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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863.

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umsichtigsten Laien sehr schwierige erscheinen muß. Noch ist vieler Orten
eine geregelte Forstbewirthschaftung so jung, daß die Waldungen mehr unserer
ersten als der zweiten Karte ähnlich sind und wenn auch in der Behandlung
solcher Waldungen diese bereits in der Bedeutung des Forstes aufgefaßt
sind, so haben sie doch noch nicht die äußere Form eines solchen, -- welche
vielmehr die sein wird, welche unsere zweite Karte zeigt, -- sondern mehr
die eines Waldes, welchen der Alltagsbegriff frei und regellos will.

Man kann in der Forstbewirthschaftung zwei wesentlich verschiedene
Methoden unterscheiden: Die Fachwerksmethode und die rationelle
oder wissenschaftliche. Die erstere, welche sichtbar von unserer ersten
Karte dargestellt ist, beruht darauf, daß man das Revier nach der Wirth-
schaftsbestimmung
, d. h. nach der Art und der Zeitfolge der Bewirth-
schaftung in Flächen eintheilt und dabei die Ermittelung des Ertrages als
untergeordnet betrachtet. Die andere Methode wirthschaftet weniger nach
einer Flächeneintheilung, sondern auf Grund der Ermittelung des Vor-
rathes und des Zuwachses.

Wenn allerdings auch nicht zu leugnen ist, daß die erstere Methode
etwas Schablonenmäßiges hat und dagegen die letztere mit Recht als die
rationellere und wissenschaftliche den Vorrang einnimmt, so hat jene doch
darin einen Vorzug, daß sie weniger als die letztere von Seiten des
Revierverwalters eine Alles erwägende, in jeder Hinsicht geistig und prak-
tisch selbstständige Umsicht erfordert und daher mehr vor Mißgriffen in der
Bewirthschaftung sicher stellt, welche aus mangelhafter Befähigung des
Revierverwalters hervorgehen können. Folgerichtig müßte die rationelle
Methode zu der Plänterwirthschaft (S. 578) führen, indem man, un-
berücksichtigt lassend, wo dies geschähe, sich bei den Hauungen nur von
der Erwägung aller zu beobachtenden Rücksichten bestimmen ließe.

In dem Kapitel der Forsteinrichtung ruht der Schwerpunkt aller
Forstverwaltung, denn es ist klar, daß sie im Wesen auf Vorausbe-
stimmungen
beruht, welche nur zu oft von unvorherzusehenden Zufällig-
keiten durchkreuzt werden und auf denen doch die nachhaltige Sicherheit
des Ertrags gegründet werden muß. Die Aufgabe der Forsteinrichtung
haben wir nach der von uns gewählten Folge der Betrachtung zum Theil
schon kennen gelernt. Mit kurzen Worten ausgedrückt besteht sie 1) in der
Vermessung und Kartirung des Revieres, 2) in der Eintheilung desselben

umſichtigſten Laien ſehr ſchwierige erſcheinen muß. Noch iſt vieler Orten
eine geregelte Forſtbewirthſchaftung ſo jung, daß die Waldungen mehr unſerer
erſten als der zweiten Karte ähnlich ſind und wenn auch in der Behandlung
ſolcher Waldungen dieſe bereits in der Bedeutung des Forſtes aufgefaßt
ſind, ſo haben ſie doch noch nicht die äußere Form eines ſolchen, — welche
vielmehr die ſein wird, welche unſere zweite Karte zeigt, — ſondern mehr
die eines Waldes, welchen der Alltagsbegriff frei und regellos will.

Man kann in der Forſtbewirthſchaftung zwei weſentlich verſchiedene
Methoden unterſcheiden: Die Fachwerksmethode und die rationelle
oder wiſſenſchaftliche. Die erſtere, welche ſichtbar von unſerer erſten
Karte dargeſtellt iſt, beruht darauf, daß man das Revier nach der Wirth-
ſchaftsbeſtimmung
, d. h. nach der Art und der Zeitfolge der Bewirth-
ſchaftung in Flächen eintheilt und dabei die Ermittelung des Ertrages als
untergeordnet betrachtet. Die andere Methode wirthſchaftet weniger nach
einer Flächeneintheilung, ſondern auf Grund der Ermittelung des Vor-
rathes und des Zuwachſes.

