Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 6. Berlin, 1847.Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. IV. Verletzung. daß die Praxis des K. Sächsischen Oberappellationsgerichts zuDresden mit der hier aufgestellten Lehre völlig übereinstimmt. Diese Übereinstimmung erhellt aus den nachstehenden Regeln, die in dem erwähnten Gerichtshof befolgt werden. Decisive Sätze, welche in die Entscheidungsgründe aufgenom- Sätze, die in den Rationen ausdrücklich zu Motivirung der Wegen der Entscheidungsgründe kann daher gegen das §. 294. Genauere Bestimmung des Inhalts. Rechtskraft der Gründe. Preußisches Recht. Im Preußischen Prozeßrecht ist die Rechtskraft des Urtheils Was aber insbesondere die Rechtskraft der Gründe (a) A. G. O. Einleitung § 65. 66 und I. 16 § 1.
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. IV. Verletzung. daß die Praxis des K. Sächſiſchen Oberappellationsgerichts zuDresden mit der hier aufgeſtellten Lehre völlig übereinſtimmt. Dieſe Übereinſtimmung erhellt aus den nachſtehenden Regeln, die in dem erwähnten Gerichtshof befolgt werden. Deciſive Sätze, welche in die Entſcheidungsgründe aufgenom- Sätze, die in den Rationen ausdrücklich zu Motivirung der Wegen der Entſcheidungsgründe kann daher gegen das §. 294. Genauere Beſtimmung des Inhalts. Rechtskraft der Gründe. Preußiſches Recht. Im Preußiſchen Prozeßrecht iſt die Rechtskraft des Urtheils Was aber insbeſondere die Rechtskraft der Gründe (a) A. G. O. Einleitung § 65. 66 und I. 16 § 1.
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Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. IV. Verletzung.
daß die Praxis des K. Sächſiſchen Oberappellationsgerichts zu
Dresden mit der hier aufgeſtellten Lehre völlig übereinſtimmt.
Dieſe Übereinſtimmung erhellt aus den nachſtehenden Regeln, die
in dem erwähnten Gerichtshof befolgt werden.
Deciſive Sätze, welche in die Entſcheidungsgründe aufgenom-
men worden ſind, der Sache nach aber die nothwendige Unter-
lage der Entſcheidung (alſo integrirende Theile derſelben) bilden,
erlangen mit der Entſcheidung Rechtskraft.
Sätze, die in den Rationen ausdrücklich zu Motivirung der
Abweiſung aufgeſtellt worden ſind, oder dem Zuſammenhange
nach bei der Entſcheidung ſtillſchweigend vorausgeſetzt ſeyn
müſſen, gehen mit der Entſcheidung ſelbſt in Rechtskraft über.
Wegen der Entſcheidungsgründe kann daher gegen das
Urthel appellirt werden, ſo lange oder ſo weit noch eine
Appellation gegen das Urthel zuläſſig iſt.
§. 294.
Genauere Beſtimmung des Inhalts. Rechtskraft der Gründe.
Preußiſches Recht.
Im Preußiſchen Prozeßrecht iſt die Rechtskraft des Urtheils
in einigen ſo allgemein gefaßten Stellen anerkannt (a), daß dar-
aus die unzweifelhafte Abſicht hervorgeht, nur den Beſtand des
vorgefundenen gemeinen Rechts in dieſe Lehre aufzunehmen, und
ferner gelten zu laſſen.
Was aber insbeſondere die Rechtskraft der Gründe
betrifft, ſo findet ſich eine Geſetzſtelle, welche auf den
(a) A. G. O. Einleitung § 65. 66 und I. 16 § 1.
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