Kräutern und Metallen eine grosse Krafft ste- cket, die in dem menschlichen Leib einen ziemli- chen Einfluß hat, so ist doch dieses denen blossen Wörtern abzusprechen. Und also haben ho- he Landes-Obrigkeiten billig Sorge zu tragen, daß solche böse Leute, die bey ihren Curen sich mehr des Satans, denn unsers HErrn GOt- tes Hülffe zu bedienen pflegen, im Lande nicht geduldet, und wenn man von ihnen erfähret, daß sie dergleichen böse Curen vorgenommen, auf das nachdrücklichste bestrafft werden. Man hat aber grosse Vorsichtigkeit hierbey anzu- wenden, daß man die sympathetischen Curen, oder andere, von denen man nicht begreiffen kan, wie dergleichen Würckungen auf derglei- chen Operationen erfolgen können, unter die magischen und verbothenen Dinge nicht rechne. Denn es sind manche Sachen in der Natur noch verborgen, von denen man siehet, daß sie geschehen, da man doch nicht begreiffen kan, auf was Art und Weise solche geschehen, und indes- sen doch natürlich sind.
§. 18. Es solten die Regenten billig denen Stadt-Physicis, zumahl in ihren Residentzen und andern grossen Städten anbefehlen, daß sie des Jahres über genau specificirten, was an einem ieden Orte vor Leute gestorben, und an was vor Kranckheiten, auch solchen Todten-
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Kraͤutern und Metallen eine groſſe Krafft ſte- cket, die in dem menſchlichen Leib einen ziemli- chen Einfluß hat, ſo iſt doch dieſes denen bloſſen Woͤrtern abzuſprechen. Und alſo haben ho- he Landes-Obrigkeiten billig Sorge zu tragen, daß ſolche boͤſe Leute, die bey ihren Curen ſich mehr des Satans, denn unſers HErrn GOt- tes Huͤlffe zu bedienen pflegen, im Lande nicht geduldet, und wenn man von ihnen erfaͤhret, daß ſie dergleichen boͤſe Curen vorgenommen, auf das nachdruͤcklichſte beſtrafft werden. Man hat aber groſſe Vorſichtigkeit hierbey anzu- wenden, daß man die ſympathetiſchen Curen, oder andere, von denen man nicht begreiffen kan, wie dergleichen Wuͤrckungen auf derglei- chen Operationen erfolgen koͤnnen, unter die magiſchen und verbothenen Dinge nicht rechne. Denn es ſind manche Sachen in der Natur noch verborgen, von denen man ſiehet, daß ſie geſchehen, da man doch nicht begreiffen kan, auf was Art und Weiſe ſolche geſchehen, und indeſ- ſen doch natuͤrlich ſind.
§. 18. Es ſolten die Regenten billig denen Stadt-Phyſicis, zumahl in ihren Reſidentzen und andern groſſen Staͤdten anbefehlen, daß ſie des Jahres uͤber genau ſpecificirten, was an einem ieden Orte vor Leute geſtorben, und an was vor Kranckheiten, auch ſolchen Todten-
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Kraͤutern und Metallen eine groſſe Krafft ſte-
cket, die in dem menſchlichen Leib einen ziemli-
chen Einfluß hat, ſo iſt doch dieſes denen bloſſen
Woͤrtern abzuſprechen. Und alſo haben ho-
he Landes-Obrigkeiten billig Sorge zu tragen,
daß ſolche boͤſe Leute, die bey ihren Curen ſich
mehr des Satans, denn unſers HErrn GOt-
tes Huͤlffe zu bedienen pflegen, im Lande nicht
geduldet, und wenn man von ihnen erfaͤhret,
daß ſie dergleichen boͤſe Curen vorgenommen,
auf das nachdruͤcklichſte beſtrafft werden. Man
hat aber groſſe Vorſichtigkeit hierbey anzu-
wenden, daß man die ſympathetiſchen Curen,
oder andere, von denen man nicht begreiffen
kan, wie dergleichen Wuͤrckungen auf derglei-
chen Operationen erfolgen koͤnnen, unter die
magiſchen und verbothenen Dinge nicht rechne.
Denn es ſind manche Sachen in der Natur
noch verborgen, von denen man ſiehet, daß ſie
geſchehen, da man doch nicht begreiffen kan, auf
was Art und Weiſe ſolche geſchehen, und indeſ-
ſen doch natuͤrlich ſind.
§. 18. Es ſolten die Regenten billig denen
Stadt-Phyſicis, zumahl in ihren Reſidentzen
und andern groſſen Staͤdten anbefehlen, daß
ſie des Jahres uͤber genau ſpecificirten, was
an einem ieden Orte vor Leute geſtorben, und an
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 760. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/780>, abgerufen am 22.11.2024.
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