se setzen, und mit den gegenwärtigen Ehren-Be- zeugungen in Zukunfft werden zufrieden seyn, so müssen entweder in künfftigen Zeiten, wenn in ein zehn oder zwantzig Jahren die Titulatu- ren wieder steigen sollen, neue Wörter um die Ideen der Ehrgeitzigen zu vergnügen ausgedacht werden, oder die Landes-Fürsten dißfalls ge- wisse Verordnungen ergehen lassen.
§. 14. Gleichwie nun das erstere lächerlich seyn würde, wenn man der Thorheit der Leute zu gefallen neue und ungewöhnliche Wörter aussinnen, oder aber die Titul, die bey den höch- sten Standes-Personen gebräuchlich sind, auf die von geringern Stande appliciren wolte; Also wäre am besten, wenn die Landes-Fürsten eine gewisse und beständige Norme vorschrie- ben, wie es in Ansehung der Titulaturen gehal- ten werden solte, damit sich iedermann darnach richten könte, und müsten sowohl diejenigen, die in Schrifften einem andern ein höher Praedicat beylegten, denn er seinem Stand und Caractere nach verdient, als auch, die es annähmen, be- strafft werden.
§. 15. Es entstehen aus der Titular-Phi- losophie derer Hochmüthigen allerhand In- commoditäten. Denn wenn die Leute grös- sere Titul verlangen, so wollen sie auch einen grössern Staat führen, da depensiren sie mehr
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ſe ſetzen, und mit den gegenwaͤrtigen Ehren-Be- zeugungen in Zukunfft werden zufrieden ſeyn, ſo muͤſſen entweder in kuͤnfftigen Zeiten, wenn in ein zehn oder zwantzig Jahren die Titulatu- ren wieder ſteigen ſollen, neue Woͤrter um die Ideen der Ehrgeitzigen zu vergnuͤgen ausgedacht werden, oder die Landes-Fuͤrſten dißfalls ge- wiſſe Verordnungen ergehen laſſen.
§. 14. Gleichwie nun das erſtere laͤcherlich ſeyn wuͤrde, wenn man der Thorheit der Leute zu gefallen neue und ungewoͤhnliche Woͤrter ausſinnen, oder aber die Titul, die bey den hoͤch- ſten Standes-Perſonen gebraͤuchlich ſind, auf die von geringern Stande appliciren wolte; Alſo waͤre am beſten, wenn die Landes-Fuͤrſten eine gewiſſe und beſtaͤndige Norme vorſchrie- ben, wie es in Anſehung der Titulaturen gehal- ten werden ſolte, damit ſich iedermann darnach richten koͤnte, und muͤſten ſowohl diejenigen, die in Schrifften einem andern ein hoͤher Prædicat beylegten, denn er ſeinem Stand und Caractere nach verdient, als auch, die es annaͤhmen, be- ſtrafft werden.
§. 15. Es entſtehen aus der Titular-Phi- loſophie derer Hochmuͤthigen allerhand In- commoditaͤten. Denn wenn die Leute groͤſ- ſere Titul verlangen, ſo wollen ſie auch einen groͤſſern Staat fuͤhren, da depenſiren ſie mehr
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ſe ſetzen, und mit den gegenwaͤrtigen Ehren-Be-
zeugungen in Zukunfft werden zufrieden ſeyn,
ſo muͤſſen entweder in kuͤnfftigen Zeiten, wenn
in ein zehn oder zwantzig Jahren die Titulatu-
ren wieder ſteigen ſollen, neue Woͤrter um die
Ideen der Ehrgeitzigen zu vergnuͤgen ausgedacht
werden, oder die Landes-Fuͤrſten dißfalls ge-
wiſſe Verordnungen ergehen laſſen.
§. 14. Gleichwie nun das erſtere laͤcherlich
ſeyn wuͤrde, wenn man der Thorheit der Leute
zu gefallen neue und ungewoͤhnliche Woͤrter
ausſinnen, oder aber die Titul, die bey den hoͤch-
ſten Standes-Perſonen gebraͤuchlich ſind, auf
die von geringern Stande appliciren wolte;
Alſo waͤre am beſten, wenn die Landes-Fuͤrſten
eine gewiſſe und beſtaͤndige Norme vorſchrie-
ben, wie es in Anſehung der Titulaturen gehal-
ten werden ſolte, damit ſich iedermann darnach
richten koͤnte, und muͤſten ſowohl diejenigen, die
in Schrifften einem andern ein hoͤher Prædicat
beylegten, denn er ſeinem Stand und Caractere
nach verdient, als auch, die es annaͤhmen, be-
ſtrafft werden.
§. 15. Es entſtehen aus der Titular-Phi-
loſophie derer Hochmuͤthigen allerhand In-
commoditaͤten. Denn wenn die Leute groͤſ-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 789. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/809>, abgerufen am 23.11.2024.
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