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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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Religionsbund gilt als eine Fesselung, weshalb dem Aufzunehmenden zum Zeichen seiner Aufnahme und seiner Angehörigkeit erst die Fessel angelegt wird, um dieselbe alsdann bis zu seinem Tode zu tragen. Dort wird eine Fessel und ein Band gebrochen und der Aufgenommene ist ein Befreiter, ein Freier, hier wird die Fessel und das Band absichtlich angelegt und der Aufgenommene ist ein Gebundener, ein Gehorsamer, ein Ergebener, ein Sklave. Die Fesseln der ersten Art erscheinen unerträglich und verwerflich, wogegen die Fesseln der zweiten Art gesucht und selbst als eine leichte und süsse Last, als etwas Heiliges und Heiligendes freiwillig übernommen werden. Einzig bei den Maurern war und ist in die Aufnahme-Gebräuche eine Entfesselung, eine Freimachung eingeflochten, wogegen bei den Parsen, bei den Indern, bei den Soofi, bei den Johanniterrittern, bei den Tempelherren u. s. w. eine Fesselung, eine Unterwerfung stattfand oder stattfindet und auf sie mehr oder weniger anzuwenden ist, was Jac. Grimm in den deutschen Rechtsalterthümern S. 184 anführt, dass einen Strick um den Hals sowohl Solche trugen, welche sich auf Leben und Tod ergeben hatten, als auch an gewissen Orten die Freibauern zum Zeichen geringer Knechtschaft und Hörigkeit. Gladisch, das Mysterium der ägyptischen Pyramiden und Obelisken, Halle 1846, S. 14 nennt den "Kotisch" der Perser den Streitgürtel als das Symbol, dass der damit Umgürtete werkthätig theilnehme an dem grossen Weltkampfe zwischen Licht und Finsterniss, zwischen dem Guten und dem Bösen und dass er als ein Mit- und Lichtstreiter auf der Seite des Ormuzd stehen wolle. Allein der heilige Gürtel oder die heilige Schnur der Perser und der Inder ist kein Streitgürtel in diesem Sinne, sondern ein Band, wodurch der Umgürtete in den religiösen Verein gleichsam eiregebunden und eingeflochten wird, - ein Ring oder eine Kette, welcher dessen Träger als ein neues Ring- oder Kettenglied in den grossen und allgemeinen Ring des Ganzen einfügt. Der Kosti erinnert an den Ring, welchen so viele mythologische Personen über dem rechten Knöchel tragen und den Gaedechens, Glaukos S. 68, mit Recht als das Symbol der Fesselung ansieht. Sehr schön und

Religionsbund gilt als eine Fesselung, weshalb dem Aufzunehmenden zum Zeichen seiner Aufnahme und seiner Angehörigkeit erst die Fessel angelegt wird, um dieselbe alsdann bis zu seinem Tode zu tragen. Dort wird eine Fessel und ein Band gebrochen und der Aufgenommene ist ein Befreiter, ein Freier, hier wird die Fessel und das Band absichtlich angelegt und der Aufgenommene ist ein Gebundener, ein Gehorsamer, ein Ergebener, ein Sklave. Die Fesseln der ersten Art erscheinen unerträglich und verwerflich, wogegen die Fesseln der zweiten Art gesucht und selbst als eine leichte und süsse Last, als etwas Heiliges und Heiligendes freiwillig übernommen werden. Einzig bei den Maurern war und ist in die Aufnahme-Gebräuche eine Entfesselung, eine Freimachung eingeflochten, wogegen bei den Parsen, bei den Indern, bei den Soofi, bei den Johanniterrittern, bei den Tempelherren u. s. w. eine Fesselung, eine Unterwerfung stattfand oder stattfindet und auf sie mehr oder weniger anzuwenden ist, was Jac. Grimm in den deutschen Rechtsalterthümern S. 184 anführt, dass einen Strick um den Hals sowohl Solche trugen, welche sich auf Leben und Tod ergeben hatten, als auch an gewissen Orten die Freibauern zum Zeichen geringer Knechtschaft und Hörigkeit. Gladisch, das Mysterium der ägyptischen Pyramiden und Obelisken, Halle 1846, S. 14 nennt den „Kotisch“ der Perser den Streitgürtel als das Symbol, dass der damit Umgürtete werkthätig theilnehme an dem grossen Weltkampfe zwischen Licht und Finsterniss, zwischen dem Guten und dem Bösen und dass er als ein Mit- und Lichtstreiter auf der Seite des Ormuzd stehen wolle. Allein der heilige Gürtel oder die heilige Schnur der Perser und der Inder ist kein Streitgürtel in diesem Sinne, sondern ein Band, wodurch der Umgürtete in den religiösen Verein gleichsam eiregebunden und eingeflochten wird, – ein Ring oder eine Kette, welcher dessen Träger als ein neues Ring- oder Kettenglied in den grossen und allgemeinen Ring des Ganzen einfügt. Der Kosti erinnert an den Ring, welchen so viele mythologische Personen über dem rechten Knöchel tragen und den Gaedechens, Glaukos S. 68, mit Recht als das Symbol der Fesselung ansieht. Sehr schön und

