Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.§. 145. Schenkung. Begriff. 2. Veräußerung. 3) Wenn zwar auf der einen Seite ein Vermögens- recht aufgeopfert, auf der andern Seite aber ein außer dem Vermögen liegendes Recht erworben wird. Die erste Klasse von Fällen ohne wahre Schenkung Daher liegt keine Schenkung in dem Mandat, das (h) L. 9 § 3 de j. dot. (23. 3.), L. 58 § 2 de don. int. vir. (24 1.). Hier wird das Depositum zwischen Mann und Frau, eben so das Mandat zwischen dem Mann (oder dessen Sohn) und der Frau, als gültig anerkannt, worin also liegt, daß diese Ge- schäfte nicht die Natur einer Schen- kung an sich tragen. (i) Als Widerlegung könnte
man folgende Stellen geltend ma- chen: L. 14 de prec. (43. 26.). "... magis enim ad donationes et beneficii causam, quam ad negotii contracti, spectat pre- carii condicio." L. 14 § 11 de furtis (47. 2.). ".. quia simile donato precarium est." Hier ist aber offenbar donatio in dem unbestimmten faktischen Sinn ge- nommen, ja selbst der Ausdruck geht auf eine bloße Ähnlichkeit mit donatio, nicht auf wirkliche Subsumtion unter den Begriff derselben. §. 145. Schenkung. Begriff. 2. Veräußerung. 3) Wenn zwar auf der einen Seite ein Vermögens- recht aufgeopfert, auf der andern Seite aber ein außer dem Vermögen liegendes Recht erworben wird. Die erſte Klaſſe von Fällen ohne wahre Schenkung Daher liegt keine Schenkung in dem Mandat, das (h) L. 9 § 3 de j. dot. (23. 3.), L. 58 § 2 de don. int. vir. (24 1.). Hier wird das Depoſitum zwiſchen Mann und Frau, eben ſo das Mandat zwiſchen dem Mann (oder deſſen Sohn) und der Frau, als gültig anerkannt, worin alſo liegt, daß dieſe Ge- ſchäfte nicht die Natur einer Schen- kung an ſich tragen. (i) Als Widerlegung könnte
man folgende Stellen geltend ma- chen: L. 14 de prec. (43. 26.). „… magis enim ad donationes et beneficii causam, quam ad negotii contracti, spectat pre- carii condicio.” L. 14 § 11 de furtis (47. 2.). „.. quia simile donato precarium est.” Hier iſt aber offenbar donatio in dem unbeſtimmten faktiſchen Sinn ge- nommen, ja ſelbſt der Ausdruck geht auf eine bloße Ähnlichkeit mit donatio, nicht auf wirkliche Subſumtion unter den Begriff derſelben. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0041" n="27"/> <fw place="top" type="header">§. 145. Schenkung. Begriff. 2. Veräußerung.</fw><lb/> <list> <item>3) Wenn zwar auf der einen Seite ein Vermögens-<lb/> recht aufgeopfert, auf der andern Seite aber ein außer<lb/> dem Vermögen liegendes Recht erworben wird.</item> </list><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Die erſte Klaſſe von Fällen ohne wahre Schenkung<lb/> beſteht darin, daß die wohlwollende Thätigkeit den Um-<lb/> fang des Vermögens nicht berührt.</p><lb/> <p>Daher liegt keine Schenkung in dem Mandat, das<lb/> heißt der unentgeldlichen Beſorgung fremder Angelegenhei-<lb/> ten, desgleichen in dem Depoſitum, das heißt der unent-<lb/> geldlichen Aufbewahrung fremder Sachen, obgleich durch<lb/> dieſe beiden Geſchäfte dem Andern eine bedeutende Geld-<lb/> ausgabe erſpart werden kann <note place="foot" n="(h)"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">L.</hi> 9 § 3 <hi rendition="#i">de j. dot.</hi> (23. 3.),<lb/><hi rendition="#i">L.