die Communität, das Informiren, Famuliren, und dergleichen, wodurch ein Studente sich bey seinem Studiren ehrlich hinbringen kan. Zu geschwei- gen der vielen Stipendien, welche theils von Lan- desherrschafften, theils auch von Privatis, armen Studiosis conferiret werden. Wie nun bereits im vorhergehenden eines und das andere bey denen Studiosis Theologiae erwehnet, wodurch selbige von Betteln abgezogen und erhalten werden kön- nen; Also und da man von Studiosis Juris und Medicinae, welche insgemein vor jenen bemittelt, gar wenige unter den Vaganten antrifft, sind sol- che um so leichter, wenn sie aus Noth das Jhri- ge auf Reisen verzehret, oder darum durch Un- glück gekommen, und um ein Viaticum anhalten, aus der Almosen-Casse damit zu versehen, übrigens aber ihnen anzurathen, daß sie daraus kein Hand- werck machen, sondern lieber ehrlichen Leuten vor Schreiber oder Standes-Personen vor Cammer- Diener aufwarten, Informatores abgeben, oder auch in Kriegsdienste, durch welche mancher Studente sein Glück noch ziemlicher massen ge- macht, sich einlassen. Denn wenn sie einmahl in die Zunfft der Vaganten sich begeben, kommen sie hernach nimmermehr auff einen grünen Zweig, und werden entweder, wie man bisweilen erfah- ren, solche, welche sich und andern falsche Bettel- Brieffe, Testimonia und Sammlungs-Patenta schreiben, oder wohl gar Spitzbuben.
§. 12.
die Communitaͤt, das Informiren, Famuliren, und dergleichen, wodurch ein Studente ſich bey ſeinem Studiren ehrlich hinbringen kan. Zu geſchwei- gen der vielen Stipendien, welche theils von Lan- desherrſchafften, theils auch von Privatis, armen Studioſis conferiret werden. Wie nun bereits im vorhergehenden eines und das andere bey denen Studioſis Theologiæ erwehnet, wodurch ſelbige von Betteln abgezogen und erhalten werden koͤn- nen; Alſo und da man von Studioſis Juris und Medicinæ, welche insgemein vor jenen bemittelt, gar wenige unter den Vaganten antrifft, ſind ſol- che um ſo leichter, wenn ſie aus Noth das Jhri- ge auf Reiſen verzehret, oder darum durch Un- gluͤck gekommen, und um ein Viaticum anhalten, aus der Almoſen-Caſſe damit zu verſehen, uͤbrigens aber ihnen anzurathen, daß ſie daraus kein Hand- werck machen, ſondern lieber ehrlichen Leuten vor Schreiber oder Standes-Perſonen vor Cammeꝛ- Diener aufwarten, Informatores abgeben, oder auch in Kriegsdienſte, durch welche mancher Studente ſein Gluͤck noch ziemlicher maſſen ge- macht, ſich einlaſſen. Denn wenn ſie einmahl in die Zunfft der Vaganten ſich begeben, kommen ſie hernach nimmermehr auff einen gruͤnen Zweig, und werden entweder, wie man bisweilen erfah- ren, ſolche, welche ſich und andern falſche Bettel- Brieffe, Teſtimonia und Sammlungs-Patenta ſchreiben, oder wohl gar Spitzbuben.
§. 12.
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die Communitaͤt, das Informiren, Famuliren, und
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Studiren ehrlich hinbringen kan. Zu geſchwei-
gen der vielen Stipendien, welche theils von Lan-
desherrſchafften, theils auch von Privatis, armen
Studioſis conferiret werden. Wie nun bereits im
vorhergehenden eines und das andere bey denen
Studioſis Theologiæ erwehnet, wodurch ſelbige
von Betteln abgezogen und erhalten werden koͤn-
nen; Alſo und da man von Studioſis Juris und
Medicinæ, welche insgemein vor jenen bemittelt,
gar wenige unter den Vaganten antrifft, ſind ſol-
che um ſo leichter, wenn ſie aus Noth das Jhri-
ge auf Reiſen verzehret, oder darum durch Un-
gluͤck gekommen, und um ein Viaticum anhalten,
aus der Almoſen-Caſſe damit zu verſehen, uͤbrigens
aber ihnen anzurathen, daß ſie daraus kein Hand-
werck machen, ſondern lieber ehrlichen Leuten vor
Schreiber oder Standes-Perſonen vor Cammeꝛ-
Diener aufwarten, Informatores abgeben, oder
auch in Kriegsdienſte, durch welche mancher
Studente ſein Gluͤck noch ziemlicher maſſen ge-
macht, ſich einlaſſen. Denn wenn ſie einmahl in
die Zunfft der Vaganten ſich begeben, kommen ſie
hernach nimmermehr auff einen gruͤnen Zweig,
und werden entweder, wie man bisweilen erfah-
ren, ſolche, welche ſich und andern falſche Bettel-
Brieffe, Teſtimonia und Sammlungs-Patenta
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§. 12.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1334>, abgerufen am 23.11.2024.
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