Masque abziehen, da sonst manche dergleichen Boßheit vor ihnen verborgen geblieben wäre. Zum vierdten die Treue, Courage, Ehrlichkeit und andere Tugenden ihrer Soldaten und Be- dienten, die sie also auf die Probe stellen kön- nen, entdecken.
§. 25. Es ist kein Zweiffel, daß dergleichen Exploration, wie ietzt gemeldet, seinen guten Nutzen habe; Jedoch haben auch die Landes- Fürsten gewisse Cautelen der Klugheit, damit sie sich nicht hierdurch auf eine oder andere Art praejudiciren, in Obacht zu nehmen. Also müssen sie sich (1.) hüten, daß sie sich nicht solchen Umständen exponiren, daß sie etwan Schläge zu erwarten hätten. Denn dergleichen Tra- ctament würde nicht allein denen Regenten gar beschwerlich fallen, sondern auch wenn es eclatirte, zu ihrer Disrenommee bey den Unter- thanen und Auswärtigen gereichen. (2.) Sich nicht an solche Leute wagen, bey denen sie et- wan gar in Lebens-Gefahr gerathen könten. (3.) Nicht einen solchen Habit erwehlen, der ih- nen schimpfflich ist. (4.) Dergleichen Aus- kundschaffung nicht öffters auf einerley Art bey einerley Leuten wiederhohlen. Und (5.) auch nicht allen den Urtheilen, Klagen und Re- den des gemeinen Volcks, das denn insgemein mit der Regierung der Obrigkeit, sie mag sich
auf-
Masque abziehen, da ſonſt manche dergleichen Boßheit vor ihnen verborgen geblieben waͤre. Zum vierdten die Treue, Courage, Ehrlichkeit und andere Tugenden ihrer Soldaten und Be- dienten, die ſie alſo auf die Probe ſtellen koͤn- nen, entdecken.
§. 25. Es iſt kein Zweiffel, daß dergleichen Exploration, wie ietzt gemeldet, ſeinen guten Nutzen habe; Jedoch haben auch die Landes- Fuͤrſten gewiſſe Cautelen der Klugheit, damit ſie ſich nicht hierdurch auf eine oder andere Art præjudiciren, in Obacht zu nehmen. Alſo muͤſſen ſie ſich (1.) huͤten, daß ſie ſich nicht ſolchen Umſtaͤnden exponiren, daß ſie etwan Schlaͤge zu erwarten haͤtten. Denn dergleichen Tra- ctament wuͤrde nicht allein denen Regenten gar beſchwerlich fallen, ſondern auch wenn es eclatirte, zu ihreꝛ Disrenommée bey den Unter- thanen und Auswaͤrtigen gereichen. (2.) Sich nicht an ſolche Leute wagen, bey denen ſie et- wan gar in Lebens-Gefahr gerathen koͤnten. (3.) Nicht einen ſolchen Habit erwehlen, der ih- nen ſchimpfflich iſt. (4.) Dergleichen Aus- kundſchaffung nicht oͤffters auf einerley Art bey einerley Leuten wiederhohlen. Und (5.) auch nicht allen den Urtheilen, Klagen und Re- den des gemeinen Volcks, das denn insgemein mit der Regierung der Obrigkeit, ſie mag ſich
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Masque abziehen, da ſonſt manche dergleichen
Boßheit vor ihnen verborgen geblieben waͤre.
Zum vierdten die Treue, Courage, Ehrlichkeit
und andere Tugenden ihrer Soldaten und Be-
dienten, die ſie alſo auf die Probe ſtellen koͤn-
nen, entdecken.
§. 25. Es iſt kein Zweiffel, daß dergleichen
Exploration, wie ietzt gemeldet, ſeinen guten
Nutzen habe; Jedoch haben auch die Landes-
Fuͤrſten gewiſſe Cautelen der Klugheit, damit
ſie ſich nicht hierdurch auf eine oder andere Art
præjudiciren, in Obacht zu nehmen. Alſo
muͤſſen ſie ſich (1.) huͤten, daß ſie ſich nicht ſolchen
Umſtaͤnden exponiren, daß ſie etwan Schlaͤge
zu erwarten haͤtten. Denn dergleichen Tra-
ctament wuͤrde nicht allein denen Regenten
gar beſchwerlich fallen, ſondern auch wenn es
eclatirte, zu ihreꝛ Disrenommée bey den Unter-
thanen und Auswaͤrtigen gereichen. (2.) Sich
nicht an ſolche Leute wagen, bey denen ſie et-
wan gar in Lebens-Gefahr gerathen koͤnten.
(3.) Nicht einen ſolchen Habit erwehlen, der ih-
nen ſchimpfflich iſt. (4.) Dergleichen Aus-
kundſchaffung nicht oͤffters auf einerley Art
bey einerley Leuten wiederhohlen. Und (5.)
auch nicht allen den Urtheilen, Klagen und Re-
den des gemeinen Volcks, das denn insgemein
mit der Regierung der Obrigkeit, ſie mag ſich
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/80>, abgerufen am 25.11.2024.
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