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Sattler, Basilius: Zwo Predigten, gehalten uber der Leich weiland der durchleuchtigen hochgebornen Fürstin und Frawen, Frawen Dorothea, gebornen zu Sachsen, Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. Wolfenbüttel, 1587.

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Solchem löblichen Brauch zufolge / haben wir jetzund zu jhrer Grab: oder Ruhestedt vnd Schlaffkammer begleitet vnd gebracht weiland die Durchleuchtige Hochgeborne Fürstin vnd Frawen / Frawen Dorotheen / geborne zu Sachsen / Hertzogin zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. vnsers gnedigen Fürsten vnd Herrn / des Herrn Bischoffen zu Halberstadt etc. Gemahlin / Nicht das wir prangen vnd hoffart treiben / Welches sich hieher sonderlich nicht schicket / sintemal der Todt der Sünden Sold ist / Auch nicht / das wir J. F. G. damit dienen / oder hülffe thun / Wie die Papisten jhre Ceremonien halten in den Begrebnissen / Denn wer gleubet vnd getaufft wird / wie diese vnsere Fürstin / der ist selig / vnd bedarff keiner hülff / Wer aber nicht gleubet / der wird verdampt / vnd stehet jm nicht zu helffen / Sondern wir halten diese ehrliche Begrebnis / das wir damit öffentlich bezeugen / Wir wissen / das es mit einem verstorbenen Menschen / sonderlich aber mit einem Gleubigen / viel ein andere gelegenheit habe / als mit dem vnuernünfftigen Viehe / wenn das stirbt. Denn wir Menschen nicht allein in Adam zu GOttes Ebenbild erschaffen / Sondern auch durch das thewre Bluth Christi erlöset / vnd sein die Gleubigen mit jhrem Leib / in jhrem leben Tempel vnd Wohnung des heiligen Geistes / Auch solche Werckzeug / dadurch er viel gutes ausrichtet / vnd wird eben der Leib so begraben wird / widerumb aufferstehen / verkteret werden / vnd bey GOtt ewig leben. Darumb werffen wir vnsere Todten Leichnam nicht also hin / Sondern bringen sie als einen thewren werden Schatz / vnd edles köstliches Kleinot mit grosser Solennitet / an gewisse ehrliche örter / legen sie bey / vnd

Solchem löblichen Brauch zufolge / haben wir jetzund zu jhrer Grab: oder Ruhestedt vnd Schlaffkammer begleitet vnd gebracht weiland die Durchleuchtige Hochgeborne Fürstin vnd Frawen / Frawen Dorotheen / geborne zu Sachsen / Hertzogin zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. vnsers gnedigen Fürsten vnd Herrn / des Herrn Bischoffen zu Halberstadt etc. Gemahlin / Nicht das wir prangen vnd hoffart treiben / Welches sich hieher sonderlich nicht schicket / sintemal der Todt der Sünden Sold ist / Auch nicht / das wir J. F. G. damit dienen / oder hülffe thun / Wie die Papisten jhre Ceremonien halten in den Begrebnissen / Denn wer gleubet vnd getaufft wird / wie diese vnsere Fürstin / der ist selig / vnd bedarff keiner hülff / Wer aber nicht gleubet / der wird verdampt / vnd stehet jm nicht zu helffen / Sondern wir halten diese ehrliche Begrebnis / das wir damit öffentlich bezeugen / Wir wissen / das es mit einem verstorbenen Menschen / sonderlich aber mit einem Gleubigen / viel ein andere gelegenheit habe / als mit dem vnuernünfftigen Viehe / wenn das stirbt. Denn wir Menschen nicht allein in Adam zu GOttes Ebenbild erschaffen / Sondern auch durch das thewre Bluth Christi erlöset / vnd sein die Gleubigen mit jhrem Leib / in jhrem leben Tempel vnd Wohnung des heiligen Geistes / Auch solche Werckzeug / dadurch er viel gutes ausrichtet / vnd wird eben der Leib so begraben wird / widerumb aufferstehen / verkteret werden / vnd bey GOtt ewig leben. Darumb werffen wir vnsere Todten Leichnam nicht also hin / Sondern bringen sie als einen thewren werden Schatz / vnd edles köstliches Kleinot mit grosser Solennitet / an gewisse ehrliche örter / legen sie bey / vnd

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                     des Herrn Bischoffen zu Halberstadt etc. Gemahlin / Nicht das wir prangen vnd
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                     / sonderlich aber mit einem Gleubigen / viel ein andere gelegenheit habe / als
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[0042] Solchem löblichen Brauch zufolge / haben wir jetzund zu jhrer Grab: oder Ruhestedt vnd Schlaffkammer begleitet vnd gebracht weiland die Durchleuchtige Hochgeborne Fürstin vnd Frawen / Frawen Dorotheen / geborne zu Sachsen / Hertzogin zu Braunschweig vnd Lüneburg etc. vnsers gnedigen Fürsten vnd Herrn / des Herrn Bischoffen zu Halberstadt etc. Gemahlin / Nicht das wir prangen vnd hoffart treiben / Welches sich hieher sonderlich nicht schicket / sintemal der Todt der Sünden Sold ist / Auch nicht / das wir J. F. G. damit dienen / oder hülffe thun / Wie die Papisten jhre Ceremonien halten in den Begrebnissen / Denn wer gleubet vnd getaufft wird / wie diese vnsere Fürstin / der ist selig / vnd bedarff keiner hülff / Wer aber nicht gleubet / der wird verdampt / vnd stehet jm nicht zu helffen / Sondern wir halten diese ehrliche Begrebnis / das wir damit öffentlich bezeugen / Wir wissen / das es mit einem verstorbenen Menschen / sonderlich aber mit einem Gleubigen / viel ein andere gelegenheit habe / als mit dem vnuernünfftigen Viehe / wenn das stirbt. Denn wir Menschen nicht allein in Adam zu GOttes Ebenbild erschaffen / Sondern auch durch das thewre Bluth Christi erlöset / vnd sein die Gleubigen mit jhrem Leib / in jhrem leben Tempel vnd Wohnung des heiligen Geistes / Auch solche Werckzeug / dadurch er viel gutes ausrichtet / vnd wird eben der Leib so begraben wird / widerumb aufferstehen / verkteret werden / vnd bey GOtt ewig leben. Darumb werffen wir vnsere Todten Leichnam nicht also hin / Sondern bringen sie als einen thewren werden Schatz / vnd edles köstliches Kleinot mit grosser Solennitet / an gewisse ehrliche örter / legen sie bey / vnd

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Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Zwo Predigten, gehalten uber der Leich weiland der durchleuchtigen hochgebornen Fürstin und Frawen, Frawen Dorothea, gebornen zu Sachsen, Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg etc. Wolfenbüttel, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_predigten_1587/42>, abgerufen am 02.05.2024.