suchte ein bordell, und daß er von ihnen nicht möchte eingesetzt werden, hat er ihnen 12. Du- caten offeriret; Als sie ihn nun gehen lassen, so besticht er auch mit einer gewissen Summa Geldes die andere Schildwache. Bey der dritten aber offeriret er das Geld vergebens und wird vielmehr mit Schlägen übel tractirt und den Gesetzen nach ins Gefängniß geführet, biß er den Kerckermeister durch ein gewisses Zeichen von seiner Persohn Nachricht ertheilet. Des folgenden Tages aber jagt er alle diejeni- gen Schildwachen, die sich mit Geld hatten be- stechen lassen, aus der Stadt und läßt sie darzu hart bestraffen, die er aber beständig und getreu befunden hatte, belohnen. S. Luitprand. Ticinens. Rer. Gest. ab Europ. Imp. & Reg. L. I. C. 3.
§. 22. Zur vierdten Classe sind die zu referi- ren, die allerhand unvermuthete Fälle und wie- drige Begebenheiten sich zu dieser Absicht zu Nutz gemacht, als wenn sie z. E. auf der Jagd von ihren Leuten abgekommen, oder sie die Nacht überfallen, daß sie genöthiget wor- den, bey einem Bauer, Hirten, u. s. w. in einem schlechten Hüttgen, so in einem Walde etwa gelegen gewesen, einzukehren und daselbst eines und das andere, welches ihnen die vornehmsten Leute nicht gesagt hätten, erfahren. Also hat
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ſuchte ein bordell, und daß er von ihnen nicht moͤchte eingeſetzt werden, hat er ihnen 12. Du- caten offeriret; Als ſie ihn nun gehen laſſen, ſo beſticht er auch mit einer gewiſſen Summa Geldes die andere Schildwache. Bey der dritten aber offeriret er das Geld vergebens und wird vielmehr mit Schlaͤgen uͤbel tractirt und den Geſetzen nach ins Gefaͤngniß gefuͤhret, biß er den Kerckermeiſter durch ein gewiſſes Zeichen von ſeiner Perſohn Nachricht ertheilet. Des folgenden Tages aber jagt er alle diejeni- gen Schildwachen, die ſich mit Geld hatten be- ſtechen laſſen, aus der Stadt und laͤßt ſie darzu hart beſtraffen, die er aber beſtaͤndig und getreu befunden hatte, belohnen. S. Luitprand. Ticinenſ. Rer. Geſt. ab Europ. Imp. & Reg. L. I. C. 3.
§. 22. Zur vierdten Claſſe ſind die zu referi- ren, die allerhand unvermuthete Faͤlle und wie- drige Begebenheiten ſich zu dieſer Abſicht zu Nutz gemacht, als wenn ſie z. E. auf der Jagd von ihren Leuten abgekommen, oder ſie die Nacht uͤberfallen, daß ſie genoͤthiget wor- den, bey einem Bauer, Hirten, u. ſ. w. in einem ſchlechten Huͤttgen, ſo in einem Walde etwa gelegen geweſen, einzukehren und daſelbſt eines und das andere, welches ihnen die vornehmſten Leute nicht geſagt haͤtten, erfahren. Alſo hat
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ſuchte ein bordell, und daß er von ihnen nicht
moͤchte eingeſetzt werden, hat er ihnen 12. Du-
caten offeriret; Als ſie ihn nun gehen laſſen, ſo
beſticht er auch mit einer gewiſſen Summa
Geldes die andere Schildwache. Bey der
dritten aber offeriret er das Geld vergebens
und wird vielmehr mit Schlaͤgen uͤbel tractirt
und den Geſetzen nach ins Gefaͤngniß gefuͤhret,
biß er den Kerckermeiſter durch ein gewiſſes
Zeichen von ſeiner Perſohn Nachricht ertheilet.
Des folgenden Tages aber jagt er alle diejeni-
gen Schildwachen, die ſich mit Geld hatten be-
ſtechen laſſen, aus der Stadt und laͤßt ſie darzu
hart beſtraffen, die er aber beſtaͤndig und
getreu befunden hatte, belohnen. S. Luitprand.
Ticinenſ. Rer. Geſt. ab Europ. Imp. & Reg.
L. I. C. 3.
§. 22. Zur vierdten Claſſe ſind die zu referi-
ren, die allerhand unvermuthete Faͤlle und wie-
drige Begebenheiten ſich zu dieſer Abſicht zu
Nutz gemacht, als wenn ſie z. E. auf der Jagd
von ihren Leuten abgekommen, oder ſie die
Nacht uͤberfallen, daß ſie genoͤthiget wor-
den, bey einem Bauer, Hirten, u. ſ. w. in einem
ſchlechten Huͤttgen, ſo in einem Walde etwa
gelegen geweſen, einzukehren und daſelbſt eines
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/77>, abgerufen am 22.11.2024.
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