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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.

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§. 180. Zeit. 1. Kalender. (Fortsetzung.)
unter einander fast immer (nämlich nur mit Ausnahme
der Äquinoctien) von ungleicher Länge seyn, und eben so
mußte von Tag zu Tag die Länge der Stunden wachsen
und abnehmen. Um sich von der Unbequemlichkeit dieser
Einrichtung eine vollständige Vorstellung zu machen, muß
man noch die Unvollkommenheit ihrer Sonnen-, Wasser-
und Sand-Uhren hinzudenken (g). Glücklicherweise pflegt
aber die Stunde als Zeitabschnitt in Rechtsregeln gar
nicht vorzukommen. -- Was nun hier von der Stunde
gesagt worden ist, gilt eben so, und theilweise in noch
höherem Grade, von den kleineren Abschnitten, der Mi-
nute, Secunde u. s. w.

Die Woche endlich liegt ganz außer dem Kalender,
indem sie kein integrirender Theil des Monats oder des

(g) Censorinus C. 23. Vergl.
Ideler I. 84. II. 14. 617. Doch
kannten die Römer im astrono-
mischen Gebrauch auch das, was
wir Stunde nennen. Ideler
I. 86. Etwas vermindert wurde
für die Römer jene Unbequem-
lichkeit, in Vergleichung mit un-
srem Norden, durch den Umstand,
daß in Italien die Verschieden-
heit zwischen Tag und Nacht, also
auch die zwischen Sommer- und
Wintertagen, sehr merklich gerin-
ger ist als in den nördlichen Län-
dern. -- Man würde irren, wenn
man die Einrichtung des neueren
Italiens mit der alt Römischen
für gleich halten wollte. Die Ita-
liener haben denselben Begriff der
Stunde wie wir, und sie unter-
scheiden sich nur in dem Anfangs-
punkt und in der Art der Zäh-
lung. Wir fangen an von Mit-
ternacht und zählen zwölf Stun-
den fort bis Mittag; von da ab
zählen wir abermals zwölf Stun-
den bis Mitternacht. Die Ita-
liener fangen an mit Sonnenun-
tergang, und zählen von da un-
unterbrochen Vier und zwanzig
Stunden; die Thurmuhren jedoch
zeigen und schlagen häufig nur
Sechs Stunden, und fangen dann
wieder mit Eins an. Indessen
weicht in den Städten diese Weise
immer mehr der allgemeinen Eu-
ropäischen Einrichtung, die dort
ora Francese heißt. Vgl. auch
Ideler I. 84.

§. 180. Zeit. 1. Kalender. (Fortſetzung.)
unter einander faſt immer (nämlich nur mit Ausnahme
der Äquinoctien) von ungleicher Länge ſeyn, und eben ſo
mußte von Tag zu Tag die Länge der Stunden wachſen
und abnehmen. Um ſich von der Unbequemlichkeit dieſer
Einrichtung eine vollſtändige Vorſtellung zu machen, muß
man noch die Unvollkommenheit ihrer Sonnen-, Waſſer-
und Sand-Uhren hinzudenken (g). Glücklicherweiſe pflegt
aber die Stunde als Zeitabſchnitt in Rechtsregeln gar
nicht vorzukommen. — Was nun hier von der Stunde
geſagt worden iſt, gilt eben ſo, und theilweiſe in noch
höherem Grade, von den kleineren Abſchnitten, der Mi-
nute, Secunde u. ſ. w.