</hi> 58 § 2 <hi rendition="#i">de don. int. vir.</hi></hi> (24<lb/> 1.). Hier wird das Depoſitum<lb/> zwiſchen Mann und Frau, eben<lb/> ſo das Mandat zwiſchen dem<lb/> Mann (oder deſſen Sohn) und<lb/> der Frau, als gültig anerkannt,<lb/> worin alſo liegt, daß dieſe Ge-<lb/> ſchäfte nicht die Natur einer Schen-<lb/> kung an ſich tragen.</note>. Eben ſo auch in dem<lb/> Commodat, das heißt dem unentgeldlichen Gebrauch einer<lb/> Sache, den wir einem Andern verſtatten; desgleichen in<lb/> dem damit verwandten Precarium <note place="foot" n="(i)">Als Widerlegung könnte<lb/> man folgende Stellen geltend ma-<lb/> chen: <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">L.</hi> 14 <hi rendition="#i">de prec.</hi> (43. 26.).<lb/> „… magis enim ad donationes<lb/> et beneficii causam, quam ad<lb/> negotii contracti, spectat pre-<lb/> carii condicio.” <hi rendition="#i">L.</hi> 14 § 11 <hi rendition="#i">de<lb/> furtis</hi> (47. 2.). „.. quia simile<lb/> donato precarium est.”</hi> Hier<lb/> iſt aber offenbar <hi rendition="#aq">donatio</hi> in dem<lb/> unbeſtimmten faktiſchen Sinn ge-<lb/> nommen, ja ſelbſt der Ausdruck<lb/> geht auf eine bloße Ähnlichkeit<lb/> mit <hi rendition="#aq">donatio,</hi> nicht auf wirkliche<lb/> Subſumtion unter den Begriff<lb/> derſelben.</note>. In allen dieſen<lb/> Fällen iſt deswegen keine Schenkung vorhanden, weil der<lb/> Handelnde den Umfang ſeines Vermögens nicht verändert.<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [27/0041]
§. 145. Schenkung. Begriff. 2. Veräußerung.
3) Wenn zwar auf der einen Seite ein Vermögens-
recht aufgeopfert, auf der andern Seite aber ein außer
dem Vermögen liegendes Recht erworben wird.
Die erſte Klaſſe von Fällen ohne wahre Schenkung
beſteht darin, daß die wohlwollende Thätigkeit den Um-
fang des Vermögens nicht berührt.
Daher liegt keine Schenkung in dem Mandat, das
heißt der unentgeldlichen Beſorgung fremder Angelegenhei-
ten, desgleichen in dem Depoſitum, das heißt der unent-
geldlichen Aufbewahrung fremder Sachen, obgleich durch
dieſe beiden Geſchäfte dem Andern eine bedeutende Geld-
ausgabe erſpart werden kann (h). Eben ſo auch in dem
Commodat, das heißt dem unentgeldlichen Gebrauch einer
Sache, den wir einem Andern verſtatten; desgleichen in
dem damit verwandten Precarium (i). In allen dieſen
Fällen iſt deswegen keine Schenkung vorhanden, weil der
Handelnde den Umfang ſeines Vermögens nicht verändert.
(h) L. 9 § 3 de j. dot. (23. 3.),
L. 58 § 2 de don. int. vir. (24
1.). Hier wird das Depoſitum
zwiſchen Mann und Frau, eben
ſo das Mandat zwiſchen dem
Mann (oder deſſen Sohn) und
der Frau, als gültig anerkannt,
worin alſo liegt, daß dieſe Ge-
ſchäfte nicht die Natur einer Schen-
kung an ſich tragen.
(i) Als Widerlegung könnte
man folgende Stellen geltend ma-
chen: L. 14 de prec. (43. 26.).
„… magis enim ad donationes
et beneficii causam, quam ad
negotii contracti, spectat pre-
carii condicio.” L. 14 § 11 de
furtis (47. 2.). „.. quia simile
donato precarium est.” Hier
iſt aber offenbar donatio in dem
unbeſtimmten faktiſchen Sinn ge-
nommen, ja ſelbſt der Ausdruck
geht auf eine bloße Ähnlichkeit
mit donatio, nicht auf wirkliche
Subſumtion unter den Begriff
derſelben.
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