in ihrer Boßheit bleiben, wie zuvor, sondern auch andere arme unschuldige Seelen durch sie geärgert und verführet und auff mancherley Art in Unglück gesetzet werden könten. Und wenn sie nun so stets aus einem Lande in das andere gejagt werden, bleiben esstets- währen- de Vagabundi, und könten endlich aus solchen Propheten zuletzt gar Spitzbuben werden.
DasXIV.Capitel. Von dem Schul-Wesen.
§. 1.
ES ist eine bekannte und von allen ver- nünfftigen Leuten angenommene Wahr- heit, daß an Auferziehung der Jugend und einer tüchtigen und guten Bestellung der Schulen einem Regiment über die Maßen viel gelegen, ja von Leuten selten ein ander Leben, Thun und Wandel zu hoffen sey, als worzu sie von Kindes-Beinen an gewöhnet und angewie- sen worden. Jst solche Erziehung und Ge- wöhnung gut und tauglich, so hat man sich auch redlicher und geschickter Leute beym Regiment in allen Ständen zu gebrauchen; Widrigen- falls aber nichts anders, als eines unartigen und wilden Wesens zu versehen. Es pfleget sich aber offt ein iedes Land hierinnen nach der Art
seiner
in ihrer Boßheit bleiben, wie zuvor, ſondern auch andere arme unſchuldige Seelen durch ſie geaͤrgert und verfuͤhret und auff mancherley Art in Ungluͤck geſetzet werden koͤnten. Und wenn ſie nun ſo ſtets aus einem Lande in das andere gejagt werden, bleiben esſtets- waͤhren- de Vagabundi, und koͤnten endlich aus ſolchen Propheten zuletzt gar Spitzbuben werden.
DasXIV.Capitel. Von dem Schul-Weſen.
§. 1.
ES iſt eine bekannte und von allen ver- nuͤnfftigen Leuten angenom̃ene Wahr- heit, daß an Auferziehung der Jugend und einer tuͤchtigen und guten Beſtellung der Schulen einem Regiment uͤber die Maßen viel gelegen, ja von Leuten ſelten ein ander Leben, Thun und Wandel zu hoffen ſey, als worzu ſie von Kindes-Beinen an gewoͤhnet und angewie- ſen worden. Jſt ſolche Erziehung und Ge- woͤhnung gut und tauglich, ſo hat man ſich auch redlicher und geſchickter Leute beym Regiment in allen Staͤnden zu gebrauchen; Widrigen- falls aber nichts anders, als eines unartigen und wilden Weſens zu verſehen. Es pfleget ſich aber offt ein iedes Land hierinnen nach der Art
ſeiner
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0385"n="365"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> in ihrer Boßheit bleiben, wie zuvor, ſondern<lb/>
auch andere arme unſchuldige Seelen durch ſie<lb/>
geaͤrgert und verfuͤhret und auff mancherley<lb/>
Art in Ungluͤck geſetzet werden koͤnten. Und<lb/>
wenn ſie nun ſo ſtets aus einem Lande in das<lb/>
andere gejagt werden, bleiben esſtets- waͤhren-<lb/>
de <hirendition="#aq">Vagabundi,</hi> und koͤnten endlich aus ſolchen<lb/>
Propheten zuletzt gar Spitzbuben werden.</p></div><lb/><divn="1"><head><hirendition="#fr">Das</hi><hirendition="#aq">XIV.</hi><hirendition="#fr">Capitel.</hi><lb/><hirendition="#b">Von dem Schul-Weſen.</hi></head><lb/><p><hirendition="#c">§. 1.</hi></p><lb/><p><hirendition="#in">E</hi>S iſt eine bekannte und von allen ver-<lb/>
nuͤnfftigen Leuten angenom̃ene Wahr-<lb/>
heit, daß an Auferziehung der Jugend<lb/>
und einer tuͤchtigen und guten Beſtellung der<lb/>
Schulen einem Regiment uͤber die Maßen viel<lb/>
gelegen, ja von Leuten ſelten ein ander Leben,<lb/>
Thun und Wandel zu hoffen ſey, als worzu ſie<lb/>
von Kindes-Beinen an gewoͤhnet und angewie-<lb/>ſen worden. Jſt ſolche Erziehung und Ge-<lb/>
woͤhnung gut und tauglich, ſo hat man ſich auch<lb/>
redlicher und geſchickter Leute beym Regiment<lb/>
in allen Staͤnden zu gebrauchen; Widrigen-<lb/>
falls aber nichts anders, als eines unartigen und<lb/>
wilden Weſens zu verſehen. Es pfleget ſich<lb/>
aber offt ein iedes Land hierinnen nach der Art<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ſeiner</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[365/0385]
in ihrer Boßheit bleiben, wie zuvor, ſondern
auch andere arme unſchuldige Seelen durch ſie
geaͤrgert und verfuͤhret und auff mancherley
Art in Ungluͤck geſetzet werden koͤnten. Und
wenn ſie nun ſo ſtets aus einem Lande in das
andere gejagt werden, bleiben esſtets- waͤhren-
de Vagabundi, und koͤnten endlich aus ſolchen
Propheten zuletzt gar Spitzbuben werden.
Das XIV. Capitel.
Von dem Schul-Weſen.
§. 1.
ES iſt eine bekannte und von allen ver-
nuͤnfftigen Leuten angenom̃ene Wahr-
heit, daß an Auferziehung der Jugend
und einer tuͤchtigen und guten Beſtellung der
Schulen einem Regiment uͤber die Maßen viel
gelegen, ja von Leuten ſelten ein ander Leben,
Thun und Wandel zu hoffen ſey, als worzu ſie
von Kindes-Beinen an gewoͤhnet und angewie-
ſen worden. Jſt ſolche Erziehung und Ge-
woͤhnung gut und tauglich, ſo hat man ſich auch
redlicher und geſchickter Leute beym Regiment
in allen Staͤnden zu gebrauchen; Widrigen-
falls aber nichts anders, als eines unartigen und
wilden Weſens zu verſehen. Es pfleget ſich
aber offt ein iedes Land hierinnen nach der Art
ſeiner
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/385>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.