Die Woche endlich liegt ganz außer dem Kalender,
indem ſie kein integrirender Theil des Monats oder des

(g) Censorinus C. 23. Vergl.
Ideler I. 84. II. 14. 617. Doch
kannten die Römer im aſtrono-
miſchen Gebrauch auch das, was
wir Stunde nennen. Ideler
I. 86. Etwas vermindert wurde
für die Römer jene Unbequem-
lichkeit, in Vergleichung mit un-
ſrem Norden, durch den Umſtand,
daß in Italien die Verſchieden-
heit zwiſchen Tag und Nacht, alſo
auch die zwiſchen Sommer- und
Wintertagen, ſehr merklich gerin-
ger iſt als in den nördlichen Län-
dern. — Man würde irren, wenn
man die Einrichtung des neueren
Italiens mit der alt Römiſchen
für gleich halten wollte. Die Ita-
liener haben denſelben Begriff der
Stunde wie wir, und ſie unter-
ſcheiden ſich nur in dem Anfangs-
punkt und in der Art der Zäh-
lung. Wir fangen an von Mit-
ternacht und zählen zwölf Stun-
den fort bis Mittag; von da ab
zählen wir abermals zwölf Stun-
den bis Mitternacht. Die Ita-
liener fangen an mit Sonnenun-
tergang, und zählen von da un-
unterbrochen Vier und zwanzig
Stunden; die Thurmuhren jedoch
zeigen und ſchlagen häufig nur
Sechs Stunden, und fangen dann
wieder mit Eins an. Indeſſen
weicht in den Städten dieſe Weiſe
immer mehr der allgemeinen Eu-
ropäiſchen Einrichtung, die dort
ora Francese heißt. Vgl. auch
Ideler I. 84.
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[333/0347] §. 180. Zeit. 1. Kalender. (Fortſetzung.) unter einander faſt immer (nämlich nur mit Ausnahme der Äquinoctien) von ungleicher Länge ſeyn, und eben ſo mußte von Tag zu Tag die Länge der Stunden wachſen und abnehmen. Um ſich von der Unbequemlichkeit dieſer Einrichtung eine vollſtändige Vorſtellung zu machen, muß man noch die Unvollkommenheit ihrer Sonnen-, Waſſer- und Sand-Uhren hinzudenken (g). Glücklicherweiſe pflegt aber die Stunde als Zeitabſchnitt in Rechtsregeln gar nicht vorzukommen. — Was nun hier von der Stunde geſagt worden iſt, gilt eben ſo, und theilweiſe in noch höherem Grade, von den kleineren Abſchnitten, der Mi- nute, Secunde u. ſ. w. Die Woche endlich liegt ganz außer dem Kalender, indem ſie kein integrirender Theil des Monats oder des (g) Censorinus C. 23. Vergl. Ideler I. 84. II. 14. 617. Doch kannten die Römer im aſtrono- miſchen Gebrauch auch das, was wir Stunde nennen. Ideler I. 86. Etwas vermindert wurde für die Römer jene Unbequem- lichkeit, in Vergleichung mit un- ſrem Norden, durch den Umſtand, daß in Italien die Verſchieden- heit zwiſchen Tag und Nacht, alſo auch die zwiſchen Sommer- und Wintertagen, ſehr merklich gerin- ger iſt als in den nördlichen Län- dern. — Man würde irren, wenn man die Einrichtung des neueren Italiens mit der alt Römiſchen für gleich halten wollte. Die Ita- liener haben denſelben Begriff der Stunde wie wir, und ſie unter- ſcheiden ſich nur in dem Anfangs- punkt und in der Art der Zäh- lung. Wir fangen an von Mit- ternacht und zählen zwölf Stun- den fort bis Mittag; von da ab zählen wir abermals zwölf Stun- den bis Mitternacht. Die Ita- liener fangen an mit Sonnenun- tergang, und zählen von da un- unterbrochen Vier und zwanzig Stunden; die Thurmuhren jedoch zeigen und ſchlagen häufig nur Sechs Stunden, und fangen dann wieder mit Eins an. Indeſſen weicht in den Städten dieſe Weiſe immer mehr der allgemeinen Eu- ropäiſchen Einrichtung, die dort ora Francese heißt. Vgl. auch Ideler I. 84.

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841, S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system04_1841/347>, abgerufen am 22.11.2024.