dern besondern Bedienung zu Aufhebung der Ta- feln dabey nöthig haben. Jn der Tafel ist noch eine a parte kleine Eröffnung, dadurch mit einer Schiefer-Tafel denen unten befindlichen Bedien- ten Nachricht gegeben werden kan, was Jhro Ma- jestät von Geträncke oder sonst haben wollen, wel- ches denn unten durch gewisse Eröffnungen hinauf getrieben wird. Es heist dieses eine Confidenz- Tafel, und dienet dazu, wenn Jhro Majestät mit einigen vertrauten Ministris allein speisen wollen.
§. 26. Es darff sich niemand von den Fremden unterfangen, an den Fürstlichen Höfen die Herr- schafft speisen zu sehen, es müste denn solches die Herrschafft oder der Hof-Marschall erlauben. Bey manchen Solennitäten, wenn offene Tafel gehalten wird, ist iederman vergönnt in das Ta- fel-Zimmer zu treten, iedoch müssen sie in sauberer und reinlicher Kleidung erscheinen, und die Weibs- Personen dürffen keine Regentücher, die Manns- Personen aber keine Mäntel um sich geschlagen ha- ben. Es werden auch diejenigen, so kräncklich und ungesund aussehen, um der Herrschafft bey der Ta- fel durch deren übeln Anblick den Appetit zum Es- sen nicht zu verderben, zurück gehalten. Wollen Frembde in die Tafel- oder andere Zimmer ohne Erlaubniß eindringen, so werden sie anfänglich, wenn die Wache höflich ist, mit guter Manier ver- mahnt, zurück zu bleiben, und wo sie dem ungeach- tet weiter avanciren wollen, mit Gewalt, und durch ein paar Ribbenstösse zurück getrieben.
§. 27.
Von Schloß- u. Zimmer-Ceremoniellen.
dern beſondern Bedienung zu Aufhebung der Ta- feln dabey noͤthig haben. Jn der Tafel iſt noch eine a parte kleine Eroͤffnung, dadurch mit einer Schiefer-Tafel denen unten befindlichen Bedien- ten Nachricht gegeben werden kan, was Jhro Ma- jeſtaͤt von Getraͤncke oder ſonſt haben wollen, wel- ches denn unten durch gewiſſe Eroͤffnungen hinauf getrieben wird. Es heiſt dieſes eine Confidenz- Tafel, und dienet dazu, wenn Jhro Majeſtaͤt mit einigen vertrauten Miniſtris allein ſpeiſen wollen.
§. 26. Es darff ſich niemand von den Fremden unterfangen, an den Fuͤrſtlichen Hoͤfen die Herr- ſchafft ſpeiſen zu ſehen, es muͤſte denn ſolches die Herrſchafft oder der Hof-Marſchall erlauben. Bey manchen Solennitaͤten, wenn offene Tafel gehalten wird, iſt iederman vergoͤnnt in das Ta- fel-Zimmer zu treten, iedoch muͤſſen ſie in ſauberer und reinlicher Kleidung erſcheinen, und die Weibs- Perſonen duͤrffen keine Regentuͤcher, die Manns- Perſonen aber keine Maͤntel um ſich geſchlagen ha- ben. Es werden auch diejenigen, ſo kraͤncklich und ungeſund ausſehen, um der Herrſchafft bey der Ta- fel durch deren uͤbeln Anblick den Appetit zum Eſ- ſen nicht zu verderben, zuruͤck gehalten. Wollen Frembde in die Tafel- oder andere Zimmer ohne Erlaubniß eindringen, ſo werden ſie anfaͤnglich, wenn die Wache hoͤflich iſt, mit guter Manier ver- mahnt, zuruͤck zu bleiben, und wo ſie dem ungeach- tet weiter avanciren wollen, mit Gewalt, und durch ein paar Ribbenſtoͤſſe zuruͤck getrieben.
§. 27.
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Von Schloß- u. Zimmer-Ceremoniellen.
dern beſondern Bedienung zu Aufhebung der Ta-
feln dabey noͤthig haben. Jn der Tafel iſt noch
eine a parte kleine Eroͤffnung, dadurch mit einer
Schiefer-Tafel denen unten befindlichen Bedien-
ten Nachricht gegeben werden kan, was Jhro Ma-
jeſtaͤt von Getraͤncke oder ſonſt haben wollen, wel-
ches denn unten durch gewiſſe Eroͤffnungen hinauf
getrieben wird. Es heiſt dieſes eine Confidenz-
Tafel, und dienet dazu, wenn Jhro Majeſtaͤt mit
einigen vertrauten Miniſtris allein ſpeiſen wollen.
§. 26. Es darff ſich niemand von den Fremden
unterfangen, an den Fuͤrſtlichen Hoͤfen die Herr-
ſchafft ſpeiſen zu ſehen, es muͤſte denn ſolches die
Herrſchafft oder der Hof-Marſchall erlauben.
Bey manchen Solennitaͤten, wenn offene Tafel
gehalten wird, iſt iederman vergoͤnnt in das Ta-
fel-Zimmer zu treten, iedoch muͤſſen ſie in ſauberer
und reinlicher Kleidung erſcheinen, und die Weibs-
Perſonen duͤrffen keine Regentuͤcher, die Manns-
Perſonen aber keine Maͤntel um ſich geſchlagen ha-
ben. Es werden auch diejenigen, ſo kraͤncklich und
ungeſund ausſehen, um der Herrſchafft bey der Ta-
fel durch deren uͤbeln Anblick den Appetit zum Eſ-
ſen nicht zu verderben, zuruͤck gehalten. Wollen
Frembde in die Tafel- oder andere Zimmer ohne
Erlaubniß eindringen, ſo werden ſie anfaͤnglich,
wenn die Wache hoͤflich iſt, mit guter Manier ver-
mahnt, zuruͤck zu bleiben, und wo ſie dem ungeach-
tet weiter avanciren wollen, mit Gewalt, und durch
ein paar Ribbenſtoͤſſe zuruͤck getrieben.
§. 27.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/99>, abgerufen am 23.11.2024.
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