der hernach fortmachen. Uberdiß wäre auch bey dergleichen Glücks-Buden und andern sol- chen Lotterien und Glücks-Spielen dahin zu se- hen, daß alles ehrlich und ordentlich zugienge, und keiner darbey betrogen würde, auch gemei- ne Leute oder Kinder, Dienst-Boten und der- gleichen, nicht ohne Unterscheid grosse Sum- men wagen dürfften, sondern so viel als ein ied- weder, ohne sich darbey zu incommodiren, verlieren könte.
§. 6. Ein gleiches ist auch zu sagen von den Seil-Täntzern, Raritäten-Kasten-Männern, Bärführern und andern solchen Leuten, die kei- nen gewissen Gewerb haben, dadurch dem Nechsten etwas gedienet wird, sondern nur hier und dar herum ziehen und mit ihren Gauckel- und Narren-Possen unter dem Schein die Leu- te zu divertiren, ihnen das Geld aus dem Schubsack herausziehen. Es wäre am be- sten, wenn dergleichen nichtswürdige Künste gar abgeschafft und die Leute angehalten wür- den, sich auff rechtschaffne und ernste Sachen, dadurch sie GOtt und ihren Nechsten dienen können, zu legen.
§. 7. Es ist bekannt, wie einige von denen Herren Theologis, die dem Pietismo ergeben, auff das Tantzen ungemein eiffern und solches bey allen und ieden Umständen, von allen Per-
sonen,
der hernach fortmachen. Uberdiß waͤre auch bey dergleichen Gluͤcks-Buden und andern ſol- chen Lotterien und Gluͤcks-Spielen dahin zu ſe- hen, daß alles ehrlich und ordentlich zugienge, und keiner darbey betrogen wuͤrde, auch gemei- ne Leute oder Kinder, Dienſt-Boten und der- gleichen, nicht ohne Unterſcheid groſſe Sum- men wagen duͤrfften, ſondern ſo viel als ein ied- weder, ohne ſich darbey zu incommodiren, verlieren koͤnte.
§. 6. Ein gleiches iſt auch zu ſagen von den Seil-Taͤntzern, Raritaͤten-Kaſten-Maͤnnern, Baͤrfuͤhrern und andern ſolchen Leuten, die kei- nen gewiſſen Gewerb haben, dadurch dem Nechſten etwas gedienet wird, ſondern nur hier und dar herum ziehen und mit ihren Gauckel- und Narren-Poſſen unter dem Schein die Leu- te zu divertiren, ihnen das Geld aus dem Schubſack herausziehen. Es waͤre am be- ſten, wenn dergleichen nichtswuͤrdige Kuͤnſte gar abgeſchafft und die Leute angehalten wuͤr- den, ſich auff rechtſchaffne und ernſte Sachen, dadurch ſie GOtt und ihren Nechſten dienen koͤnnen, zu legen.
§. 7. Es iſt bekannt, wie einige von denen Herren Theologis, die dem Pietiſmo ergeben, auff das Tantzen ungemein eiffern und ſolches bey allen und ieden Umſtaͤnden, von allen Per-
ſonen,
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der hernach fortmachen. Uberdiß waͤre auch
bey dergleichen Gluͤcks-Buden und andern ſol-
chen Lotterien und Gluͤcks-Spielen dahin zu ſe-
hen, daß alles ehrlich und ordentlich zugienge,
und keiner darbey betrogen wuͤrde, auch gemei-
ne Leute oder Kinder, Dienſt-Boten und der-
gleichen, nicht ohne Unterſcheid groſſe Sum-
men wagen duͤrfften, ſondern ſo viel als ein ied-
weder, ohne ſich darbey zu incommodiren,
verlieren koͤnte.
§. 6. Ein gleiches iſt auch zu ſagen von den
Seil-Taͤntzern, Raritaͤten-Kaſten-Maͤnnern,
Baͤrfuͤhrern und andern ſolchen Leuten, die kei-
nen gewiſſen Gewerb haben, dadurch dem
Nechſten etwas gedienet wird, ſondern nur hier
und dar herum ziehen und mit ihren Gauckel-
und Narren-Poſſen unter dem Schein die Leu-
te zu divertiren, ihnen das Geld aus dem
Schubſack herausziehen. Es waͤre am be-
ſten, wenn dergleichen nichtswuͤrdige Kuͤnſte
gar abgeſchafft und die Leute angehalten wuͤr-
den, ſich auff rechtſchaffne und ernſte Sachen,
dadurch ſie GOtt und ihren Nechſten dienen
koͤnnen, zu legen.
§. 7. Es iſt bekannt, wie einige von denen
Herren Theologis, die dem Pietiſmo ergeben,
auff das Tantzen ungemein eiffern und ſolches
bey allen und ieden Umſtaͤnden, von allen Per-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1314>, abgerufen am 23.11.2024.
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