weise und geschickte Ministres gesehen, die zwey un- einige Länder wiederum mit einander verglichen und Potentaten bewegt haben, ihre alten Bünd- nisse fahren zu lassen und neue mit ihrem Herrn zu machen, weil diese Ministres die Kunst verstun- den, in den Gemüthern solcher Fürsten Glauben und Ansehen zu überkommen und vertraute Freunde zu werden.
§. 8. Ein Potentate muß auch sehen lassen, daß er ein Vertrauen auf diejenigen setze, die er ver- schickt, dafern er begehret, daß man dasjenige, so sie in seinem Nahmen anbringen, achten soll, mas- sen es einem Gesandten sehr schwer fällt, an einen fremden Hofe Credit zu erlangen, wenn man nicht gäntzlich glaubet, daß er bey seinem Herrn und des- sen vornehmsten Ministern in gutem Ansehen sey.
§. 9. Nicht weniger ist einem geschickten Poten- taten sehr nützlich, daß er stets eine gewisse Anzahl guter wohlausgesuchter und in Staats-Sachen recht unterrichteter Negocianten in seinem Gefolg haben, und solche durch pensiones oder andere Wohlthaten unterhalten, damit selbige immer in Bereitschafft stehen mögen, ihm in denen vorfal- lenden Sachen zu dienen, sintemahl es da keine Zeit ist, solche nur zu suchen, wie sie vorkommen, und eine üble Wahl zu thun, wenn er deren von nöthen hat, immassen der Unterscheid zwischen ei- nem guten und mittelmäßigen Werck-Meister in dieser Profeßion viel grösser und wichtiger, als in einer andern ist.
§. 10. Man hat auch, wenn man die Personen aussuchet, auf die Beschaffenheit der Sachen zu
sehen,
weiſe und geſchickte Miniſtres geſehen, die zwey un- einige Laͤnder wiederum mit einander verglichen und Potentaten bewegt haben, ihre alten Buͤnd- niſſe fahren zu laſſen und neue mit ihrem Herrn zu machen, weil dieſe Miniſtres die Kunſt verſtun- den, in den Gemuͤthern ſolcher Fuͤrſten Glauben und Anſehen zu uͤberkommen und vertraute Freunde zu werden.
§. 8. Ein Potentate muß auch ſehen laſſen, daß er ein Vertrauen auf diejenigen ſetze, die er ver- ſchickt, dafern er begehret, daß man dasjenige, ſo ſie in ſeinem Nahmen anbringen, achten ſoll, maſ- ſen es einem Geſandten ſehr ſchwer faͤllt, an einen fremden Hofe Credit zu erlangen, wenn man nicht gaͤntzlich glaubet, daß er bey ſeinem Herꝛn und deſ- ſen vornehmſten Miniſtern in gutem Anſehen ſey.
§. 9. Nicht weniger iſt einem geſchickten Poten- taten ſehr nuͤtzlich, daß er ſtets eine gewiſſe Anzahl guter wohlausgeſuchter und in Staats-Sachen recht unterrichteter Negocianten in ſeinem Gefolg haben, und ſolche durch penſiones oder andere Wohlthaten unterhalten, damit ſelbige immer in Bereitſchafft ſtehen moͤgen, ihm in denen vorfal- lenden Sachen zu dienen, ſintemahl es da keine Zeit iſt, ſolche nur zu ſuchen, wie ſie vorkommen, und eine uͤble Wahl zu thun, wenn er deren von noͤthen hat, immaſſen der Unterſcheid zwiſchen ei- nem guten und mittelmaͤßigen Werck-Meiſter in dieſer Profeßion viel groͤſſer und wichtiger, als in einer andern iſt.
§. 10. Man hat auch, wenn man die Perſonen ausſuchet, auf die Beſchaffenheit der Sachen zu
ſehen,
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[1462/1482]
weiſe und geſchickte Miniſtres geſehen, die zwey un-
einige Laͤnder wiederum mit einander verglichen
und Potentaten bewegt haben, ihre alten Buͤnd-
niſſe fahren zu laſſen und neue mit ihrem Herrn
zu machen, weil dieſe Miniſtres die Kunſt verſtun-
den, in den Gemuͤthern ſolcher Fuͤrſten Glauben
und Anſehen zu uͤberkommen und vertraute
Freunde zu werden.
§. 8. Ein Potentate muß auch ſehen laſſen, daß
er ein Vertrauen auf diejenigen ſetze, die er ver-
ſchickt, dafern er begehret, daß man dasjenige, ſo
ſie in ſeinem Nahmen anbringen, achten ſoll, maſ-
ſen es einem Geſandten ſehr ſchwer faͤllt, an einen
fremden Hofe Credit zu erlangen, wenn man nicht
gaͤntzlich glaubet, daß er bey ſeinem Herꝛn und deſ-
ſen vornehmſten Miniſtern in gutem Anſehen ſey.
§. 9. Nicht weniger iſt einem geſchickten Poten-
taten ſehr nuͤtzlich, daß er ſtets eine gewiſſe Anzahl
guter wohlausgeſuchter und in Staats-Sachen
recht unterrichteter Negocianten in ſeinem Gefolg
haben, und ſolche durch penſiones oder andere
Wohlthaten unterhalten, damit ſelbige immer in
Bereitſchafft ſtehen moͤgen, ihm in denen vorfal-
lenden Sachen zu dienen, ſintemahl es da keine
Zeit iſt, ſolche nur zu ſuchen, wie ſie vorkommen,
und eine uͤble Wahl zu thun, wenn er deren von
noͤthen hat, immaſſen der Unterſcheid zwiſchen ei-
nem guten und mittelmaͤßigen Werck-Meiſter in
dieſer Profeßion viel groͤſſer und wichtiger, als in
einer andern iſt.
§. 10. Man hat auch, wenn man die Perſonen
ausſuchet, auf die Beſchaffenheit der Sachen zu
ſehen,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1462. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1482>, abgerufen am 23.11.2024.
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