cifiqueste beschrieben, und mit denen dazu gehöri- gen Zeichnungen, zum Andencken der Vorfah- ren, und den Nachkommen zum Besten verwahr- lich beygelegt werden.
§. 13. Sind die Lustbarkeiten zu Ende ge- bracht, so pflegen diejenigen, die hierüber bestellt, Anstalten zu machen, daß die Schlitten, die Ma- chinen, die Masquirungs-Kleider, das Gewehr, und die andern Sachen, die man aus den Rüst- Cammern zu diesem Ende abgehohlt, wieder an Ort und Stelle gebracht werden, und dasjenige was verdorben oder verschlimmert worden, wie- der reparirt und ergäntzet, oder ein anders an des- sen Stelle geschafft werden möge.
Das II. Capitul. Von Aufzügen.
§. 1.
Ein Aufzug entstehet, wenn alle diejenigen Personen, die einem solennen Divertisse- ment gewidmet sind, in gewisser Ord- nung, nach den Regeln der Kunst, nebst denen dazu gehörigen Carossen und Machinen, oder andern lebendigen oder leblosen Dingen, um eine Parade zu machen, sich an ei- nen gewissen Orthe versammlen, und die vornehm- sten Strassen eines Orthes durchziehen. Sie schreiben sich von den Zeiten der Römer her, als welche, wenn sie aus dem Kriege victorieus wieder
zurück
A a a 2
Von den Hochfuͤrſtl. Divertiſſemens uͤberh.
cifiqueſte beſchrieben, und mit denen dazu gehoͤri- gen Zeichnungen, zum Andencken der Vorfah- ren, und den Nachkommen zum Beſten verwahr- lich beygelegt werden.
§. 13. Sind die Luſtbarkeiten zu Ende ge- bracht, ſo pflegen diejenigen, die hieruͤber beſtellt, Anſtalten zu machen, daß die Schlitten, die Ma- chinen, die Masquirungs-Kleider, das Gewehr, und die andern Sachen, die man aus den Ruͤſt- Cammern zu dieſem Ende abgehohlt, wieder an Ort und Stelle gebracht werden, und dasjenige was verdorben oder verſchlimmert worden, wie- der reparirt und ergaͤntzet, oder ein anders an deſ- ſen Stelle geſchafft werden moͤge.
Das II. Capitul. Von Aufzuͤgen.
§. 1.
Ein Aufzug entſtehet, wenn alle diejenigen Perſonen, die einem ſolennen Divertiſſe- ment gewidmet ſind, in gewiſſer Ord- nung, nach den Regeln der Kunſt, nebſt denen dazu gehoͤrigen Caroſſen und Machinen, oder andern lebendigen oder lebloſen Dingen, um eine Parade zu machen, ſich an ei- nen gewiſſen Orthe verſammlen, und die vornehm- ſten Straſſen eines Orthes durchziehen. Sie ſchreiben ſich von den Zeiten der Roͤmer her, als welche, wenn ſie aus dem Kriege victorieus wieder
zuruͤck
A a a 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0763"n="739"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von den Hochfuͤrſtl. <hirendition="#aq">Divertiſſemens</hi> uͤberh.</hi></fw><lb/><hirendition="#aq">cifique</hi>ſte beſchrieben, und mit denen dazu gehoͤri-<lb/>
gen Zeichnungen, zum Andencken der Vorfah-<lb/>
ren, und den Nachkommen zum Beſten verwahr-<lb/>
lich beygelegt werden.</p><lb/><p>§. 13. Sind die Luſtbarkeiten zu Ende ge-<lb/>
bracht, ſo pflegen diejenigen, die hieruͤber beſtellt,<lb/>
Anſtalten zu machen, daß die Schlitten, die <hirendition="#aq">Ma-<lb/>
chin</hi>en, die <hirendition="#aq">Masqui</hi>rungs-Kleider, das Gewehr,<lb/>
und die andern Sachen, die man aus den Ruͤſt-<lb/>
Cammern zu dieſem Ende abgehohlt, wieder an<lb/>
Ort und Stelle gebracht werden, und dasjenige<lb/>
was verdorben oder verſchlimmert worden, wie-<lb/>
der <hirendition="#aq">repari</hi>rt und ergaͤntzet, oder ein anders an deſ-<lb/>ſen Stelle geſchafft werden moͤge.</p></div><lb/><divn="2"><head><hirendition="#b">Das <hirendition="#aq">II.</hi> Capitul.<lb/><hirendition="#g">Von Aufzuͤgen.</hi></hi></head><lb/><p><hirendition="#c">§. 1.</hi></p><lb/><p><hirendition="#in">E</hi>in Aufzug entſtehet, wenn alle diejenigen<lb/>
Perſonen, die einem <hirendition="#aq">ſolenn</hi>en <hirendition="#aq">Divertiſſe-<lb/>
ment</hi> gewidmet ſind, in gewiſſer Ord-<lb/>
nung, nach den Regeln der Kunſt,<lb/>
nebſt denen dazu gehoͤrigen <hirendition="#aq">Caroſſ</hi>en und<lb/><hirendition="#aq">Machin</hi>en, oder andern lebendigen oder lebloſen<lb/>
Dingen, um eine <hirendition="#aq">Parade</hi> zu machen, ſich an ei-<lb/>
nen gewiſſen Orthe verſammlen, und die vornehm-<lb/>ſten Straſſen eines Orthes durchziehen. Sie<lb/>ſchreiben ſich von den Zeiten der Roͤmer her, als<lb/>
welche, wenn ſie aus dem Kriege <hirendition="#aq">victorieus</hi> wieder<lb/><fwplace="bottom"type="sig">A a a 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">zuruͤck</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[739/0763]
Von den Hochfuͤrſtl. Divertiſſemens uͤberh.
cifiqueſte beſchrieben, und mit denen dazu gehoͤri-
gen Zeichnungen, zum Andencken der Vorfah-
ren, und den Nachkommen zum Beſten verwahr-
lich beygelegt werden.
§. 13. Sind die Luſtbarkeiten zu Ende ge-
bracht, ſo pflegen diejenigen, die hieruͤber beſtellt,
Anſtalten zu machen, daß die Schlitten, die Ma-
chinen, die Masquirungs-Kleider, das Gewehr,
und die andern Sachen, die man aus den Ruͤſt-
Cammern zu dieſem Ende abgehohlt, wieder an
Ort und Stelle gebracht werden, und dasjenige
was verdorben oder verſchlimmert worden, wie-
der reparirt und ergaͤntzet, oder ein anders an deſ-
ſen Stelle geſchafft werden moͤge.
Das II. Capitul.
Von Aufzuͤgen.
§. 1.
Ein Aufzug entſtehet, wenn alle diejenigen
Perſonen, die einem ſolennen Divertiſſe-
ment gewidmet ſind, in gewiſſer Ord-
nung, nach den Regeln der Kunſt,
nebſt denen dazu gehoͤrigen Caroſſen und
Machinen, oder andern lebendigen oder lebloſen
Dingen, um eine Parade zu machen, ſich an ei-
nen gewiſſen Orthe verſammlen, und die vornehm-
ſten Straſſen eines Orthes durchziehen. Sie
ſchreiben ſich von den Zeiten der Roͤmer her, als
welche, wenn ſie aus dem Kriege victorieus wieder
zuruͤck
A a a 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 739. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/763>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.