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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.

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§. 179. Zeit. 1. Kalender.
schaltung Eines Tages, welcher die oben erwähnten über-
schießenden Sechs Stunden in sich aufnehmen sollte. Die
Stelle dieses Schalttages blieb dieselbe, an welcher früher
ein ganzer Monat eingeschaltet worden war, zwischen Ter-
minalia
und Regifugium. Das so begränzte Jahr wurde
in Zwölf Monate von ungleicher Länge getheilt (d).

Allein auch diese Zeitrechnung trug einen wesentlichen
Fehler in sich, indem sie den Überschuß des astronomischen
Jahres über das Kalenderjahr zu Sechs Stunden an-
nahm, anstatt daß er in der That nur 5 St. 48' 48"
beträgt. Indem nun hieraus ein jährlicher Fehler von
Eilf Minuten und Zwölf Secunden hervorgieng, wurde
die zur Ausgleichung bestimmte Einschaltung Eines Tages
zu oft vorgenommen, und dieser Fehler war im Sechzehen-
ten Jahrhundert bereits auf volle Zehen Tage angewach-
sen (e).

Der Pabst Gregor XIII. wurde durch die Feststellung
des Osterfestes veranlaßt, eine Prüfung und Berichtigung
des Julianischen Kalenders anzuordnen (f). Man nahm
jetzt das Jahr zu 365 T. 5 St. 49' 12" an, ließ mit
einemmal die allmälig fehlerhaft eingeschlichenen Zehen

(d) Die genauere Beschreibung
bey Ideler II. 118. fg. Die
Hauptstellen sind Censorinus C.
20 und Macrobius Saturn. I. 14.
(e) Ideler I. 35. 66. 67.
(f) Ideler I. 74. II. 301 --
303. 322--325. An der Spitze
der Unternehmung stand Aloysius
Lilius. -- Das Osterfest, dessen
Bestimmung mit dem chronolo-
gischen System nicht zusammen-
hängt, fällt frühestens den 22.
März, spätestens den 25. April,
so daß es zwischen diesen beiden
Tagen schwankt. Ideler H.
199. 317.
21*

§. 179. Zeit. 1. Kalender.
ſchaltung Eines Tages, welcher die oben erwähnten über-
ſchießenden Sechs Stunden in ſich aufnehmen ſollte. Die
Stelle dieſes Schalttages blieb dieſelbe, an welcher früher
ein ganzer Monat eingeſchaltet worden war, zwiſchen Ter-
minalia
und Regifugium. Das ſo begränzte Jahr wurde
in Zwölf Monate von ungleicher Länge getheilt (d).

Allein auch dieſe Zeitrechnung trug einen weſentlichen
Fehler in ſich, indem ſie den Überſchuß des aſtronomiſchen
Jahres über das Kalenderjahr zu Sechs Stunden an-
nahm, anſtatt daß er in der That nur 5 St. 48′ 48″
beträgt. Indem nun hieraus ein jährlicher Fehler von
Eilf Minuten und Zwölf Secunden hervorgieng, wurde
die zur Ausgleichung beſtimmte Einſchaltung Eines Tages
zu oft vorgenommen, und dieſer Fehler war im Sechzehen-
ten Jahrhundert bereits auf volle Zehen Tage angewach-
ſen (e).

Der Pabſt Gregor XIII. wurde durch die Feſtſtellung
des Oſterfeſtes veranlaßt, eine Prüfung und Berichtigung
des Julianiſchen Kalenders anzuordnen (f). Man nahm
jetzt das Jahr zu 365 T. 5 St. 49′ 12″ an, ließ mit
einemmal die allmälig fehlerhaft eingeſchlichenen Zehen

(d) Die genauere Beſchreibung
bey Ideler II. 118. fg. Die
Hauptſtellen ſind Censorinus C.
20 und Macrobius Saturn. I. 14.
(e) Ideler I. 35. 66. 67.
(f) Ideler I. 74. II. 301 —
303. 322—325. An der Spitze
der Unternehmung ſtand Aloyſius
Lilius. — Das Oſterfeſt, deſſen
Beſtimmung mit dem chronolo-
giſchen Syſtem nicht zuſammen-
hängt, fällt früheſtens den 22.
März, ſpäteſtens den 25. April,
ſo daß es zwiſchen dieſen beiden
Tagen ſchwankt. Ideler H.
199. 317.
21*
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[323/0337] §. 179. Zeit. 1. Kalender. ſchaltung Eines Tages, welcher die oben erwähnten über- ſchießenden Sechs Stunden in ſich aufnehmen ſollte. Die Stelle dieſes Schalttages blieb dieſelbe, an welcher früher ein ganzer Monat eingeſchaltet worden war, zwiſchen Ter- minalia und Regifugium. Das ſo begränzte Jahr wurde in Zwölf Monate von ungleicher Länge getheilt (d). Allein auch dieſe Zeitrechnung trug einen weſentlichen Fehler in ſich, indem ſie den Überſchuß des aſtronomiſchen Jahres über das Kalenderjahr zu Sechs Stunden an- nahm, anſtatt daß er in der That nur 5 St. 48′ 48″ beträgt. Indem nun hieraus ein jährlicher Fehler von Eilf Minuten und Zwölf Secunden hervorgieng, wurde die zur Ausgleichung beſtimmte Einſchaltung Eines Tages zu oft vorgenommen, und dieſer Fehler war im Sechzehen- ten Jahrhundert bereits auf volle Zehen Tage angewach- ſen (e). Der Pabſt Gregor XIII. wurde durch die Feſtſtellung des Oſterfeſtes veranlaßt, eine Prüfung und Berichtigung des Julianiſchen Kalenders anzuordnen (f). Man nahm jetzt das Jahr zu 365 T. 5 St. 49′ 12″ an, ließ mit einemmal die allmälig fehlerhaft eingeſchlichenen Zehen (d) Die genauere Beſchreibung bey Ideler II. 118. fg. Die Hauptſtellen ſind Censorinus C. 20 und Macrobius Saturn. I. 14. (e) Ideler I. 35. 66. 67. (f) Ideler I. 74. II. 301 — 303. 322—325. An der Spitze der Unternehmung ſtand Aloyſius Lilius. — Das Oſterfeſt, deſſen Beſtimmung mit dem chronolo- giſchen Syſtem nicht zuſammen- hängt, fällt früheſtens den 22. März, ſpäteſtens den 25. April, ſo daß es zwiſchen dieſen beiden Tagen ſchwankt. Ideler H. 199. 317. 21*

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system04_1841/337>, abgerufen am 22.05.2024.