Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 5. Berlin, 1841.Beylage XII. Quanti res est. (Zu § 216. Note u) (a). I. Der Gegenstand sehr vieler Klagen wird ausgedrückt Es giebt wenige Ausdrücke in der Römischen Sprache, (a) Man könnte glauben, die
Beseitigung einer möglichen fal- schen Ansicht über die formula in factum concepta sey zu unbe- deutend, um eine besondere Unter- suchung über den hier bezeichneten Gegenstand zu rechtfertigen. Allein die Bedeutung der Ausdrücke quanti res est ist für die Natur und Wirkung vieler einzelnen Klagen wichtig, und es ist ganz zufällig, daß jene Veranlassung schon hier eine Untersuchung herbeyführt, die außerdem an anderen Stellen ohne- hin unentbehrlich seyn würde. Beylage XII. Quanti res est. (Zu § 216. Note u) (a). I. Der Gegenſtand ſehr vieler Klagen wird ausgedrückt Es giebt wenige Ausdrücke in der Römiſchen Sprache, (a) Man könnte glauben, die
Beſeitigung einer möglichen fal- ſchen Anſicht über die formula in factum concepta ſey zu unbe- deutend, um eine beſondere Unter- ſuchung über den hier bezeichneten Gegenſtand zu rechtfertigen. Allein die Bedeutung der Ausdrücke quanti res est iſt für die Natur und Wirkung vieler einzelnen Klagen wichtig, und es iſt ganz zufällig, daß jene Veranlaſſung ſchon hier eine Unterſuchung herbeyführt, die außerdem an anderen Stellen ohne- hin unentbehrlich ſeyn würde. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0455" n="[441]"/> <div n="2"> <head><hi rendition="#b">Beylage <hi rendition="#aq">XII.</hi></hi><lb/><hi rendition="#g"><hi rendition="#aq">Quanti res est</hi></hi>.<lb/> (Zu § 216. Note <hi rendition="#aq">u</hi>) <note place="foot" n="(a)">Man könnte glauben, die<lb/> Beſeitigung einer möglichen fal-<lb/> ſchen Anſicht über die <hi rendition="#aq">formula in<lb/> factum concepta</hi> ſey zu unbe-<lb/> deutend, um eine beſondere Unter-<lb/> ſuchung über den hier bezeichneten<lb/> Gegenſtand zu rechtfertigen. Allein<lb/> die Bedeutung der Ausdrücke <hi rendition="#aq">quanti<lb/> res est</hi> iſt für die Natur und<lb/> Wirkung vieler einzelnen Klagen<lb/> wichtig, und es iſt ganz zufällig,<lb/> daß jene Veranlaſſung ſchon hier<lb/> eine Unterſuchung herbeyführt, die<lb/> außerdem an anderen Stellen ohne-<lb/> hin unentbehrlich ſeyn würde.</note>.</head><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#aq">I.</hi> </hi> </head><lb/> <p><hi rendition="#in">D</hi>er Gegenſtand ſehr vieler Klagen wird ausgedrückt<lb/> durch die Worte: <hi rendition="#aq">quanti res est,</hi> und dieſe Worte wur-<lb/> den daher ſehr gewöhnlich in die <hi rendition="#aq">Condemnatio,</hi> das heißt<lb/> in den letzten Theil der <hi rendition="#aq">formula</hi> im älteren Römiſchen<lb/> Prozeß, geſetzt. Eben ſo kamen dieſe Ausdrücke in manchen<lb/> Stipulationen vor, aus welchen ſie dann gleichfalls, wenn<lb/> es zur Klage kam, in die <hi rendition="#aq">Condemnatio</hi> übergiengen.<lb/> Welches war nun der Sinn jener Worte?</p><lb/> <p>Es giebt wenige Ausdrücke in der Römiſchen Sprache,<lb/> die ſo viele Bedeutungen anzunehmen fähig ſind, wie das<lb/> Wort <hi rendition="#aq">res,</hi> und dieſer Umſtand macht auch die Beantwor-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[441]/0455]
Beylage XII.
Quanti res est.
(Zu § 216. Note u) (a).
I.
Der Gegenſtand ſehr vieler Klagen wird ausgedrückt
durch die Worte: quanti res est, und dieſe Worte wur-
den daher ſehr gewöhnlich in die Condemnatio, das heißt
in den letzten Theil der formula im älteren Römiſchen
Prozeß, geſetzt. Eben ſo kamen dieſe Ausdrücke in manchen
Stipulationen vor, aus welchen ſie dann gleichfalls, wenn
es zur Klage kam, in die Condemnatio übergiengen.
Welches war nun der Sinn jener Worte?
Es giebt wenige Ausdrücke in der Römiſchen Sprache,
die ſo viele Bedeutungen anzunehmen fähig ſind, wie das
Wort res, und dieſer Umſtand macht auch die Beantwor-
(a) Man könnte glauben, die
Beſeitigung einer möglichen fal-
ſchen Anſicht über die formula in
factum concepta ſey zu unbe-
deutend, um eine beſondere Unter-
ſuchung über den hier bezeichneten
Gegenſtand zu rechtfertigen. Allein
die Bedeutung der Ausdrücke quanti
res est iſt für die Natur und
Wirkung vieler einzelnen Klagen
wichtig, und es iſt ganz zufällig,
daß jene Veranlaſſung ſchon hier
eine Unterſuchung herbeyführt, die
außerdem an anderen Stellen ohne-
hin unentbehrlich ſeyn würde.
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