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Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881.

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I. Die functionelle Anpassung.
mählich selbst das Lernen, nicht blos die Ausführung des Er-
lernten wird, was auf eine Erhöhung der specifischen Leistungs-
fähigkeit des ganzen Systemes in Folge vielseitigen Gebrauches
hinweist.

Wir sind daher wohl berechtigt, dem obigen morphologi-
schen Gesetz der dimensionalen Hypertrophie für die genannten
Organe das physiologische Gesetz der functionellen
Anpassung
hinzuzufügen:
Durch verstärkte Thätigkeit wird die speci-
fische Leistungsfähigkeit der Organe erhöht
.

Selbstverständlich gilt dies Gesetz, wie alle organischen
Leistungsgesetze, blos innerhalb gewisser Grade, und es soll
damit nicht gesagt werden, dass nicht Ueberanstrengung die
Leistungsfähigkeit schwächte.

Ob dieses Gesetz auch für die Sinnesorgane Geltung hat,
oder ob die Uebung in der Auffassung und Differenzirung der
Sinneseindrücke blos eine cerebrale ist, da ja diese Organe
zumeist in gleicher Weise von aussen durch die Eindrücke ge-
troffen werden und bei mangelnder Aufmerksamkeit auf die
Eindrücke die Auffassungsfähigkeit nicht erhöht wird, haben
wir schon oben als zur Zeit nicht entschieden hingestellt.

Und ebenso sind wir über die eventuelle Erhöhung der
specifischen Leistungsfähigkeit der Drüsen, sowie auch der
passiv fungirenden Organe: der Knochen und Bänder etc., ohne
Kenntnisse. Aber doch ist für Sinnesorgane eine qualitative,
mit Erhöhung der Leistungsfähigkeit verbundene Aenderung
durch den Act der Function bekannt, welche vielleicht nicht
blos als passives Ertragenlernen, als Gewöhnung, sondern activ
als Uebung aufzufassen ist. So der Umstand, dass wir anfangs
überwältigend starke Sinneseindrücke allmählich nicht blos er-
tragen, sondern auch unterscheiden lernen, wenn sie unter
einander selber wieder an Intensität verschieden sind. Aber es

I. Die functionelle Anpassung.
mählich selbst das Lernen, nicht blos die Ausführung des Er-
lernten wird, was auf eine Erhöhung der specifischen Leistungs-
fähigkeit des ganzen Systemes in Folge vielseitigen Gebrauches
hinweist.

Wir sind daher wohl berechtigt, dem obigen morphologi-
schen Gesetz der dimensionalen Hypertrophie für die genannten
Organe das physiologische Gesetz der functionellen
Anpassung
hinzuzufügen:
Durch verstärkte Thätigkeit wird die speci-
fische Leistungsfähigkeit der Organe erhöht
.

Selbstverständlich gilt dies Gesetz, wie alle organischen
Leistungsgesetze, blos innerhalb gewisser Grade, und es soll
damit nicht gesagt werden, dass nicht Ueberanstrengung die
Leistungsfähigkeit schwächte.

Ob dieses Gesetz auch für die Sinnesorgane Geltung hat,
oder ob die Uebung in der Auffassung und Differenzirung der
Sinneseindrücke blos eine cerebrale ist, da ja diese Organe
zumeist in gleicher Weise von aussen durch die Eindrücke ge-
troffen werden und bei mangelnder Aufmerksamkeit auf die
Eindrücke die Auffassungsfähigkeit nicht erhöht wird, haben
wir schon oben als zur Zeit nicht entschieden hingestellt.

Und ebenso sind wir über die eventuelle Erhöhung der
specifischen Leistungsfähigkeit der Drüsen, sowie auch der
passiv fungirenden Organe: der Knochen und Bänder etc., ohne
Kenntnisse. Aber doch ist für Sinnesorgane eine qualitative,
mit Erhöhung der Leistungsfähigkeit verbundene Aenderung
durch den Act der Function bekannt, welche vielleicht nicht
blos als passives Ertragenlernen, als Gewöhnung, sondern activ
als Uebung aufzufassen ist. So der Umstand, dass wir anfangs
überwältigend starke Sinneseindrücke allmählich nicht blos er-
tragen, sondern auch unterscheiden lernen, wenn sie unter
einander selber wieder an Intensität verschieden sind. Aber es

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[24/0038] I. Die functionelle Anpassung. mählich selbst das Lernen, nicht blos die Ausführung des Er- lernten wird, was auf eine Erhöhung der specifischen Leistungs- fähigkeit des ganzen Systemes in Folge vielseitigen Gebrauches hinweist. Wir sind daher wohl berechtigt, dem obigen morphologi- schen Gesetz der dimensionalen Hypertrophie für die genannten Organe das physiologische Gesetz der functionellen Anpassung hinzuzufügen: Durch verstärkte Thätigkeit wird die speci- fische Leistungsfähigkeit der Organe erhöht. Selbstverständlich gilt dies Gesetz, wie alle organischen Leistungsgesetze, blos innerhalb gewisser Grade, und es soll damit nicht gesagt werden, dass nicht Ueberanstrengung die Leistungsfähigkeit schwächte. Ob dieses Gesetz auch für die Sinnesorgane Geltung hat, oder ob die Uebung in der Auffassung und Differenzirung der Sinneseindrücke blos eine cerebrale ist, da ja diese Organe zumeist in gleicher Weise von aussen durch die Eindrücke ge- troffen werden und bei mangelnder Aufmerksamkeit auf die Eindrücke die Auffassungsfähigkeit nicht erhöht wird, haben wir schon oben als zur Zeit nicht entschieden hingestellt. Und ebenso sind wir über die eventuelle Erhöhung der specifischen Leistungsfähigkeit der Drüsen, sowie auch der passiv fungirenden Organe: der Knochen und Bänder etc., ohne Kenntnisse. Aber doch ist für Sinnesorgane eine qualitative, mit Erhöhung der Leistungsfähigkeit verbundene Aenderung durch den Act der Function bekannt, welche vielleicht nicht blos als passives Ertragenlernen, als Gewöhnung, sondern activ als Uebung aufzufassen ist. So der Umstand, dass wir anfangs überwältigend starke Sinneseindrücke allmählich nicht blos er- tragen, sondern auch unterscheiden lernen, wenn sie unter einander selber wieder an Intensität verschieden sind. Aber es

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Zitationshilfe: Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roux_kampf_1881/38>, abgerufen am 24.04.2024.