chen. Um die Ehre, die aus einem tugendhaff- ten Lebens-Wandel und rühmlichen Thaten herkommt, lassen sich ihrer viele unbekümmert, und verlangen nur diejenige, die die Opinion der Leute eingeführet, und wenn man sie recht untersucht, bißweilen wohl gar aus der Thor- heit ihren Ursprung herleitet. Viele suchen Ehre in solchen Sachen, die von vernünfftigen Leuten vor schimpfflich gehalten werden, und machen sich daraus ein point d'honneur, so doch eine infamie nach sich ziehet, und hinge- gen halten sie das vor unrühmlich, welches die göttlichen und weltlichen Gesetze vor rühmlich achten. Dahero ist es auch so weit gekommen, daß viel ehrliche Leute in der Welt ungeehrt sind, so, daß man kaum den Hut vor ihnen ab- zeucht, und hingegen manche unchristliche Leu- te von vielen respectiret werden müssen. Die- ses durch Exempel zu erläutern, ist zu verhast. Ein ieder mache die Application wie er selbst will.
§. 2. Es hat zwar ein Landes-Fürst vor- nemlich zu sorgen, daß er in seinem Lande solche Verordnungen mache, damit seine Unterthanen hierdurch zu tugend hafften und löblichen Actio- nen angetrieben werden, aus welchen wahre Ehre und ein beständiger Ruhm zu entspringen pflegen. Da aber aus solchen Sachen, die
auf
C c c 5
chen. Um die Ehre, die aus einem tugendhaff- ten Lebens-Wandel und ruͤhmlichen Thaten herkommt, laſſen ſich ihrer viele unbekuͤmmert, und verlangen nur diejenige, die die Opinion der Leute eingefuͤhret, und wenn man ſie recht unterſucht, bißweilen wohl gar aus der Thor- heit ihren Urſprung herleitet. Viele ſuchen Ehre in ſolchen Sachen, die von vernuͤnfftigen Leuten vor ſchimpfflich gehalten werden, und machen ſich daraus ein point d’honneur, ſo doch eine infamie nach ſich ziehet, und hinge- gen halten ſie das vor unruͤhmlich, welches die goͤttlichen und weltlichen Geſetze vor ruͤhmlich achten. Dahero iſt es auch ſo weit gekommen, daß viel ehrliche Leute in der Welt ungeehrt ſind, ſo, daß man kaum den Hut vor ihnen ab- zeucht, und hingegen manche unchriſtliche Leu- te von vielen reſpectiret werden muͤſſen. Die- ſes durch Exempel zu erlaͤutern, iſt zu verhaſt. Ein ieder mache die Application wie er ſelbſt will.
§. 2. Es hat zwar ein Landes-Fuͤrſt vor- nemlich zu ſorgen, daß er in ſeinem Lande ſolche Verordnungen mache, damit ſeine Unterthanen hierdurch zu tugend hafften und loͤblichen Actio- nen angetrieben werden, aus welchen wahre Ehre und ein beſtaͤndiger Ruhm zu entſpringen pflegen. Da aber aus ſolchen Sachen, die
auf
C c c 5
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0797"n="777"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> chen. Um die Ehre, die aus einem tugendhaff-<lb/>
ten Lebens-Wandel und ruͤhmlichen Thaten<lb/>
herkommt, laſſen ſich ihrer viele unbekuͤmmert,<lb/>
und verlangen nur diejenige, die die <hirendition="#aq">Opinion</hi><lb/>
der Leute eingefuͤhret, und wenn man ſie recht<lb/>
unterſucht, bißweilen wohl gar aus der Thor-<lb/>
heit ihren Urſprung herleitet. Viele ſuchen<lb/>
Ehre in ſolchen Sachen, die von vernuͤnfftigen<lb/>
Leuten vor ſchimpfflich gehalten werden, und<lb/>
machen ſich daraus ein <hirendition="#aq">point d’honneur,</hi>ſo<lb/>
doch eine <hirendition="#aq">infamie</hi> nach ſich ziehet, und hinge-<lb/>
gen halten ſie das vor unruͤhmlich, welches die<lb/>
goͤttlichen und weltlichen Geſetze vor ruͤhmlich<lb/>
achten. Dahero iſt es auch ſo weit gekommen,<lb/>
daß viel ehrliche Leute in der Welt ungeehrt<lb/>ſind, ſo, daß man kaum den Hut vor ihnen ab-<lb/>
zeucht, und hingegen manche unchriſtliche Leu-<lb/>
te von vielen <hirendition="#aq">reſpecti</hi>ret werden muͤſſen. Die-<lb/>ſes durch Exempel zu erlaͤutern, iſt zu verhaſt.<lb/>
Ein ieder mache die <hirendition="#aq">Application</hi> wie er ſelbſt<lb/>
will.</p><lb/><p>§. 2. Es hat zwar ein Landes-Fuͤrſt vor-<lb/>
nemlich zu ſorgen, daß er in ſeinem Lande ſolche<lb/>
Verordnungen mache, damit ſeine Unterthanen<lb/>
hierdurch zu tugend hafften und loͤblichen <hirendition="#aq">Actio-</hi><lb/>
nen angetrieben werden, aus welchen wahre<lb/>
Ehre und ein beſtaͤndiger Ruhm zu entſpringen<lb/>
pflegen. Da aber aus ſolchen Sachen, die<lb/><fwplace="bottom"type="sig">C c c 5</fw><fwplace="bottom"type="catch">auf</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[777/0797]
chen. Um die Ehre, die aus einem tugendhaff-
ten Lebens-Wandel und ruͤhmlichen Thaten
herkommt, laſſen ſich ihrer viele unbekuͤmmert,
und verlangen nur diejenige, die die Opinion
der Leute eingefuͤhret, und wenn man ſie recht
unterſucht, bißweilen wohl gar aus der Thor-
heit ihren Urſprung herleitet. Viele ſuchen
Ehre in ſolchen Sachen, die von vernuͤnfftigen
Leuten vor ſchimpfflich gehalten werden, und
machen ſich daraus ein point d’honneur, ſo
doch eine infamie nach ſich ziehet, und hinge-
gen halten ſie das vor unruͤhmlich, welches die
goͤttlichen und weltlichen Geſetze vor ruͤhmlich
achten. Dahero iſt es auch ſo weit gekommen,
daß viel ehrliche Leute in der Welt ungeehrt
ſind, ſo, daß man kaum den Hut vor ihnen ab-
zeucht, und hingegen manche unchriſtliche Leu-
te von vielen reſpectiret werden muͤſſen. Die-
ſes durch Exempel zu erlaͤutern, iſt zu verhaſt.
Ein ieder mache die Application wie er ſelbſt
will.
§. 2. Es hat zwar ein Landes-Fuͤrſt vor-
nemlich zu ſorgen, daß er in ſeinem Lande ſolche
Verordnungen mache, damit ſeine Unterthanen
hierdurch zu tugend hafften und loͤblichen Actio-
nen angetrieben werden, aus welchen wahre
Ehre und ein beſtaͤndiger Ruhm zu entſpringen
pflegen. Da aber aus ſolchen Sachen, die
auf
C c c 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 777. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/797>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.