nehmlich zu bringen: (1.) die Faullentzer und Müßiggänger, welche die Hände in den Schooß legen und nicht arbeiten wollen, (2.) starcke und gesunde Bettler, so sich von dem Bettel-Brod erhalten, und dabey liederlich leben, als welche den Dieben gleich zu achten, (3.) die herumlauf- fenden Handwercks-Bursche, welche den Mei- stern nicht gut thun, sondern lieber fechten her- um gehen wollen. (4.) die abgedanckten Sol- daten, Herrn-lose und kartende Knechte, wel- che des Raubens und Plünderns im Kriege ge- wohnet, und daher dem gemeinen Wesen durch Fortsetzung solcher Thaten sehr schädlich sind, (5.) die ungerathenen Söhne, die ihren Eltern nicht gut thun wollen, (6.) die Zigeuner, (7.) Leute-Betrüger, Falliten und muthwillige Ban- querotirer, welche als rechte Diebe ehrliche Leute um das ihnen vorgesetzte Geld oder gelief- ferte Waaren bringen, solche verprassen und verstoltzieren, u. s. w.
§. 27. Es ist zu beklagen, daß da solche Zucht- und Raspel-Häuser so überaus nützlich sind, wir dennoch in Teutschland an so wenig Orten dergleichen haben. Es solten billig ho- he Landes-Fürsten nicht allein in ihren Residen- tzien, sondern auch in grossen Handels-Städten und andern weitläufftigen Oertern dergleichen haben und könte man solchen Leuten an den Or-
ten,
nehmlich zu bringen: (1.) die Faullentzer und Muͤßiggaͤnger, welche die Haͤnde in den Schooß legen und nicht arbeiten wollen, (2.) ſtarcke und geſunde Bettler, ſo ſich von dem Bettel-Brod erhalten, und dabey liederlich leben, als welche den Dieben gleich zu achten, (3.) die herumlauf- fenden Handwercks-Burſche, welche den Mei- ſtern nicht gut thun, ſondern lieber fechten her- um gehen wollen. (4.) die abgedanckten Sol- daten, Herrn-loſe und kartende Knechte, wel- che des Raubens und Pluͤnderns im Kriege ge- wohnet, und daher dem gemeinen Weſen durch Fortſetzung ſolcher Thaten ſehr ſchaͤdlich ſind, (5.) die ungerathenen Soͤhne, die ihren Eltern nicht gut thun wollen, (6.) die Zigeuner, (7.) Leute-Betruͤger, Falliten und muthwillige Ban- querotirer, welche als rechte Diebe ehrliche Leute um das ihnen vorgeſetzte Geld oder gelief- ferte Waaren bringen, ſolche verpraſſen und verſtoltzieren, u. ſ. w.
§. 27. Es iſt zu beklagen, daß da ſolche Zucht- und Raſpel-Haͤuſer ſo uͤberaus nuͤtzlich ſind, wir dennoch in Teutſchland an ſo wenig Orten dergleichen haben. Es ſolten billig ho- he Landes-Fuͤrſten nicht allein in ihren Reſiden- tzien, ſondern auch in groſſen Handels-Staͤdten und andern weitlaͤufftigen Oertern dergleichen haben und koͤnte man ſolchen Leuten an den Or-
ten,
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nehmlich zu bringen: (1.) die Faullentzer und
Muͤßiggaͤnger, welche die Haͤnde in den Schooß
legen und nicht arbeiten wollen, (2.) ſtarcke und
geſunde Bettler, ſo ſich von dem Bettel-Brod
erhalten, und dabey liederlich leben, als welche
den Dieben gleich zu achten, (3.) die herumlauf-
fenden Handwercks-Burſche, welche den Mei-
ſtern nicht gut thun, ſondern lieber fechten her-
um gehen wollen. (4.) die abgedanckten Sol-
daten, Herrn-loſe und kartende Knechte, wel-
che des Raubens und Pluͤnderns im Kriege ge-
wohnet, und daher dem gemeinen Weſen durch
Fortſetzung ſolcher Thaten ſehr ſchaͤdlich ſind,
(5.) die ungerathenen Soͤhne, die ihren Eltern
nicht gut thun wollen, (6.) die Zigeuner, (7.)
Leute-Betruͤger, Falliten und muthwillige Ban-
querotirer, welche als rechte Diebe ehrliche
Leute um das ihnen vorgeſetzte Geld oder gelief-
ferte Waaren bringen, ſolche verpraſſen und
verſtoltzieren, u. ſ. w.
§. 27. Es iſt zu beklagen, daß da ſolche
Zucht- und Raſpel-Haͤuſer ſo uͤberaus nuͤtzlich
ſind, wir dennoch in Teutſchland an ſo wenig
Orten dergleichen haben. Es ſolten billig ho-
he Landes-Fuͤrſten nicht allein in ihren Reſiden-
tzien, ſondern auch in groſſen Handels-Staͤdten
und andern weitlaͤufftigen Oertern dergleichen
haben und koͤnte man ſolchen Leuten an den Or-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 544. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/564>, abgerufen am 22.11.2024.
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