in rechtmäßige Kriege vor das Vater-Land, oder vor eine bekannte redliche Sache gefüh- ret werden, darzu denn auf einem gebührenden Verlag und nothwendige Bedienung zu geden- cken ist. Es pflegen auch wohl die regierenden Herren, wenn sie in ein hohes Alter kommen und erwachsene Söhne haben, die wohl erzo- gen und tugendhafft sind, und sich sonderlich gegen ihre Eltern in rechtschaffener treuer Liebe finden lassen, ein gewisses Stück Landes oder etliche Einkünffte, oder wie man Exempel hat, eine gantze Regierung abzutreten, doch daß ih- res Nahmens Respect dabey betrachtet und biß in die Grube erhalten werde, siehe Secken- dorff p. 172.
§. 26. Hiermit wären also die vornehm- sten Erinnerungen, so ich bey der Auferziehung und Unterweisung der Printzen vor nöthig er- achtet, beschlossen. Jch habe mich nur meh- rentheils bey generalioribus aufgehalten, weil es nicht wohl möglich, wegen der besondern Umstände, die nach dem Unterscheid der Höfe und der Personen vorzukommen pflegen, daß man allzu special hat gehen können. Auf ei- ne andere Art ist bey besondern Stücken ein Königlicher, auf eine andere aber ein Fürstli- cher Printz zu erziehen, anders der Erb-Printz und der andere oder dritte, der mit einer Appa-
nage
in rechtmaͤßige Kriege vor das Vater-Land, oder vor eine bekannte redliche Sache gefuͤh- ret werden, darzu denn auf einem gebuͤhrenden Verlag und nothwendige Bedienung zu geden- cken iſt. Es pflegen auch wohl die regierenden Herren, wenn ſie in ein hohes Alter kommen und erwachſene Soͤhne haben, die wohl erzo- gen und tugendhafft ſind, und ſich ſonderlich gegen ihre Eltern in rechtſchaffener treuer Liebe finden laſſen, ein gewiſſes Stuͤck Landes oder etliche Einkuͤnffte, oder wie man Exempel hat, eine gantze Regierung abzutreten, doch daß ih- res Nahmens Reſpect dabey betrachtet und biß in die Grube erhalten werde, ſiehe Secken- dorff p. 172.
§. 26. Hiermit waͤren alſo die vornehm- ſten Erinnerungen, ſo ich bey der Auferziehung und Unterweiſung der Printzen vor noͤthig er- achtet, beſchloſſen. Jch habe mich nur meh- rentheils bey generalioribus aufgehalten, weil es nicht wohl moͤglich, wegen der beſondern Umſtaͤnde, die nach dem Unterſcheid der Hoͤfe und der Perſonen vorzukommen pflegen, daß man allzu ſpecial hat gehen koͤnnen. Auf ei- ne andere Art iſt bey beſondern Stuͤcken ein Koͤniglicher, auf eine andere aber ein Fuͤrſtli- cher Printz zu erziehen, anders der Erb-Printz und der andere oder dritte, der mit einer Appa-
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in rechtmaͤßige Kriege vor das Vater-Land,
oder vor eine bekannte redliche Sache gefuͤh-
ret werden, darzu denn auf einem gebuͤhrenden
Verlag und nothwendige Bedienung zu geden-
cken iſt. Es pflegen auch wohl die regierenden
Herren, wenn ſie in ein hohes Alter kommen
und erwachſene Soͤhne haben, die wohl erzo-
gen und tugendhafft ſind, und ſich ſonderlich
gegen ihre Eltern in rechtſchaffener treuer Liebe
finden laſſen, ein gewiſſes Stuͤck Landes oder
etliche Einkuͤnffte, oder wie man Exempel hat,
eine gantze Regierung abzutreten, doch daß ih-
res Nahmens Reſpect dabey betrachtet und
biß in die Grube erhalten werde, ſiehe Secken-
dorff p. 172.
§. 26. Hiermit waͤren alſo die vornehm-
ſten Erinnerungen, ſo ich bey der Auferziehung
und Unterweiſung der Printzen vor noͤthig er-
achtet, beſchloſſen. Jch habe mich nur meh-
rentheils bey generalioribus aufgehalten, weil
es nicht wohl moͤglich, wegen der beſondern
Umſtaͤnde, die nach dem Unterſcheid der Hoͤfe
und der Perſonen vorzukommen pflegen, daß
man allzu ſpecial hat gehen koͤnnen. Auf ei-
ne andere Art iſt bey beſondern Stuͤcken ein
Koͤniglicher, auf eine andere aber ein Fuͤrſtli-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/186>, abgerufen am 28.11.2024.
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