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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863.

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Wir sehen nun, daß auf dem Reviere bei der Anlegung der Wirth-
schaftsbezirke und der Abtheilungen nicht die mindeste Rücksicht auf die
außerordentlich große Bestandsverschiedenheit genommen werden konnte,
denn die Linien jener durchschneiden die Bestände wie sie eben liegen.

Da das Krottendorfer (2941 sächs. Acker große) Revier bis auf den
kleinen im Süden liegenden alten Buchenbestand ein reines Nadelholzrevier
ist und es in Zukunft auch bleiben soll, selbst mit einstmaliger Hinzuziehung
des Buchenbestandes, und da wir wissen, daß Nadelholz sich nur für
Hochwaldwirthschaft eignet, so ist die Bewirthschaftung des Reviers eine
sehr gleichmäßige, aber, wie wir nun zu lernen haben, an vielen Orten
des Reviers zugleich arbeitende.

Nachdem wir oben erfuhren, daß bei der Anlegung und weiteren
inneren Gliederung der Wirthschaftsbezirke Terrain- und Bodenverhältnisse
und herrschende Windrichtung berücksichtigt werden, so kommen nun zu
diesen noch andere Rücksichten hinzu, die mit jenen zum Theil nahe zu-
sammenhängen. Die Bodenbeschaffenheit kann z. B. (wir sehen jetzt von
unserem Beispiele ab) zur Bildung eines Wirthschaftsbezirkes für Nieder-
wald auffordern, oder eines solchen für Kiefernaufforstung wegen sandiger
Bodenbeschaffenheit, während übrigens das Revier Fichtenboden hat. In
dem einem Bezirke erlaubt die Bodenbeschaffenheit ein höheres Umtriebsalter
für die vorhandene Holzart als die übrigen für dieselbe Holzart, was
natürlich ebenfalls eine gesonderte Bewirthschaftung erheischt. Abgesehen
von allen diesen verschiedenen Rücksichten müssen auch schon deshalb
mehrere Wirthschaftsbezirke gebildet werden, um an allen Theilen des
Revieres mit Berücksichtigung der anliegenden Ortschaften für die Holzab-
fuhre bequem gelegene Schläge zu haben.

Aus alledem geht hervor, daß ein Revier eigentlich aus vielen kleinen
Revieren, den Wirthschaftsbezirken, zusammengesetzt ist. Wenn nun auch
in jedem dieser kleinen Reviere, deren das Krottendorfer also 17 hat, eine
selbstständige Bewirthschaftung stattfindet, so müssen doch alle mit der
Bewirthschaftungs-Aufgabe des Gesammtreviers unter einen Hut gebracht
werden. Es besteht zwischen ihnen den letztern gegenüber eine gewisse
Solidarität, wie es auch der Fall ist zwischen den Staatsrevieren eines
Landes. Was die eine Abtheilung nicht leisten kann, muß eine andere
leisten; was die eine zu viel leistet, wird einer anderen erlassen.

Wir ſehen nun, daß auf dem Reviere bei der Anlegung der Wirth-
ſchaftsbezirke und der Abtheilungen nicht die mindeſte Rückſicht auf die
außerordentlich große Beſtandsverſchiedenheit genommen werden konnte,
denn die Linien jener durchſchneiden die Beſtände wie ſie eben liegen.

Da das Krottendorfer (2941 ſächſ. Acker große) Revier bis auf den
kleinen im Süden liegenden alten Buchenbeſtand ein reines Nadelholzrevier
iſt und es in Zukunft auch bleiben ſoll, ſelbſt mit einſtmaliger Hinzuziehung
des Buchenbeſtandes, und da wir wiſſen, daß Nadelholz ſich nur für
Hochwaldwirthſchaft eignet, ſo iſt die Bewirthſchaftung des Reviers eine
ſehr gleichmäßige, aber, wie wir nun zu lernen haben, an vielen Orten
des Reviers zugleich arbeitende.

Nachdem wir oben erfuhren, daß bei der Anlegung und weiteren
inneren Gliederung der Wirthſchaftsbezirke Terrain- und Bodenverhältniſſe
und herrſchende Windrichtung berückſichtigt werden, ſo kommen nun zu
dieſen noch andere Rückſichten hinzu, die mit jenen zum Theil nahe zu-
ſammenhängen. Die Bodenbeſchaffenheit kann z. B. (wir ſehen jetzt von
unſerem Beiſpiele ab) zur Bildung eines Wirthſchaftsbezirkes für Nieder-
wald auffordern, oder eines ſolchen für Kiefernaufforſtung wegen ſandiger
Bodenbeſchaffenheit, während übrigens das Revier Fichtenboden hat. In
dem einem Bezirke erlaubt die Bodenbeſchaffenheit ein höheres Umtriebsalter
für die vorhandene Holzart als die übrigen für dieſelbe Holzart, was
natürlich ebenfalls eine geſonderte Bewirthſchaftung erheiſcht. Abgeſehen
von allen dieſen verſchiedenen Rückſichten müſſen auch ſchon deshalb
mehrere Wirthſchaftsbezirke gebildet werden, um an allen Theilen des
Revieres mit Berückſichtigung der anliegenden Ortſchaften für die Holzab-
fuhre bequem gelegene Schläge zu haben.

