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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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Einwirkungen zu üben, wobei jedoch das Verhalten der christlichen Völker zu andersgläubigen Völkern von ihrem Verhalten unter sich selbst getrennt betrachtet werden muss. Das Christenthum, obwohl die Religion der allgemeinen Menschenliebe und des allgemeinen Menschenrechtes, verhinderte dennoch durch das ganze Mittelalter hindurch die Ausbildung und Anerkennung des alle Völker und Staaten gleich berechtigenden Völkerrechtes, weil das Christenthum bald mit dem Islam in Kampf verwickelt wurde und die Kreuzzüge begannen. In Folge dieser Kämpfe der Christen mit den Moslemins war es zum allgemeinen Grundsatz des geistlichen (päpstlichen) Völkerrechts des Mittelalters geworden, dass der ungläubige Feind sich zum Christenthum bekehren oder unterjocht werden müsse und ausgerottet werden dürfe. Man erwäge diesen Grundsatz mit allen seinen blutigen und harten Folgen für das Leben der ungläubigen Völker und der einzelnen Ungläubigen. Daher hat sich die Sklaverei der Ungläubigen in Europa bis zu Ende des Mittelalters erhalten und ist mit dem geistlichen Kriegsrechte in die neue Welt übergegangen; daher die Kreuzzüge, welche so unendliche Menschenopfer auf beiden Seiten hinrafften und ganz Europa in Bewegung setzten; daher die Oberherrlichkeit, welche die Päpste sich über alle ungläubigen Länder beilegten und vermöge welcher sie die bedeutendsten Länderverleihungen vornahmen, um dort die Ungläubigen zu bekriegen, zu unterwerfen und zu bekehren. Namentlich erhielt König Heinrich II. von England eine solche Vollmacht 1155 von Hadrian IV. zur Eroberung Irlands gegen Zusicherung des Peterpfennigs, Ludwig de la Cerda 1344 zur Eroberung der glückseligen Inseln von Clemens VI. gegen einen jährlichen Zins von 400 Goldgulden und die Könige von Spanien, Ferdinand und Isabella, zur Entdeckung.und Eroberung des westlichen Indiens von Alexander VI. 1493. In gleicher Weise ward die Unterwerfung und Bekehrung Preussens 1228 von dem Herzog Conrad von Masovien und den Bischöfen Christian von Preussen und von Plozk unter kaiserlicher und päpstlicher Autorität dem deutschen Orden anvertraut, der die Preussen jedoch nicht sowohl unterwarf und bekehrte, als

Einwirkungen zu üben, wobei jedoch das Verhalten der christlichen Völker zu andersgläubigen Völkern von ihrem Verhalten unter sich selbst getrennt betrachtet werden muss. Das Christenthum, obwohl die Religion der allgemeinen Menschenliebe und des allgemeinen Menschenrechtes, verhinderte dennoch durch das ganze Mittelalter hindurch die Ausbildung und Anerkennung des alle Völker und Staaten gleich berechtigenden Völkerrechtes, weil das Christenthum bald mit dem Islam in Kampf verwickelt wurde und die Kreuzzüge begannen. In Folge dieser Kämpfe der Christen mit den Moslemins war es zum allgemeinen Grundsatz des geistlichen (päpstlichen) Völkerrechts des Mittelalters geworden, dass der ungläubige Feind sich zum Christenthum bekehren oder unterjocht werden müsse und ausgerottet werden dürfe. Man erwäge diesen Grundsatz mit allen seinen blutigen und harten Folgen für das Leben der ungläubigen Völker und der einzelnen Ungläubigen. Daher hat sich die Sklaverei der Ungläubigen in Europa bis zu Ende des Mittelalters erhalten und ist mit dem geistlichen Kriegsrechte in die neue Welt übergegangen; daher die Kreuzzüge, welche so unendliche Menschenopfer auf beiden Seiten hinrafften und ganz Europa in Bewegung setzten; daher die Oberherrlichkeit, welche die Päpste sich über alle ungläubigen Länder beilegten und vermöge welcher sie die bedeutendsten Länderverleihungen vornahmen, um dort die Ungläubigen zu bekriegen, zu unterwerfen und zu bekehren. Namentlich erhielt König Heinrich II. von England eine solche Vollmacht 1155 von Hadrian IV. zur Eroberung Irlands gegen Zusicherung des Peterpfennigs, Ludwig de la Cerda 1344 zur Eroberung der glückseligen Inseln von Clemens VI. gegen einen jährlichen Zins von 400 Goldgulden und die Könige von Spanien, Ferdinand und Isabella, zur Entdeckung.und Eroberung des westlichen Indiens von Alexander VI. 1493. In gleicher Weise ward die Unterwerfung und Bekehrung Preussens 1228 von dem Herzog Conrad von Masovien und den Bischöfen Christian von Preussen und von Plozk unter kaiserlicher und päpstlicher Autorität dem deutschen Orden anvertraut, der die Preussen jedoch nicht sowohl unterwarf und bekehrte, als

