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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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liche Glaubensbekenntnisse mussten geachtet werden, was zuletzt dahin geführt hat oder noch führen muss, einen jeden Glauben, ob christlich oder nicht christlich, den Menschen und Völkern zu gewähren. Den unendlichen Fortschritt, welchen die Völker in der Glaubensfreiheit, in dem freien Rechte Aller gemacht haben, kann man besonders an dem Verhältniss erkennen, in welchem einst die Christen und Moslemen gestanden und jetzt stehen.

Fraget man nun, wie es gekommen, dass bei den Bauleuten, Steinmetzen und Maurern die reinern menschlichen Ansichten, die Duldung und Anerkennung auch des Andersgläubigen, auch des Fremden schon in den frühern Zeiten des Mittelalters und weit eher Eingang gefunden haben, als in dem übrigen Volks- und Völkerleben, so liegt der Aufschluss sehr nahe. Die Geschichte und die Gesetze der Freimaurerei kann das offene Auge noch heute an jedem grossen Bauunternehmen, das viele Menschen und viele Zeit, wenigstens einige Jahre erfordert, mit seltener Klarheit und Sicherheit entdecken. In der unmittelbaren Nähe hat man für den grossen Bau nicht Arbeiter genug, man muss sie aus nahen und fernen Landen herbei kommen lassen, dass man nur auf die Arbeit, nicht auf die Abstammung sehen kann. Was sogar in unsern so ausgebildeten Verhältnissen der Fall ist, dass zur Ausführung z. B. einer Eisenbahn sich Werkleute aus Deutschland, England, Frankreich und Italien zusammenfinden müssen, trat bei den geringern Mitteln des Mittelalters und mit Hinsicht zu den ausserordentlichen Kirchenbauten, damals wenn nicht die ausschliesslichen, doch die vorzüglichsten Bauten, in weit ausgedehnterm Maasse ein. Zum leichtern und wohlfeilern Leben bauten sich die fremden Werkleute, gerade wie noch in der Gegenwart, neben den auszuführenden Bauten Hütten und in diesen Bauhütten lebten die fremden Gesellen, die wandernden Gesellen der verschiedensten Sprachen und Abstammungen vereint und friedlich der Arbeit. Sollte das Werk gefördert werden, und die Arbeit eine gute sein, musste strenge Aufsicht, Ordnung in der Bauhütte walten; der Meister und die Gesellen mit den Dienern (Lehrlingen) hatten auf Erfüllung ihrer Pflichten gleichmässig Bedacht zu nehmen. Die Stein-

liche Glaubensbekenntnisse mussten geachtet werden, was zuletzt dahin geführt hat oder noch führen muss, einen jeden Glauben, ob christlich oder nicht christlich, den Menschen und Völkern zu gewähren. Den unendlichen Fortschritt, welchen die Völker in der Glaubensfreiheit, in dem freien Rechte Aller gemacht haben, kann man besonders an dem Verhältniss erkennen, in welchem einst die Christen und Moslemen gestanden und jetzt stehen.

Fraget man nun, wie es gekommen, dass bei den Bauleuten, Steinmetzen und Maurern die reinern menschlichen Ansichten, die Duldung und Anerkennung auch des Andersgläubigen, auch des Fremden schon in den frühern Zeiten des Mittelalters und weit eher Eingang gefunden haben, als in dem übrigen Volks- und Völkerleben, so liegt der Aufschluss sehr nahe. Die Geschichte und die Gesetze der Freimaurerei kann das offene Auge noch heute an jedem grossen Bauunternehmen, das viele Menschen und viele Zeit, wenigstens einige Jahre erfordert, mit seltener Klarheit und Sicherheit entdecken. In der unmittelbaren Nähe hat man für den grossen Bau nicht Arbeiter genug, man muss sie aus nahen und fernen Landen herbei kommen lassen, dass man nur auf die Arbeit, nicht auf die Abstammung sehen kann. Was sogar in unsern so ausgebildeten Verhältnissen der Fall ist, dass zur Ausführung z. B. einer Eisenbahn sich Werkleute aus Deutschland, England, Frankreich und Italien zusammenfinden müssen, trat bei den geringern Mitteln des Mittelalters und mit Hinsicht zu den ausserordentlichen Kirchenbauten, damals wenn nicht die ausschliesslichen, doch die vorzüglichsten Bauten, in weit ausgedehnterm Maasse ein. Zum leichtern und wohlfeilern Leben bauten sich die fremden Werkleute, gerade wie noch in der Gegenwart, neben den auszuführenden Bauten Hütten und in diesen Bauhütten lebten die fremden Gesellen, die wandernden Gesellen der verschiedensten Sprachen und Abstammungen vereint und friedlich der Arbeit. Sollte das Werk gefördert werden, und die Arbeit eine gute sein, musste strenge Aufsicht, Ordnung in der Bauhütte walten; der Meister und die Gesellen mit den Dienern (Lehrlingen) hatten auf Erfüllung ihrer Pflichten gleichmässig Bedacht zu nehmen. Die Stein-