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Religionsbund gilt als eine Fesselung, weshalb dem Aufzunehmenden zum
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 bis zu seinem Tode zu tragen. Dort wird eine Fessel und ein Band gebrochen und der Aufgenommene ist
 ein Befreiter, ein Freier, hier wird die Fessel und das Band absichtlich angelegt und der
 Aufgenommene ist ein Gebundener, ein Gehorsamer, ein Ergebener, ein Sklave. Die Fesseln der ersten
 Art erscheinen unerträglich und verwerflich, wogegen die Fesseln der zweiten Art gesucht und selbst
 als eine leichte und süsse Last, als etwas Heiliges und Heiligendes freiwillig übernommen werden.
 Einzig bei den Maurern war und ist in die Aufnahme-Gebräuche eine Entfesselung, eine Freimachung
 eingeflochten, wogegen bei den Parsen, bei den Indern, bei den Soofi, bei den Johanniterrittern, bei
 den Tempelherren u. s. w. eine Fesselung, eine Unterwerfung stattfand oder stattfindet und auf sie
 mehr oder weniger anzuwenden ist, was Jac. Grimm in den deutschen Rechtsalterthümern S. 184 anführt,
 dass einen Strick um den Hals sowohl Solche trugen, welche sich auf Leben und Tod ergeben hatten,
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[336/0352] Religionsbund gilt als eine Fesselung, weshalb dem Aufzunehmenden zum Zeichen seiner Aufnahme und seiner Angehörigkeit erst die Fessel angelegt wird, um dieselbe alsdann bis zu seinem Tode zu tragen. Dort wird eine Fessel und ein Band gebrochen und der Aufgenommene ist ein Befreiter, ein Freier, hier wird die Fessel und das Band absichtlich angelegt und der Aufgenommene ist ein Gebundener, ein Gehorsamer, ein Ergebener, ein Sklave. Die Fesseln der ersten Art erscheinen unerträglich und verwerflich, wogegen die Fesseln der zweiten Art gesucht und selbst als eine leichte und süsse Last, als etwas Heiliges und Heiligendes freiwillig übernommen werden. Einzig bei den Maurern war und ist in die Aufnahme-Gebräuche eine Entfesselung, eine Freimachung eingeflochten, wogegen bei den Parsen, bei den Indern, bei den Soofi, bei den Johanniterrittern, bei den Tempelherren u. s. w. eine Fesselung, eine Unterwerfung stattfand oder stattfindet und auf sie mehr oder weniger anzuwenden ist, was Jac. Grimm in den deutschen Rechtsalterthümern S. 184 anführt, dass einen Strick um den Hals sowohl Solche trugen, welche sich auf Leben und Tod ergeben hatten, als auch an gewissen Orten die Freibauern zum Zeichen geringer Knechtschaft und Hörigkeit. Gladisch, das Mysterium der ägyptischen Pyramiden und Obelisken, Halle 1846, S. 14 nennt den „Kotisch“ der Perser den Streitgürtel als das Symbol, dass der damit Umgürtete werkthätig theilnehme an dem grossen Weltkampfe zwischen Licht und Finsterniss, zwischen dem Guten und dem Bösen und dass er als ein Mit- und Lichtstreiter auf der Seite des Ormuzd stehen wolle. Allein der heilige Gürtel oder die heilige Schnur der Perser und der Inder ist kein Streitgürtel in diesem Sinne, sondern ein Band, wodurch der Umgürtete in den religiösen Verein gleichsam eiregebunden und eingeflochten wird, – ein Ring oder eine Kette, welcher dessen Träger als ein neues Ring- oder Kettenglied in den grossen und allgemeinen Ring des Ganzen einfügt. Der Kosti erinnert an den Ring, welchen so viele mythologische Personen über dem rechten Knöchel tragen und den Gaedechens, Glaukos S. 68, mit Recht als das Symbol der Fesselung ansieht. Sehr schön und

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 336. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/352>, abgerufen am 23.11.2024.