bauten ihre Fürsten und Machthaber in der Folge Kirchen und Paläste aus festen Materialien, deren Behandlung und Construction die Longobarden nothwendig erst in Italien er- lernt, wahrscheinlicher jedoch altitalienischer Künstler und Hand- werker sich bedient haben. -- Es ist in dieser Beziehung beach- tenswerth, daß schon in den Gesetzen der longobardischen Kö- nige der Ausdruck: magister Comacinus, ganz wie im vor- gerückteren Mittelalter, allgemeinhin Maurer, Steinmetz, Bau- künstler bezeichnet. *) Ein Theil der römischen Bevölkerung des Landes hatte bey erster Einwanderung der Longobarden nach Como sich zurückgezogen, dort zwanzig Jahre lang seine Unabhängigkeit behauptet, doch nach langer Umlagerung sich auf Bedingungen ergeben müssen, welche dem Befehlshaber, also wahrscheinlich auch den Einwohnern, gehalten wurden. **) Daher mögen zu Como häufiger, als in den offeneren Gegen- den, römische Kunstfertigkeiten sich erhalten haben. Mehr jedoch, als diese Conjunctur, wird eine ernstlichere Prüfung der Denkmale dahin führen, die unbegründeten Meinungen zu zerstreuen, welche Compilatoren ohne Fleiß und Urtheil über diese Gegend der modernen Kunstgeschichte aufgestellt und ver- breitet haben.
Häufig sucht man die Denkmale der longobardischen Herrschaft eben nur innerhalb des Landstriches, den man noch gegenwärtig die Lombardey nennt; sey es, weil man den
*) S. Legg. Longob. Rotharis L. 144. vgl. Tiraboschi sto. della lett. It. To. V. lib. II. c. VI. §. 2. u. Murat. antt. Diss. 24. zu Anfang.
**) S. Paul. Diac. hist. Long. lib. III. c. 26.
bauten ihre Fuͤrſten und Machthaber in der Folge Kirchen und Palaͤſte aus feſten Materialien, deren Behandlung und Conſtruction die Longobarden nothwendig erſt in Italien er- lernt, wahrſcheinlicher jedoch altitalieniſcher Kuͤnſtler und Hand- werker ſich bedient haben. — Es iſt in dieſer Beziehung beach- tenswerth, daß ſchon in den Geſetzen der longobardiſchen Koͤ- nige der Ausdruck: magister Comacinus, ganz wie im vor- geruͤckteren Mittelalter, allgemeinhin Maurer, Steinmetz, Bau- kuͤnſtler bezeichnet. *) Ein Theil der roͤmiſchen Bevoͤlkerung des Landes hatte bey erſter Einwanderung der Longobarden nach Como ſich zuruͤckgezogen, dort zwanzig Jahre lang ſeine Unabhaͤngigkeit behauptet, doch nach langer Umlagerung ſich auf Bedingungen ergeben muͤſſen, welche dem Befehlshaber, alſo wahrſcheinlich auch den Einwohnern, gehalten wurden. **) Daher moͤgen zu Como haͤufiger, als in den offeneren Gegen- den, roͤmiſche Kunſtfertigkeiten ſich erhalten haben. Mehr jedoch, als dieſe Conjunctur, wird eine ernſtlichere Pruͤfung der Denkmale dahin fuͤhren, die unbegruͤndeten Meinungen zu zerſtreuen, welche Compilatoren ohne Fleiß und Urtheil uͤber dieſe Gegend der modernen Kunſtgeſchichte aufgeſtellt und ver- breitet haben.
Haͤufig ſucht man die Denkmale der longobardiſchen Herrſchaft eben nur innerhalb des Landſtriches, den man noch gegenwaͤrtig die Lombardey nennt; ſey es, weil man den
*) S. Legg. Longob. Rotharis L. 144. vgl. Tiraboschi sto. della lett. It. To. V. lib. II. c. VI. §. 2. u. Murat. antt. Diss. 24. zu Anfang.
**) S. Paul. Diac. hist. Long. lib. III. c. 26.
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bauten ihre Fuͤrſten und Machthaber in der Folge Kirchen
und Palaͤſte aus feſten Materialien, deren Behandlung und
Conſtruction die Longobarden nothwendig erſt in Italien er-
lernt, wahrſcheinlicher jedoch altitalieniſcher Kuͤnſtler und Hand-
werker ſich bedient haben. — Es iſt in dieſer Beziehung beach-
tenswerth, daß ſchon in den Geſetzen der longobardiſchen Koͤ-
nige der Ausdruck: magister Comacinus, ganz wie im vor-
geruͤckteren Mittelalter, allgemeinhin Maurer, Steinmetz, Bau-
kuͤnſtler bezeichnet. *) Ein Theil der roͤmiſchen Bevoͤlkerung
des Landes hatte bey erſter Einwanderung der Longobarden
nach Como ſich zuruͤckgezogen, dort zwanzig Jahre lang ſeine
Unabhaͤngigkeit behauptet, doch nach langer Umlagerung ſich
auf Bedingungen ergeben muͤſſen, welche dem Befehlshaber,
alſo wahrſcheinlich auch den Einwohnern, gehalten wurden. **)
Daher moͤgen zu Como haͤufiger, als in den offeneren Gegen-
den, roͤmiſche Kunſtfertigkeiten ſich erhalten haben. Mehr
jedoch, als dieſe Conjunctur, wird eine ernſtlichere Pruͤfung
der Denkmale dahin fuͤhren, die unbegruͤndeten Meinungen zu
zerſtreuen, welche Compilatoren ohne Fleiß und Urtheil uͤber
dieſe Gegend der modernen Kunſtgeſchichte aufgeſtellt und ver-
breitet haben.
Haͤufig ſucht man die Denkmale der longobardiſchen
Herrſchaft eben nur innerhalb des Landſtriches, den man noch
gegenwaͤrtig die Lombardey nennt; ſey es, weil man den
*) S. Legg. Longob. Rotharis L. 144. vgl. Tiraboschi sto. della
lett. It. To. V. lib. II. c. VI. §. 2. u. Murat. antt. Diss. 24. zu
Anfang.
**) S. Paul. Diac. hist. Long. lib. III. c. 26.
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Rumohr, Karl Friedrich von: Italienische Forschungen. T. 3. Berlin u. a., 1831, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rumohr_forschungen03_1831/193>, abgerufen am 29.07.2024.
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