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 Freimaurerei kann das offene Auge noch heute an jedem grossen Bauunternehmen, das viele Menschen und
 viele Zeit, wenigstens einige Jahre erfordert, mit seltener Klarheit und Sicherheit entdecken. In
 der unmittelbaren Nähe hat man für den grossen Bau nicht Arbeiter genug, man muss sie aus nahen und
 fernen Landen herbei kommen lassen, dass man nur auf die Arbeit, nicht auf die Abstammung sehen
 kann. Was sogar in unsern so ausgebildeten Verhältnissen der Fall ist, dass zur Ausführung z. B.
 einer Eisenbahn sich Werkleute aus Deutschland, England, Frankreich und Italien zusammenfinden
 müssen, trat bei den geringern Mitteln des Mittelalters und mit Hinsicht zu den ausserordentlichen
 Kirchenbauten, damals wenn nicht die ausschliesslichen, doch die vorzüglichsten Bauten, in weit
 ausgedehnterm Maasse ein. Zum leichtern und wohlfeilern Leben bauten sich die fremden Werkleute,
 gerade wie noch in der Gegenwart, neben den auszuführenden Bauten Hütten und in diesen Bauhütten
 lebten die fremden Gesellen, die wandernden Gesellen der verschiedensten Sprachen und Abstammungen
 vereint und friedlich der Arbeit. Sollte das Werk gefördert werden, und die Arbeit eine gute sein,
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[299/0315] liche Glaubensbekenntnisse mussten geachtet werden, was zuletzt dahin geführt hat oder noch führen muss, einen jeden Glauben, ob christlich oder nicht christlich, den Menschen und Völkern zu gewähren. Den unendlichen Fortschritt, welchen die Völker in der Glaubensfreiheit, in dem freien Rechte Aller gemacht haben, kann man besonders an dem Verhältniss erkennen, in welchem einst die Christen und Moslemen gestanden und jetzt stehen. Fraget man nun, wie es gekommen, dass bei den Bauleuten, Steinmetzen und Maurern die reinern menschlichen Ansichten, die Duldung und Anerkennung auch des Andersgläubigen, auch des Fremden schon in den frühern Zeiten des Mittelalters und weit eher Eingang gefunden haben, als in dem übrigen Volks- und Völkerleben, so liegt der Aufschluss sehr nahe. Die Geschichte und die Gesetze der Freimaurerei kann das offene Auge noch heute an jedem grossen Bauunternehmen, das viele Menschen und viele Zeit, wenigstens einige Jahre erfordert, mit seltener Klarheit und Sicherheit entdecken. In der unmittelbaren Nähe hat man für den grossen Bau nicht Arbeiter genug, man muss sie aus nahen und fernen Landen herbei kommen lassen, dass man nur auf die Arbeit, nicht auf die Abstammung sehen kann. Was sogar in unsern so ausgebildeten Verhältnissen der Fall ist, dass zur Ausführung z. B. einer Eisenbahn sich Werkleute aus Deutschland, England, Frankreich und Italien zusammenfinden müssen, trat bei den geringern Mitteln des Mittelalters und mit Hinsicht zu den ausserordentlichen Kirchenbauten, damals wenn nicht die ausschliesslichen, doch die vorzüglichsten Bauten, in weit ausgedehnterm Maasse ein. Zum leichtern und wohlfeilern Leben bauten sich die fremden Werkleute, gerade wie noch in der Gegenwart, neben den auszuführenden Bauten Hütten und in diesen Bauhütten lebten die fremden Gesellen, die wandernden Gesellen der verschiedensten Sprachen und Abstammungen vereint und friedlich der Arbeit. Sollte das Werk gefördert werden, und die Arbeit eine gute sein, musste strenge Aufsicht, Ordnung in der Bauhütte walten; der Meister und die Gesellen mit den Dienern (Lehrlingen) hatten auf Erfüllung ihrer Pflichten gleichmässig Bedacht zu nehmen. Die Stein-

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 299. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/315>, abgerufen am 19.05.2024.