Hertzogthum hierdurch bekandt gemacht, und werden sich alle und iede gebührend darnach zu achten, auch insonderheit Jhrer Königl. Maj. Bediente und die von dem Dom-Capitel, Prä- laten und von Adel vor sich und die ihrigen nebst denen Magistraten in denen Städten, wegen der Trauer ihre allerunterthänigste Devotion und Schuldigkeit bey dieser Begebenheit ge- bührend zu beobachten wissen. Uhrkundlich unter dem Königl. Preußischen Regierungs- Secret des Hertzogthums Magdeburg, geben zu Halle den 5. Febr. 1705.
Königl. Preuß. zur Regierung des Her- tzogthums Magdeburg verordnete Praesident und Räthe.
§. 5. Wie es nun sich nicht selten zuzutra- gen pflegt, daß die Fürsten wegen eines gewis- sen Fürstenthums in Streit gerathen, also ge- schiehet es auch, daß sich bey Ausschreibung der Land-Trauern Contradictiones erheben und was der eine ausschreibet, wird von dem an- dern wieder verboten. Man hat Exempel, daß bey dergleichen Contradictionen die Kir- chen mit gewaffneter Hand zugeschlossen, die Läutung der Glocken mit Gewalt verhin- dert, und alles vorgenommen worden, um die Trauer zu hindern oder zu zerstören. Wie sollen sich nun die Unterthanen bey
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Hertzogthum hierdurch bekandt gemacht, und werden ſich alle und iede gebuͤhrend darnach zu achten, auch inſonderheit Jhrer Koͤnigl. Maj. Bediente und die von dem Dom-Capitel, Praͤ- laten und von Adel vor ſich und die ihrigen nebſt denen Magiſtraten in denen Staͤdten, wegen der Trauer ihre allerunterthaͤnigſte Devotion und Schuldigkeit bey dieſer Begebenheit ge- buͤhrend zu beobachten wiſſen. Uhrkundlich unter dem Koͤnigl. Preußiſchen Regierungs- Secret des Hertzogthums Magdeburg, geben zu Halle den 5. Febr. 1705.
Koͤnigl. Preuß. zur Regierung des Her- tzogthums Magdeburg verordnete Præſident und Raͤthe.
§. 5. Wie es nun ſich nicht ſelten zuzutra- gen pflegt, daß die Fuͤrſten wegen eines gewiſ- ſen Fuͤrſtenthums in Streit gerathen, alſo ge- ſchiehet es auch, daß ſich bey Ausſchreibung der Land-Trauern Contradictiones erheben und was der eine ausſchreibet, wird von dem an- dern wieder verboten. Man hat Exempel, daß bey dergleichen Contradictionen die Kir- chen mit gewaffneter Hand zugeſchloſſen, die Laͤutung der Glocken mit Gewalt verhin- dert, und alles vorgenommen worden, um die Trauer zu hindern oder zu zerſtoͤren. Wie ſollen ſich nun die Unterthanen bey
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Hertzogthum hierdurch bekandt gemacht, und
werden ſich alle und iede gebuͤhrend darnach zu
achten, auch inſonderheit Jhrer Koͤnigl. Maj.
Bediente und die von dem Dom-Capitel, Praͤ-
laten und von Adel vor ſich und die ihrigen nebſt
denen Magiſtraten in denen Staͤdten, wegen
der Trauer ihre allerunterthaͤnigſte Devotion
und Schuldigkeit bey dieſer Begebenheit ge-
buͤhrend zu beobachten wiſſen. Uhrkundlich
unter dem Koͤnigl. Preußiſchen Regierungs-
Secret des Hertzogthums Magdeburg, geben
zu Halle den 5. Febr. 1705.
Koͤnigl. Preuß. zur Regierung des Her-
tzogthums Magdeburg verordnete
Præſident und Raͤthe.
§. 5. Wie es nun ſich nicht ſelten zuzutra-
gen pflegt, daß die Fuͤrſten wegen eines gewiſ-
ſen Fuͤrſtenthums in Streit gerathen, alſo ge-
ſchiehet es auch, daß ſich bey Ausſchreibung der
Land-Trauern Contradictiones erheben und
was der eine ausſchreibet, wird von dem an-
dern wieder verboten. Man hat Exempel,
daß bey dergleichen Contradictionen die Kir-
chen mit gewaffneter Hand zugeſchloſſen, die
Laͤutung der Glocken mit Gewalt verhin-
dert, und alles vorgenommen worden, um
die Trauer zu hindern oder zu zerſtoͤren.
Wie ſollen ſich nun die Unterthanen bey
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/211>, abgerufen am 22.11.2024.
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