dieses inhaltslose Geheimniss aufzudecken sieh erlauben und den Wahnglauben zerstören, durch welchen nur zu lange unter der Oberleitung der Grosslogen die Massen gebunden und gegängelt worden sind, sind keine Verräther, sondern die treuen und kühnen Freunde des Lichts und der freien Wahrheit. Der grosse Geist des 18. Jahrhunderts, welcher die Völker des ganzen Erdkreises aufgerüttelt und befreiet hat, ist spurlos über die Freimaurer dahingegangen und sie stehen heute noch in derselben Verfassung und geistigen Lage der Abhängigkeit und Unaufgeklärtheit, in welchen sie vor einem Jahrhundert standen, wenn sie nicht noch darunter gesunken sind. Diese höchst aufffallende geschichtliche Thatsache erklärt sich dennoch sehr leicht daraus, dass die Verfassung des Freimaurerbundes eine wesentlich aristokratische ist und mit den gewöhnlichen Mitteln der aristokratischen Herrschaften erhalten wird. Die festeste Stütze der maurerischen Aristokratie sind dabei die gebeugten Massen selbst in dem Gefühle und in dem Bewusstsein, Alles zu verlieren, wenn ihnen
der falsche Schein der von ihnen verborgenen und verschwiegenen Geheimnisse geraubt würde.
Das Geheimthun der schweizerischen und der deutschen Logen und ihr Anfeinden der Oeffentlichkeit ist das gerade Gegentheil des Verfahrens der englischen, nordamerikanischen und französischen Maurerei, welche der unbeschränkten Oeffentlichkeit in der Literatur und selbst in öffentlichen Aufzügen u. s. w. seit langen Zeiten huldigen, wie namentlich die neuenglische Grossloge selbst einige Jahre nach ihrer Gründung im J. 1717 ihr Constitutionenbuch durch Anderson im öffentlichen Drucke herausgegeben hat. Unter Zustimmung und mit Aufmunterung der höchsten dortigen maurerischen Behörden veröffentlicht in diesem Augenblicke der nun 80jährige Br. Ragon zu Paris bei Collignon in 15 Heften 18 Rituale, d. h. die vollständigen Rituale der 33 französischen Grade, soweit dieselben wirklich bearbeitet und feierlich ertheilt werden, nebst den Ritualen der Trauerloge, der Aufnahme eines Luftons, der Ein-
dieses inhaltslose Geheimniss aufzudecken sieh erlauben und den Wahnglauben zerstören, durch welchen nur zu lange unter der Oberleitung der Grosslogen die Massen gebunden und gegängelt worden sind, sind keine Verräther, sondern die treuen und kühnen Freunde des Lichts und der freien Wahrheit. Der grosse Geist des 18. Jahrhunderts, welcher die Völker des ganzen Erdkreises aufgerüttelt und befreiet hat, ist spurlos über die Freimaurer dahingegangen und sie stehen heute noch in derselben Verfassung und geistigen Lage der Abhängigkeit und Unaufgeklärtheit, in welchen sie vor einem Jahrhundert standen, wenn sie nicht noch darunter gesunken sind. Diese höchst aufffallende geschichtliche Thatsache erklärt sich dennoch sehr leicht daraus, dass die Verfassung des Freimaurerbundes eine wesentlich aristokratische ist und mit den gewöhnlichen Mitteln der aristokratischen Herrschaften erhalten wird. Die festeste Stütze der maurerischen Aristokratie sind dabei die gebeugten Massen selbst in dem Gefühle und in dem Bewusstsein, Alles zu verlieren, wenn ihnen
der falsche Schein der von ihnen verborgenen und verschwiegenen Geheimnisse geraubt würde.
