nicht für deinen Freund, der in dem Glück Dein Freund zu sein sich rühmt und der sich Bruder heisst. Der ist ein Freund nur, der in Noth und Missgeschick Die Händ dir bietet und dem Unglück dich entreisst.3)
Vor einem, der in hohen Würden steht, Die Schmeichler sich zu Füssen werfen hin; Doch hat des Schicksals Ungunst ihn gestürzt, Wird alle Welt mit Füssen treten ihn.4)
Der eine Meerbefahrer kehrt Nach Haus mit Gold in jeder Hand, Den andern wirft todt eines Tags Die Meereswoge an den Strand.
Möchten die Worte des heiligen Bernhard:
Bonum est hic esse, Nam homo vivit hic purius, Quiescit securius, Cadit rarius, resurgit facilius,
die Aufschrift der Maurerei und jeder einzelnen Loge bleiben dürfen!!!
1) Tholuk, Blüthensammlung aus der morgenl. Mystik, S. 225.
2) Dr. Phil. Wolff, Saadi’s Rosengarten, aus dem Persischen, Stuttgart, 1841. S. 328.
3) Wolff, S. 57.
4) Wolff, S. 59.
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die Hände des grossen, blos neugierigen Publicums zu fallen, da solche Bücher ja oft kaum hinreichende gelehrte Leser finden. Habe ich in der wohlwollendsten Meinung geirrt, dann ist nach maurerischen Grundsätzen der Fehler verzeihlich, nicht aber rücksichtslos strafbar. Ohne mich entfernt dem im Jahre 1291 verstorbenen szufitischen Dichter Musslihheddin Saadi<noteplace="foot"n="1)">Tholuk, Blüthensammlung aus der morgenl. Mystik, S. 225.<lb/></note> vergleichen zu wollen, möchte ich dennoch mein schwaches Werk mit den Worten schliessen, mit denen Saadi seinen berühmten Rosengarten (Gülistan im Persischen) schloss:
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[XIV/0018]
die Hände des grossen, blos neugierigen Publicums zu fallen, da solche Bücher ja oft kaum hinreichende gelehrte Leser finden. Habe ich in der wohlwollendsten Meinung geirrt, dann ist nach maurerischen Grundsätzen der Fehler verzeihlich, nicht aber rücksichtslos strafbar. Ohne mich entfernt dem im Jahre 1291 verstorbenen szufitischen Dichter Musslihheddin Saadi 1) vergleichen zu wollen, möchte ich dennoch mein schwaches Werk mit den Worten schliessen, mit denen Saadi seinen berühmten Rosengarten (Gülistan im Persischen) schloss: Ich hab’ gesagt, wozu mein Geist mich hat getrieben,
Ich habe manche Stund an diesem Buch geschrieben.
Drum mag’s gefallen da dem Leser oder nicht,
Genug – ich hab’ erfüllt nun meine Botenpflicht. 2)
Derselbe Saadi sagte:
Den halte nicht für deinen Freund, der in dem Glück
Dein Freund zu sein sich rühmt und der sich Bruder heisst.
Der ist ein Freund nur, der in Noth und Missgeschick
Die Händ dir bietet und dem Unglück dich entreisst. 3)
Vor einem, der in hohen Würden steht,
Die Schmeichler sich zu Füssen werfen hin;
Doch hat des Schicksals Ungunst ihn gestürzt,
Wird alle Welt mit Füssen treten ihn. 4)
Der eine Meerbefahrer kehrt
Nach Haus mit Gold in jeder Hand,
Den andern wirft todt eines Tags
Die Meereswoge an den Strand.
Möchten die Worte des heiligen Bernhard:
Bonum est hic esse,
Nam homo vivit hic purius,
Quiescit securius,
Cadit rarius,
resurgit facilius,
incedit cautius, moritur fidentius, purgatur citius, praemiatur copiosius.
die Aufschrift der Maurerei und jeder einzelnen Loge bleiben dürfen!!!
1) Tholuk, Blüthensammlung aus der morgenl. Mystik, S. 225.
2) Dr. Phil. Wolff, Saadi’s Rosengarten, aus dem Persischen, Stuttgart, 1841. S. 328.
3) Wolff, S. 57.
4) Wolff, S. 59.
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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. XIV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/18>, abgerufen am 27.11.2024.
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