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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 1. Berlin, 1840.

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Vorrede.
allgemein, oder das wahrhaft Allgemeine zu concret
aufgefaßt wird. Die Ausscheidung und Anerkennung
eines solchen wahren Elements in der von uns als irrig
bekämpften Meynung kann für die Wissenschaft von
großem Werth seyn; sie ist vorzugsweise geeignet, un-
ter unbefangenen, wahrheitsliebenden Gegnern eine Ver-
ständigung herbey zu führen, und so den Streit zur
reinsten, befriedigendsten Entscheidung zu bringen, in-
dem die Gegensätze in einer höheren Einheit aufge-
löst werden.

Die Form, worin die hier dargelegten Zwecke ver-
folgt werden sollen, ist die systematische, und da das
Wesen derselben nicht von Allen auf gleiche Weise auf-
gefaßt wird, so ist es nöthig, eine allgemeine Erklärung
hierüber gleich an dieser Stelle nieder zu legen. Ich
setze das Wesen der systematischen Methode in die Er-
kenntniß und Darstellung des inneren Zusammenhangs
oder der Verwandtschaft, wodurch die einzelnen Rechts-
begriffe und Rechtsregeln zu einer großen Einheit ver-
bunden werden. Solche Verwandtschaften nun sind erst-
lich oft verborgen, und ihre Entdeckung wird dann un-
sre Einsicht bereichern. Sie sind ferner sehr mannich-
faltig, und je mehr es uns gelingt, bey einem Rechts-
institut dessen Verwandtschaften nach verschiedenen Sei-

Vorrede.
allgemein, oder das wahrhaft Allgemeine zu concret
aufgefaßt wird. Die Ausſcheidung und Anerkennung
eines ſolchen wahren Elements in der von uns als irrig
bekämpften Meynung kann für die Wiſſenſchaft von
großem Werth ſeyn; ſie iſt vorzugsweiſe geeignet, un-
ter unbefangenen, wahrheitsliebenden Gegnern eine Ver-
ſtändigung herbey zu führen, und ſo den Streit zur
reinſten, befriedigendſten Entſcheidung zu bringen, in-
dem die Gegenſätze in einer höheren Einheit aufge-
löſt werden.

Die Form, worin die hier dargelegten Zwecke ver-
folgt werden ſollen, iſt die ſyſtematiſche, und da das
Weſen derſelben nicht von Allen auf gleiche Weiſe auf-
gefaßt wird, ſo iſt es nöthig, eine allgemeine Erklärung
hierüber gleich an dieſer Stelle nieder zu legen. Ich
ſetze das Weſen der ſyſtematiſchen Methode in die Er-
kenntniß und Darſtellung des inneren Zuſammenhangs
oder der Verwandtſchaft, wodurch die einzelnen Rechts-
begriffe und Rechtsregeln zu einer großen Einheit ver-
bunden werden. Solche Verwandtſchaften nun ſind erſt-
lich oft verborgen, und ihre Entdeckung wird dann un-
ſre Einſicht bereichern. Sie ſind ferner ſehr mannich-
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[XXXVI/0042] Vorrede. allgemein, oder das wahrhaft Allgemeine zu concret aufgefaßt wird. Die Ausſcheidung und Anerkennung eines ſolchen wahren Elements in der von uns als irrig bekämpften Meynung kann für die Wiſſenſchaft von großem Werth ſeyn; ſie iſt vorzugsweiſe geeignet, un- ter unbefangenen, wahrheitsliebenden Gegnern eine Ver- ſtändigung herbey zu führen, und ſo den Streit zur reinſten, befriedigendſten Entſcheidung zu bringen, in- dem die Gegenſätze in einer höheren Einheit aufge- löſt werden. Die Form, worin die hier dargelegten Zwecke ver- folgt werden ſollen, iſt die ſyſtematiſche, und da das Weſen derſelben nicht von Allen auf gleiche Weiſe auf- gefaßt wird, ſo iſt es nöthig, eine allgemeine Erklärung hierüber gleich an dieſer Stelle nieder zu legen. Ich ſetze das Weſen der ſyſtematiſchen Methode in die Er- kenntniß und Darſtellung des inneren Zuſammenhangs oder der Verwandtſchaft, wodurch die einzelnen Rechts- begriffe und Rechtsregeln zu einer großen Einheit ver- bunden werden. Solche Verwandtſchaften nun ſind erſt- lich oft verborgen, und ihre Entdeckung wird dann un- ſre Einſicht bereichern. Sie ſind ferner ſehr mannich- faltig, und je mehr es uns gelingt, bey einem Rechts- inſtitut deſſen Verwandtſchaften nach verſchiedenen Sei-

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 1. Berlin, 1840, S. XXXVI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system01_1840/42>, abgerufen am 26.04.2024.