chanico, der eine Machine nach den Regeln der höhern Geometrie und Analytic aussin- net, und nach ihren Kräfften und Würckungen richtig auscalculiret, und ihm dennoch wohl, wenn er sie in Holtz zusammen setzen will, nicht so angehet, als er gedacht. Hingegen, wenn man aus der Erfahrung schon siehet, daß nach dieser oder jener methode ein erwünschter ef- fect erfolget, so darff man an der Gütigkeit der- selben Regeln hernach im geringsten nicht zweiffeln.
§. 22. Der andre Weg, der zur Staats- Klugheit leitet, ist die Lesung unterschiedener Schrifften. Nun habe ich zwar bereits in vorhergehenden angeführet, daß wir in Anse- hung der andern disciplinen noch gar wenig Bücher haben, in welchen die Staats-Klug- heit vorgetragen wäre; Jedoch ist auch nicht zu läugnen, daß man aus den Schrifften, die theils einige Staats-Kundige, theils andere gelehrte Leute von besondern special-Materien, die in die Politic gehören, verfertiget, unterschie- denes profitiren könne. Z. E. einige haben die Mißbräuche, die bey den Handwercks Sa- chen vorfallen, untersucht, und zu deren Abstel- lung und Verbesserung Regeln gegeben, ande- re angewiesen, daß zur Glückseeligkeit des Lan- des in Ansehung des Armuths und der Bettel-
Leute
chanico, der eine Machine nach den Regeln der hoͤhern Geometrie und Analytic ausſin- net, und nach ihren Kraͤfften und Wuͤrckungen richtig auscalculiret, und ihm dennoch wohl, wenn er ſie in Holtz zuſammen ſetzen will, nicht ſo angehet, als er gedacht. Hingegen, wenn man aus der Erfahrung ſchon ſiehet, daß nach dieſer oder jener methode ein erwuͤnſchter ef- fect erfolget, ſo darff man an der Guͤtigkeit der- ſelben Regeln hernach im geringſten nicht zweiffeln.
§. 22. Der andre Weg, der zur Staats- Klugheit leitet, iſt die Leſung unterſchiedener Schrifften. Nun habe ich zwar bereits in vorhergehenden angefuͤhret, daß wir in Anſe- hung der andern diſciplinen noch gar wenig Buͤcher haben, in welchen die Staats-Klug- heit vorgetragen waͤre; Jedoch iſt auch nicht zu laͤugnen, daß man aus den Schrifften, die theils einige Staats-Kundige, theils andere gelehrte Leute von beſondern ſpecial-Materien, die in die Politic gehoͤren, verfertiget, unterſchie- denes profitiren koͤnne. Z. E. einige haben die Mißbraͤuche, die bey den Handwercks Sa- chen vorfallen, unterſucht, und zu deren Abſtel- lung und Verbeſſerung Regeln gegeben, ande- re angewieſen, daß zur Gluͤckſeeligkeit des Lan- des in Anſehung des Armuths und der Bettel-
Leute
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0049"n="29"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw><hirendition="#aq">chanico,</hi> der eine <hirendition="#aq">Machine</hi> nach den Regeln<lb/>
der hoͤhern <hirendition="#aq">Geometrie</hi> und <hirendition="#aq">Analytic</hi> ausſin-<lb/>
net, und nach ihren Kraͤfften und Wuͤrckungen<lb/>
richtig aus<hirendition="#aq">calculi</hi>ret, und ihm dennoch wohl,<lb/>
wenn er ſie in Holtz zuſammen ſetzen will, nicht<lb/>ſo angehet, als er gedacht. Hingegen, wenn<lb/>
man aus der Erfahrung ſchon ſiehet, daß nach<lb/>
dieſer oder jener <hirendition="#aq">methode</hi> ein erwuͤnſchter <hirendition="#aq">ef-<lb/>
fect</hi> erfolget, ſo darff man an der Guͤtigkeit der-<lb/>ſelben Regeln hernach im geringſten nicht<lb/>
zweiffeln.</p><lb/><p>§. 22. Der andre Weg, der zur Staats-<lb/>
Klugheit leitet, iſt die Leſung unterſchiedener<lb/>
Schrifften. Nun habe ich zwar bereits in<lb/>
vorhergehenden angefuͤhret, daß wir in Anſe-<lb/>
hung der andern <hirendition="#aq">diſcipli</hi>nen noch gar wenig<lb/>
Buͤcher haben, in welchen die Staats-Klug-<lb/>
heit vorgetragen waͤre; Jedoch iſt auch nicht<lb/>
zu laͤugnen, daß man aus den Schrifften, die<lb/>
theils einige Staats-Kundige, theils andere<lb/>
gelehrte Leute von beſondern <hirendition="#aq">ſpecial-</hi>Materien,<lb/>
die in die <hirendition="#aq">Politic</hi> gehoͤren, verfertiget, unterſchie-<lb/>
denes <hirendition="#aq">profiti</hi>ren koͤnne. Z. E. einige haben<lb/>
die Mißbraͤuche, die bey den Handwercks Sa-<lb/>
chen vorfallen, unterſucht, und zu deren Abſtel-<lb/>
lung und Verbeſſerung Regeln gegeben, ande-<lb/>
re angewieſen, daß zur Gluͤckſeeligkeit des Lan-<lb/>
des in Anſehung des Armuths und der Bettel-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Leute</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[29/0049]
chanico, der eine Machine nach den Regeln
der hoͤhern Geometrie und Analytic ausſin-
net, und nach ihren Kraͤfften und Wuͤrckungen
richtig auscalculiret, und ihm dennoch wohl,
wenn er ſie in Holtz zuſammen ſetzen will, nicht
ſo angehet, als er gedacht. Hingegen, wenn
man aus der Erfahrung ſchon ſiehet, daß nach
dieſer oder jener methode ein erwuͤnſchter ef-
fect erfolget, ſo darff man an der Guͤtigkeit der-
ſelben Regeln hernach im geringſten nicht
zweiffeln.
§. 22. Der andre Weg, der zur Staats-
Klugheit leitet, iſt die Leſung unterſchiedener
Schrifften. Nun habe ich zwar bereits in
vorhergehenden angefuͤhret, daß wir in Anſe-
hung der andern diſciplinen noch gar wenig
Buͤcher haben, in welchen die Staats-Klug-
heit vorgetragen waͤre; Jedoch iſt auch nicht
zu laͤugnen, daß man aus den Schrifften, die
theils einige Staats-Kundige, theils andere
gelehrte Leute von beſondern ſpecial-Materien,
die in die Politic gehoͤren, verfertiget, unterſchie-
denes profitiren koͤnne. Z. E. einige haben
die Mißbraͤuche, die bey den Handwercks Sa-
chen vorfallen, unterſucht, und zu deren Abſtel-
lung und Verbeſſerung Regeln gegeben, ande-
re angewieſen, daß zur Gluͤckſeeligkeit des Lan-
des in Anſehung des Armuths und der Bettel-
Leute
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/49>, abgerufen am 18.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.