Aus alledem geht hervor, daß ein Revier eigentlich aus vielen kleinen
Revieren, den Wirthſchaftsbezirken, zuſammengeſetzt iſt. Wenn nun auch
in jedem dieſer kleinen Reviere, deren das Krottendorfer alſo 17 hat, eine
ſelbſtſtändige Bewirthſchaftung ſtattfindet, ſo müſſen doch alle mit der
Bewirthſchaftungs-Aufgabe des Geſammtreviers unter einen Hut gebracht
werden. Es beſteht zwiſchen ihnen den letztern gegenüber eine gewiſſe
Solidarität, wie es auch der Fall iſt zwiſchen den Staatsrevieren eines
Landes. Was die eine Abtheilung nicht leiſten kann, muß eine andere
leiſten; was die eine zu viel leiſtet, wird einer anderen erlaſſen.

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[587/0643] Wir ſehen nun, daß auf dem Reviere bei der Anlegung der Wirth- ſchaftsbezirke und der Abtheilungen nicht die mindeſte Rückſicht auf die außerordentlich große Beſtandsverſchiedenheit genommen werden konnte, denn die Linien jener durchſchneiden die Beſtände wie ſie eben liegen. Da das Krottendorfer (2941 ſächſ. Acker große) Revier bis auf den kleinen im Süden liegenden alten Buchenbeſtand ein reines Nadelholzrevier iſt und es in Zukunft auch bleiben ſoll, ſelbſt mit einſtmaliger Hinzuziehung des Buchenbeſtandes, und da wir wiſſen, daß Nadelholz ſich nur für Hochwaldwirthſchaft eignet, ſo iſt die Bewirthſchaftung des Reviers eine ſehr gleichmäßige, aber, wie wir nun zu lernen haben, an vielen Orten des Reviers zugleich arbeitende. Nachdem wir oben erfuhren, daß bei der Anlegung und weiteren inneren Gliederung der Wirthſchaftsbezirke Terrain- und Bodenverhältniſſe und herrſchende Windrichtung berückſichtigt werden, ſo kommen nun zu dieſen noch andere Rückſichten hinzu, die mit jenen zum Theil nahe zu- ſammenhängen. Die Bodenbeſchaffenheit kann z. B. (wir ſehen jetzt von unſerem Beiſpiele ab) zur Bildung eines Wirthſchaftsbezirkes für Nieder- wald auffordern, oder eines ſolchen für Kiefernaufforſtung wegen ſandiger Bodenbeſchaffenheit, während übrigens das Revier Fichtenboden hat. In dem einem Bezirke erlaubt die Bodenbeſchaffenheit ein höheres Umtriebsalter für die vorhandene Holzart als die übrigen für dieſelbe Holzart, was natürlich ebenfalls eine geſonderte Bewirthſchaftung erheiſcht. Abgeſehen von allen dieſen verſchiedenen Rückſichten müſſen auch ſchon deshalb mehrere Wirthſchaftsbezirke gebildet werden, um an allen Theilen des Revieres mit Berückſichtigung der anliegenden Ortſchaften für die Holzab- fuhre bequem gelegene Schläge zu haben. Aus alledem geht hervor, daß ein Revier eigentlich aus vielen kleinen Revieren, den Wirthſchaftsbezirken, zuſammengeſetzt iſt. Wenn nun auch in jedem dieſer kleinen Reviere, deren das Krottendorfer alſo 17 hat, eine ſelbſtſtändige Bewirthſchaftung ſtattfindet, ſo müſſen doch alle mit der Bewirthſchaftungs-Aufgabe des Geſammtreviers unter einen Hut gebracht werden. Es beſteht zwiſchen ihnen den letztern gegenüber eine gewiſſe Solidarität, wie es auch der Fall iſt zwiſchen den Staatsrevieren eines Landes. Was die eine Abtheilung nicht leiſten kann, muß eine andere leiſten; was die eine zu viel leiſtet, wird einer anderen erlaſſen.

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Zitationshilfe: Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 587. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/643>, abgerufen am 06.06.2024.