Wenn allerdings auch nicht zu leugnen iſt, daß die erſtere Methode
etwas Schablonenmäßiges hat und dagegen die letztere mit Recht als die
rationellere und wiſſenſchaftliche den Vorrang einnimmt, ſo hat jene doch
darin einen Vorzug, daß ſie weniger als die letztere von Seiten des
Revierverwalters eine Alles erwägende, in jeder Hinſicht geiſtig und prak-
tiſch ſelbſtſtändige Umſicht erfordert und daher mehr vor Mißgriffen in der
Bewirthſchaftung ſicher ſtellt, welche aus mangelhafter Befähigung des
Revierverwalters hervorgehen können. Folgerichtig müßte die rationelle
Methode zu der Plänterwirthſchaft (S. 578) führen, indem man, un-
berückſichtigt laſſend, wo dies geſchähe, ſich bei den Hauungen nur von
der Erwägung aller zu beobachtenden Rückſichten beſtimmen ließe.

In dem Kapitel der Forſteinrichtung ruht der Schwerpunkt aller
Forſtverwaltung, denn es iſt klar, daß ſie im Weſen auf Vorausbe-
ſtimmungen
beruht, welche nur zu oft von unvorherzuſehenden Zufällig-
keiten durchkreuzt werden und auf denen doch die nachhaltige Sicherheit
des Ertrags gegründet werden muß. Die Aufgabe der Forſteinrichtung
haben wir nach der von uns gewählten Folge der Betrachtung zum Theil
ſchon kennen gelernt. Mit kurzen Worten ausgedrückt beſteht ſie 1) in der
Vermeſſung und Kartirung des Revieres, 2) in der Eintheilung deſſelben

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[606/0662] umſichtigſten Laien ſehr ſchwierige erſcheinen muß. Noch iſt vieler Orten eine geregelte Forſtbewirthſchaftung ſo jung, daß die Waldungen mehr unſerer erſten als der zweiten Karte ähnlich ſind und wenn auch in der Behandlung ſolcher Waldungen dieſe bereits in der Bedeutung des Forſtes aufgefaßt ſind, ſo haben ſie doch noch nicht die äußere Form eines ſolchen, — welche vielmehr die ſein wird, welche unſere zweite Karte zeigt, — ſondern mehr die eines Waldes, welchen der Alltagsbegriff frei und regellos will. Man kann in der Forſtbewirthſchaftung zwei weſentlich verſchiedene Methoden unterſcheiden: Die Fachwerksmethode und die rationelle oder wiſſenſchaftliche. Die erſtere, welche ſichtbar von unſerer erſten Karte dargeſtellt iſt, beruht darauf, daß man das Revier nach der Wirth- ſchaftsbeſtimmung, d. h. nach der Art und der Zeitfolge der Bewirth- ſchaftung in Flächen eintheilt und dabei die Ermittelung des Ertrages als untergeordnet betrachtet. Die andere Methode wirthſchaftet weniger nach einer Flächeneintheilung, ſondern auf Grund der Ermittelung des Vor- rathes und des Zuwachſes. Wenn allerdings auch nicht zu leugnen iſt, daß die erſtere Methode etwas Schablonenmäßiges hat und dagegen die letztere mit Recht als die rationellere und wiſſenſchaftliche den Vorrang einnimmt, ſo hat jene doch darin einen Vorzug, daß ſie weniger als die letztere von Seiten des Revierverwalters eine Alles erwägende, in jeder Hinſicht geiſtig und prak- tiſch ſelbſtſtändige Umſicht erfordert und daher mehr vor Mißgriffen in der Bewirthſchaftung ſicher ſtellt, welche aus mangelhafter Befähigung des Revierverwalters hervorgehen können. Folgerichtig müßte die rationelle Methode zu der Plänterwirthſchaft (S. 578) führen, indem man, un- berückſichtigt laſſend, wo dies geſchähe, ſich bei den Hauungen nur von der Erwägung aller zu beobachtenden Rückſichten beſtimmen ließe. In dem Kapitel der Forſteinrichtung ruht der Schwerpunkt aller Forſtverwaltung, denn es iſt klar, daß ſie im Weſen auf Vorausbe- ſtimmungen beruht, welche nur zu oft von unvorherzuſehenden Zufällig- keiten durchkreuzt werden und auf denen doch die nachhaltige Sicherheit des Ertrags gegründet werden muß. Die Aufgabe der Forſteinrichtung haben wir nach der von uns gewählten Folge der Betrachtung zum Theil ſchon kennen gelernt. Mit kurzen Worten ausgedrückt beſteht ſie 1) in der Vermeſſung und Kartirung des Revieres, 2) in der Eintheilung deſſelben

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Zitationshilfe: Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 606. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/662>, abgerufen am 17.05.2024.