[Rotth, Albrecht Christian]: Eylfertiges Bedencken über M. August Hermann Franckens [...] Seine Schutz-Predigt. Halle, 1692.und ist also eben des schuldig/ was er an- (6.) Affirmiret er/ daß ein gottlos achtet/
und ist also eben des schuldig/ was er an- (6.) Affirmiret er/ daß ein gottlos achtet/
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und ist also eben des schuldig/ was er an-
dere bezüchtigen will/ daß er wegen
vorgefaster Meynung die Lehre reiner
Theologorum anderst verstehet/ als
er solte verstehen.
(6.) Affirmiret er/ daß ein gottlos
Leben nit wenig die heilsame Lehre
verderbe; Woraus er denn schliessen
wil/ dz weil bey Lutherischen ein gottlos
Leben ist/ so müste auch die Lehre ver-
dorben seyn. Er solte sich aber schä-
men/ daß er so hochmüthig und ver-
ächtlich von einer Kirche urtheilen will/
dessen Gliedmaß zu seyn er sich aus-
gibt; Hernach ist der Satz auch falsch/
so lange GOTTES Wort noch be-
halten/ und dem einbrechenden Un-
heil gesteuert wird. Wiewol freylich
GOTT durch ein gottlos Leben be-
wogen wird/ daß er endlich auch die
reine Lehre entzeucht/ der man nicht
achtet/
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