N001 die Operation wurde dadurch zu verwickelt, so dass N002 man keinen Vortheil dabei fand.
N001 Nach vollendeter Auflösung wird die Flüssig- N002 keit, die das schwefelsaure Silberoxyd enthält in N003 einen grossen und starken bleiernen Kessel abgegos- N004 sen, der ebenfalls unter einem starkziehenden Rauch- N005 fange steht, so dass auch hier die Dämpfe ohne Nach- N006 theil fortgeschafft werden. Das Gold bleibt auf dem N007 Boden der Platingefässe in pulverförmiger Gestalt zu- N008 rück; es hat eine grauliche Farbe und enthält noch N009 Silber, und wird daher von Neuem mit etwas Schwe- N010 felsäure, deren Menge sich nach den Umständen richtet N011 versetzt, und damit zwei bis drei Stunden erwärmt. N012 Nach Verlauf dieser Zeit wird die Flüssigkeit N013 die nun noch viel freie Säure enthält, in einen be- N014 sondern Kessel abgegossen, und zu einer andern Auf- N015 lösung aufbewahrt. Das rückständige Gold wird aber N016 nun mit kochendem Wasser mehrmals ausgewaschen, N017 und darauf getrocknet und geschmolzen.
N001 Die zuerst abgegossene Flüssigkeit, welche N002 den grössten Theil des schwefelsauren Silberoxyds N003 enthält, wird, nachdem sie sich abgekühlt hat in N004 mehrere hölzerne Kasten, die inwendig mit Blei N005 ausgelegt sind, vertheilt, mit Wasser verdünnt, und N006 durch Wasserdämpfe erwärmt, die mittelst bleierner N007 Röhren aus einem Dampfkessel von 20 Kubikfuss In- N008 halt in die Kasten geleitet werden. Nachdem die er- N009 wärmte Flüssigkeit genug schwefelsaures Silberoxyd N010 aufgenommen hat, wird sie durch Filzsäcke in andere N011 mit Blei ausgelegte hölzerne Kasten filtrirt. Man legt N012 in diese darauf mehrere Kupferstangen, und erwärmt N013 die Flüssigkeit durch Wasserdämpfe wie vorher, wobei N014 nun das Silber niederschlagen und das hineingelegte Ku- N015 pfer aufgelöst wird. Wenn sich die Flüssigkeit bei einer N016 angestellten Probe nicht mehr durch Kochsalzauflösung N017 trübt, wird sie mittelst Heber von dem präcipitirten N018 Silber abgesondert, und auf Kupfervitriol benutzt; das
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N001 die Operation wurde dadurch zu verwickelt, so dass N002 man keinen Vortheil dabei fand.
N001 Nach vollendeter Auflösung wird die Flüssig- N002 keit, die das schwefelsaure Silberoxyd enthält in N003 einen grossen und starken bleiernen Kessel abgegos- N004 sen, der ebenfalls unter einem starkziehenden Rauch- N005 fange steht, so dass auch hier die Dämpfe ohne Nach- N006 theil fortgeschafft werden. Das Gold bleibt auf dem N007 Boden der Platingefässe in pulverförmiger Gestalt zu- N008 rück; es hat eine grauliche Farbe und enthält noch N009 Silber, und wird daher von Neuem mit etwas Schwe- N010 felsäure, deren Menge sich nach den Umständen richtet N011 versetzt, und damit zwei bis drei Stunden erwärmt. N012 Nach Verlauf dieser Zeit wird die Flüssigkeit N013 die nun noch viel freie Säure enthält, in einen be- N014 sondern Kessel abgegossen, und zu einer andern Auf- N015 lösung aufbewahrt. Das rückständige Gold wird aber N016 nun mit kochendem Wasser mehrmals ausgewaschen, N017 und darauf getrocknet und geschmolzen.
N001 Die zuerst abgegossene Flüssigkeit, welche N002 den grössten Theil des schwefelsauren Silberoxyds N003 enthält, wird, nachdem sie sich abgekühlt hat in N004 mehrere hölzerne Kasten, die inwendig mit Blei N005 ausgelegt sind, vertheilt, mit Wasser verdünnt, und N006 durch Wasserdämpfe erwärmt, die mittelst bleierner N007 Röhren aus einem Dampfkessel von 20 Kubikfuss In- N008 halt in die Kasten geleitet werden. Nachdem die er- N009 wärmte Flüssigkeit genug schwefelsaures Silberoxyd N010 aufgenommen hat, wird sie durch Filzsäcke in andere N011 mit Blei ausgelegte hölzerne Kasten filtrirt. Man legt N012 in diese darauf mehrere Kupferstangen, und erwärmt N013 die Flüssigkeit durch Wasserdämpfe wie vorher, wobei N014 nun das Silber niederschlagen und das hineingelegte Ku- N015 pfer aufgelöst wird. Wenn sich die Flüssigkeit bei einer N016 angestellten Probe nicht mehr durch Kochsalzauflösung N017 trübt, wird sie mittelst Heber von dem präcipitirten N018 Silber abgesondert, und auf Kupfervitriol benutzt; das
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die Operation wurde dadurch zu verwickelt, so dass N002
man keinen Vortheil dabei fand.
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Nach vollendeter Auflösung wird die Flüssig- N002
keit, die das schwefelsaure Silberoxyd enthält in N003
einen grossen und starken bleiernen Kessel abgegos- N004
sen, der ebenfalls unter einem starkziehenden Rauch- N005
fange steht, so dass auch hier die Dämpfe ohne Nach- N006
theil fortgeschafft werden. Das Gold bleibt auf dem N007
Boden der Platingefässe in pulverförmiger Gestalt zu- N008
rück; es hat eine grauliche Farbe und enthält noch N009
Silber, und wird daher von Neuem mit etwas Schwe- N010
felsäure, deren Menge sich nach den Umständen richtet N011
versetzt, und damit zwei bis drei Stunden erwärmt. N012
Nach Verlauf dieser Zeit wird die Flüssigkeit N013
die nun noch viel freie Säure enthält, in einen be- N014
sondern Kessel abgegossen, und zu einer andern Auf- N015
lösung aufbewahrt. Das rückständige Gold wird aber N016
nun mit kochendem Wasser mehrmals ausgewaschen, N017
und darauf getrocknet und geschmolzen.
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Die zuerst abgegossene Flüssigkeit, welche N002
den grössten Theil des schwefelsauren Silberoxyds N003
enthält, wird, nachdem sie sich abgekühlt hat in N004
mehrere hölzerne Kasten, die inwendig mit Blei N005
ausgelegt sind, vertheilt, mit Wasser verdünnt, und N006
durch Wasserdämpfe erwärmt, die mittelst bleierner N007
Röhren aus einem Dampfkessel von 20 Kubikfuss In- N008
halt in die Kasten geleitet werden. Nachdem die er- N009
wärmte Flüssigkeit genug schwefelsaures Silberoxyd N010
aufgenommen hat, wird sie durch Filzsäcke in andere N011
mit Blei ausgelegte hölzerne Kasten filtrirt. Man legt N012
in diese darauf mehrere Kupferstangen, und erwärmt N013
die Flüssigkeit durch Wasserdämpfe wie vorher, wobei N014
nun das Silber niederschlagen und das hineingelegte Ku- N015
pfer aufgelöst wird. Wenn sich die Flüssigkeit bei einer N016
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Gustav Rose: Reise nach dem Ural, dem Altai und dem Kaspischen Meere. Band 1. Berlin, 1837, S. 627. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rose_ural01_1837/661>, abgerufen am 22.11.2024.
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