Zinse gegen drittehalb oder drey, auch wohl zwey pro cento jährlich ohne einiges Unter- pfand an Kauff Leute ausgethan wird, dagegen in andern Ländern von dem Gelde, so auf unbe- wegliche Güter ausgezahlet wird, viel eine grös- sere Rente muß bezahlet werden. Was die übrigen Mittel anlangt, wodurch die Commer- cien im Flohr gebracht werden können, so wird unnöthig seyn, davon zu handeln, indem ich sol- ches in einem eignen Capitel in diesem Tractate vorstellig mache.
§. 15. Gleichwie nun ein Landes-Herr Ursache hat, besorgt zu seyn, daß das Geld ins Land geschafft, und hierdurch das Aufnehmen der Unterthanen befördert und conserviret werde, also muß er auch seine Gedancken ebe- ner Gestalt dahin richten, daß das Geld im Lande bleibe. Diesemnach muß er allen sol- chen vagirenden Leuten, Glücksbüdner, Rari- tätenkasten-Männern und andern, die nichts thun, als daß sie im Lande hin und wieder her- um ziehen, und von den Leuten Geld einsamm- len, und wenn sie ihre Beutel brav gespicket, sich hernach aus dem Lande fort machen, und wie- der in ein anders begeben, das Hereinziehen ver- biethen, auch dahin dencken, daß die Capitali- sten ihre Gelder nicht aus dem Lande ziehen, sondern drinnen lassen, damit Handel und
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Zinſe gegen drittehalb oder drey, auch wohl zwey pro cento jaͤhrlich ohne einiges Unter- pfand an Kauff Leute ausgethan wird, dagegen in andern Laͤndern von dem Gelde, ſo auf unbe- wegliche Guͤter ausgezahlet wird, viel eine groͤſ- ſere Rente muß bezahlet werden. Was die uͤbrigen Mittel anlangt, wodurch die Commer- cien im Flohr gebracht werden koͤnnen, ſo wird unnoͤthig ſeyn, davon zu handeln, indem ich ſol- ches in einem eignen Capitel in dieſem Tractate vorſtellig mache.
§. 15. Gleichwie nun ein Landes-Herr Urſache hat, beſorgt zu ſeyn, daß das Geld ins Land geſchafft, und hierdurch das Aufnehmen der Unterthanen befoͤrdert und conſerviret werde, alſo muß er auch ſeine Gedancken ebe- ner Geſtalt dahin richten, daß das Geld im Lande bleibe. Dieſemnach muß er allen ſol- chen vagirenden Leuten, Gluͤcksbuͤdner, Rari- taͤtenkaſten-Maͤnnern und andern, die nichts thun, als daß ſie im Lande hin und wieder her- um ziehen, und von den Leuten Geld einſamm- len, und wenn ſie ihre Beutel brav geſpicket, ſich hernach aus dem Lande fort machen, und wie- der in ein anders begeben, das Hereinziehen ver- biethen, auch dahin dencken, daß die Capitali- ſten ihre Gelder nicht aus dem Lande ziehen, ſondern drinnen laſſen, damit Handel und
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Zinſe gegen drittehalb oder drey, auch wohl
zwey pro cento jaͤhrlich ohne einiges Unter-
pfand an Kauff Leute ausgethan wird, dagegen
in andern Laͤndern von dem Gelde, ſo auf unbe-
wegliche Guͤter ausgezahlet wird, viel eine groͤſ-
ſere Rente muß bezahlet werden. Was die
uͤbrigen Mittel anlangt, wodurch die Commer-
cien im Flohr gebracht werden koͤnnen, ſo wird
unnoͤthig ſeyn, davon zu handeln, indem ich ſol-
ches in einem eignen Capitel in dieſem Tractate
vorſtellig mache.
§. 15. Gleichwie nun ein Landes-Herr
Urſache hat, beſorgt zu ſeyn, daß das Geld ins
Land geſchafft, und hierdurch das Aufnehmen
der Unterthanen befoͤrdert und conſerviret
werde, alſo muß er auch ſeine Gedancken ebe-
ner Geſtalt dahin richten, daß das Geld im
Lande bleibe. Dieſemnach muß er allen ſol-
chen vagirenden Leuten, Gluͤcksbuͤdner, Rari-
taͤtenkaſten-Maͤnnern und andern, die nichts
thun, als daß ſie im Lande hin und wieder her-
um ziehen, und von den Leuten Geld einſamm-
len, und wenn ſie ihre Beutel brav geſpicket, ſich
hernach aus dem Lande fort machen, und wie-
der in ein anders begeben, das Hereinziehen ver-
biethen, auch dahin dencken, daß die Capitali-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 856. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/876>, abgerufen am 23.11.2024.
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