stellt werden/ an andern hingegen, werden nur zu der Zeit, da man Opern und Comoedien spielen will, gewisse Plätze dazu zu recht gemacht, und Theatra erbaut, oder auch gewisse Sähle auf den Schlössern dazu gewidmet. Daß die Opern- Häuser hin und wieder in den Europäischen Län- dern durch den Brand verunglückt, bezeugen sehr viele Exempel. Ein gewisser Autor macht über den Brand der Opern-Häuser folgende Reflexion: Welcher verständiger Mensch kan sich wundern, daß die Opern-Häuser so leicht entzündet werden, weiß man denn nicht, daß in diesen Venus-Tem- peln von eitel Liebes-Feuern geprediget wird, und daß die meisten Zuhörer ihre Sardanapalische An- dacht mit lichterlohe brennenden Hertzen darinnen verrichten. Solten denn alle diese gleichsam in ei- nen Mittel-Punct zusammenstoßenden Flammen, nicht endlich ein würckliches Feuer anzünden.
§. 23. Damit nicht in den Comoedien und O- pern die bey Hofe gespielt werden, durch die Zu- schauer eine und die andere widrige Unordnung entstehen möge, so pflegen nicht allein die Eingän- ge mit besondern Trabanten oder andern Wachen bestellt, sondern auch bißweilen eigene Verord- nungen publicirt zu werden, auf was vor Art sich ein ieder so wohl in Occupirung der Logen, als auch sonst hin und wieder bezeugen soll. An eini- gen Orten und zu manchen Zeiten wird niemand eingelassen, als wer sich mit einen besondern Billet, so er aus dem Hof-Marschall-Amt bekommen,
legiti-
IV. Theil. VI. Capitul.
ſtellt werden/ an andern hingegen, werden nur zu der Zeit, da man Opern und Comœdien ſpielen will, gewiſſe Plaͤtze dazu zu recht gemacht, und Theatra erbaut, oder auch gewiſſe Saͤhle auf den Schloͤſſern dazu gewidmet. Daß die Opern- Haͤuſer hin und wieder in den Europaͤiſchen Laͤn- dern durch den Brand verungluͤckt, bezeugen ſehr viele Exempel. Ein gewiſſer Autor macht uͤber den Brand der Opern-Haͤuſer folgende Reflexion: Welcher verſtaͤndiger Menſch kan ſich wundern, daß die Opern-Haͤuſer ſo leicht entzuͤndet werden, weiß man denn nicht, daß in dieſen Venus-Tem- peln von eitel Liebes-Feuern geprediget wird, und daß die meiſten Zuhoͤrer ihre Sardanapaliſche An- dacht mit lichterlohe brennenden Hertzen darinnen verrichten. Solten denn alle dieſe gleichſam in ei- nen Mittel-Punct zuſammenſtoßenden Flammen, nicht endlich ein wuͤrckliches Feuer anzuͤnden.
§. 23. Damit nicht in den Comœdien und O- pern die bey Hofe geſpielt werden, durch die Zu- ſchauer eine und die andere widrige Unordnung entſtehen moͤge, ſo pflegen nicht allein die Eingaͤn- ge mit beſondern Trabanten oder andern Wachen beſtellt, ſondern auch bißweilen eigene Verord- nungen publicirt zu werden, auf was vor Art ſich ein ieder ſo wohl in Occupirung der Logen, als auch ſonſt hin und wieder bezeugen ſoll. An eini- gen Orten und zu manchen Zeiten wird niemand eingelaſſen, als wer ſich mit einen beſondern Billet, ſo er aus dem Hof-Marſchall-Amt bekommen,
legiti-
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IV. Theil. VI. Capitul.
ſtellt werden/ an andern hingegen, werden nur zu
der Zeit, da man Opern und Comœdien ſpielen
will, gewiſſe Plaͤtze dazu zu recht gemacht, und
Theatra erbaut, oder auch gewiſſe Saͤhle auf den
Schloͤſſern dazu gewidmet. Daß die Opern-
Haͤuſer hin und wieder in den Europaͤiſchen Laͤn-
dern durch den Brand verungluͤckt, bezeugen ſehr
viele Exempel. Ein gewiſſer Autor macht uͤber den
Brand der Opern-Haͤuſer folgende Reflexion:
Welcher verſtaͤndiger Menſch kan ſich wundern,
daß die Opern-Haͤuſer ſo leicht entzuͤndet werden,
weiß man denn nicht, daß in dieſen Venus-Tem-
peln von eitel Liebes-Feuern geprediget wird, und
daß die meiſten Zuhoͤrer ihre Sardanapaliſche An-
dacht mit lichterlohe brennenden Hertzen darinnen
verrichten. Solten denn alle dieſe gleichſam in ei-
nen Mittel-Punct zuſammenſtoßenden Flammen,
nicht endlich ein wuͤrckliches Feuer anzuͤnden.
§. 23. Damit nicht in den Comœdien und O-
pern die bey Hofe geſpielt werden, durch die Zu-
ſchauer eine und die andere widrige Unordnung
entſtehen moͤge, ſo pflegen nicht allein die Eingaͤn-
ge mit beſondern Trabanten oder andern Wachen
beſtellt, ſondern auch bißweilen eigene Verord-
nungen publicirt zu werden, auf was vor Art ſich
ein ieder ſo wohl in Occupirung der Logen, als
auch ſonſt hin und wieder bezeugen ſoll. An eini-
gen Orten und zu manchen Zeiten wird niemand
eingelaſſen, als wer ſich mit einen beſondern Billet,
ſo er aus dem Hof-Marſchall-Amt bekommen,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 810. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/834>, abgerufen am 22.11.2024.
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