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 Christenthum bald mit dem Islam in Kampf verwickelt wurde und die Kreuzzüge begannen. In Folge
 dieser Kämpfe der Christen mit den Moslemins war es zum allgemeinen Grundsatz des geistlichen
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 Christenthum bekehren oder unterjocht werden müsse und ausgerottet werden dürfe. Man erwäge diesen
 Grundsatz mit allen seinen blutigen und harten Folgen für das Leben der ungläubigen Völker und der
 einzelnen Ungläubigen. Daher hat sich die Sklaverei der Ungläubigen in Europa bis zu Ende des
 Mittelalters erhalten und ist mit dem geistlichen Kriegsrechte in die neue Welt übergegangen; daher
 die Kreuzzüge, welche so unendliche Menschenopfer auf beiden Seiten hinrafften und ganz Europa in
 Bewegung setzten; daher die Oberherrlichkeit, welche die Päpste sich über alle ungläubigen Länder
 beilegten und vermöge welcher sie die bedeutendsten Länderverleihungen vornahmen, um dort die
 Ungläubigen zu bekriegen, zu unterwerfen und zu bekehren. Namentlich erhielt König Heinrich II. von
 England eine solche Vollmacht 1155 von Hadrian IV. zur Eroberung Irlands gegen Zusicherung des
 Peterpfennigs, Ludwig de la Cerda 1344 zur Eroberung der glückseligen Inseln von Clemens VI. gegen
 einen jährlichen Zins von 400 Goldgulden und die Könige von Spanien, Ferdinand und Isabella, zur
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[295/0311] Einwirkungen zu üben, wobei jedoch das Verhalten der christlichen Völker zu andersgläubigen Völkern von ihrem Verhalten unter sich selbst getrennt betrachtet werden muss. Das Christenthum, obwohl die Religion der allgemeinen Menschenliebe und des allgemeinen Menschenrechtes, verhinderte dennoch durch das ganze Mittelalter hindurch die Ausbildung und Anerkennung des alle Völker und Staaten gleich berechtigenden Völkerrechtes, weil das Christenthum bald mit dem Islam in Kampf verwickelt wurde und die Kreuzzüge begannen. In Folge dieser Kämpfe der Christen mit den Moslemins war es zum allgemeinen Grundsatz des geistlichen (päpstlichen) Völkerrechts des Mittelalters geworden, dass der ungläubige Feind sich zum Christenthum bekehren oder unterjocht werden müsse und ausgerottet werden dürfe. Man erwäge diesen Grundsatz mit allen seinen blutigen und harten Folgen für das Leben der ungläubigen Völker und der einzelnen Ungläubigen. Daher hat sich die Sklaverei der Ungläubigen in Europa bis zu Ende des Mittelalters erhalten und ist mit dem geistlichen Kriegsrechte in die neue Welt übergegangen; daher die Kreuzzüge, welche so unendliche Menschenopfer auf beiden Seiten hinrafften und ganz Europa in Bewegung setzten; daher die Oberherrlichkeit, welche die Päpste sich über alle ungläubigen Länder beilegten und vermöge welcher sie die bedeutendsten Länderverleihungen vornahmen, um dort die Ungläubigen zu bekriegen, zu unterwerfen und zu bekehren. Namentlich erhielt König Heinrich II. von England eine solche Vollmacht 1155 von Hadrian IV. zur Eroberung Irlands gegen Zusicherung des Peterpfennigs, Ludwig de la Cerda 1344 zur Eroberung der glückseligen Inseln von Clemens VI. gegen einen jährlichen Zins von 400 Goldgulden und die Könige von Spanien, Ferdinand und Isabella, zur Entdeckung.und Eroberung des westlichen Indiens von Alexander VI. 1493. In gleicher Weise ward die Unterwerfung und Bekehrung Preussens 1228 von dem Herzog Conrad von Masovien und den Bischöfen Christian von Preussen und von Plozk unter kaiserlicher und päpstlicher Autorität dem deutschen Orden anvertraut, der die Preussen jedoch nicht sowohl unterwarf und bekehrte, als

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/311>, abgerufen am 22.11.2024.