Das Geheimthun der schweizerischen und der deutschen Logen und ihr Anfeinden der Oeffentlichkeit ist das gerade Gegentheil des Verfahrens der englischen, nordamerikanischen und französischen Maurerei, welche der unbeschränkten Oeffentlichkeit in der Literatur und selbst in öffentlichen Aufzügen u. s. w. seit langen Zeiten huldigen, wie namentlich die neuenglische Grossloge selbst einige Jahre nach ihrer Gründung im J. 1717 ihr Constitutionenbuch durch Anderson im öffentlichen Drucke herausgegeben hat. Unter Zustimmung und mit Aufmunterung der höchsten dortigen maurerischen Behörden veröffentlicht in diesem Augenblicke der nun 80jährige Br. Ragon zu Paris bei Collignon in 15 Heften 18 Rituale, d. h. die vollständigen Rituale der 33 französischen Grade, soweit dieselben wirklich bearbeitet und feierlich ertheilt werden, nebst den Ritualen der Trauerloge, der Aufnahme eines Luftons, der Ein-
<TEI><text><front><divtype="preface"><p><pbfacs="#f0015"n="XI"/>
dieses inhaltslose Geheimniss aufzudecken sieh erlauben und den Wahnglauben zerstören, durch welchen nur zu lange unter der Oberleitung der Grosslogen die Massen gebunden und gegängelt worden sind, sind keine Verräther, sondern die treuen und kühnen Freunde des Lichts und der freien Wahrheit. Der grosse Geist des 18. Jahrhunderts, welcher die Völker des ganzen Erdkreises aufgerüttelt und befreiet hat, ist spurlos über die Freimaurer dahingegangen und sie stehen heute noch in derselben Verfassung und geistigen Lage der Abhängigkeit und Unaufgeklärtheit, in welchen sie vor einem Jahrhundert standen, wenn sie nicht noch darunter gesunken sind. Diese höchst aufffallende geschichtliche Thatsache erklärt sich dennoch sehr leicht daraus, dass die Verfassung des Freimaurerbundes eine wesentlich aristokratische ist und mit den gewöhnlichen Mitteln der aristokratischen Herrschaften erhalten wird. Die festeste Stütze der maurerischen Aristokratie sind dabei die gebeugten Massen selbst in dem Gefühle und in dem Bewusstsein, Alles zu verlieren, wenn ihnen
der falsche Schein der von ihnen verborgenen und verschwiegenen Geheimnisse geraubt würde.</p><p>
Das Geheimthun der schweizerischen und der deutschen Logen und ihr Anfeinden der Oeffentlichkeit ist das gerade Gegentheil des Verfahrens der englischen, nordamerikanischen und französischen Maurerei, welche der unbeschränkten Oeffentlichkeit in der Literatur und selbst in öffentlichen Aufzügen u. s. w. seit langen Zeiten huldigen, wie namentlich die neuenglische Grossloge selbst einige Jahre nach ihrer Gründung im J. 1717 ihr Constitutionenbuch durch Anderson im öffentlichen Drucke herausgegeben hat. Unter Zustimmung und mit Aufmunterung der höchsten dortigen maurerischen Behörden veröffentlicht in diesem Augenblicke der nun 80jährige Br. Ragon zu Paris bei Collignon in 15 Heften 18 Rituale, d. h. die vollständigen Rituale der 33 französischen Grade, soweit dieselben wirklich bearbeitet und feierlich ertheilt werden, nebst den Ritualen der Trauerloge, der Aufnahme eines Luftons, der Ein-
</p></div></front></text></TEI>
[XI/0015]
dieses inhaltslose Geheimniss aufzudecken sieh erlauben und den Wahnglauben zerstören, durch welchen nur zu lange unter der Oberleitung der Grosslogen die Massen gebunden und gegängelt worden sind, sind keine Verräther, sondern die treuen und kühnen Freunde des Lichts und der freien Wahrheit. Der grosse Geist des 18. Jahrhunderts, welcher die Völker des ganzen Erdkreises aufgerüttelt und befreiet hat, ist spurlos über die Freimaurer dahingegangen und sie stehen heute noch in derselben Verfassung und geistigen Lage der Abhängigkeit und Unaufgeklärtheit, in welchen sie vor einem Jahrhundert standen, wenn sie nicht noch darunter gesunken sind. Diese höchst aufffallende geschichtliche Thatsache erklärt sich dennoch sehr leicht daraus, dass die Verfassung des Freimaurerbundes eine wesentlich aristokratische ist und mit den gewöhnlichen Mitteln der aristokratischen Herrschaften erhalten wird. Die festeste Stütze der maurerischen Aristokratie sind dabei die gebeugten Massen selbst in dem Gefühle und in dem Bewusstsein, Alles zu verlieren, wenn ihnen der falsche Schein der von ihnen verborgenen und verschwiegenen Geheimnisse geraubt würde.
Das Geheimthun der schweizerischen und der deutschen Logen und ihr Anfeinden der Oeffentlichkeit ist das gerade Gegentheil des Verfahrens der englischen, nordamerikanischen und französischen Maurerei, welche der unbeschränkten Oeffentlichkeit in der Literatur und selbst in öffentlichen Aufzügen u. s. w. seit langen Zeiten huldigen, wie namentlich die neuenglische Grossloge selbst einige Jahre nach ihrer Gründung im J. 1717 ihr Constitutionenbuch durch Anderson im öffentlichen Drucke herausgegeben hat. Unter Zustimmung und mit Aufmunterung der höchsten dortigen maurerischen Behörden veröffentlicht in diesem Augenblicke der nun 80jährige Br. Ragon zu Paris bei Collignon in 15 Heften 18 Rituale, d. h. die vollständigen Rituale der 33 französischen Grade, soweit dieselben wirklich bearbeitet und feierlich ertheilt werden, nebst den Ritualen der Trauerloge, der Aufnahme eines Luftons, der Ein-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. XI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/15>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.