dem Lande solenne Lob- und Danck-Feste ausge- schrieben, in allen Predigten GOtt öffentlich ge- dancket, und das Te Deum laudamus mit froh- lockenden Hertzen der Unterthanen unter Trom- peten- und Paucken-Schall abgesungen werden möchte.
§. 9. Sie lassen zu Ehren ihrer Herrschafften kostbahre Statuen aufrichten, dieselben mit den sinn- reichsten Inscriptionen auszieren, und auf das so- lenneste inauguriren. Bey der Inauguration werden solenne Reden abgeleget, es lassen sich Trompeten und Paucken oder andere musicalische Instrumenten dabey hören, es wird eine Salve aus Canonen und Mousqueten dabey gegeben, es er- schallet ein in der gantzen Lufft erthönendes und aus dem Hertzen steigendes Vivat Rex! des Nachts darauf werden Freuden-Feuer angezündet, und Geld unter den Pöbel ausgeworffen.
§. 10. Bey den Land-Tags-Verwilligungen erzeiget sich ihre Liebe und Zuneigung gegen ihre Herrschafft so deutlich, als bey einer andern Gele- genheit. Sie sind willig und bereit, diejenigen Summen Geldes und Praestationen, so die Lan- des-Herren ihnen abfordern, zu versprechen und abzutragen, weil sie sattsam versichert sind, daß sie zu nichts anders angewendet werden, als zu dem- jenigen, was das Heyl und die Wohlfarth des Landes und der Unterthanen unumgänglich erfor- dern.
§. 11. Solten einige Fundamental-Gesetze des
Reichs,
III. Theil. X. Capitul.
dem Lande ſolenne Lob- und Danck-Feſte ausge- ſchrieben, in allen Predigten GOtt oͤffentlich ge- dancket, und das Te Deum laudamus mit froh- lockenden Hertzen der Unterthanen unter Trom- peten- und Paucken-Schall abgeſungen werden moͤchte.
§. 9. Sie laſſen zu Ehren ihrer Herrſchafften koſtbahre Statuen aufrichten, dieſelben mit den ſinn- reichſten Inſcriptionen auszieren, und auf das ſo- lenneſte inauguriren. Bey der Inauguration werden ſolenne Reden abgeleget, es laſſen ſich Trompeten und Paucken oder andere muſicaliſche Inſtrumenten dabey hoͤren, es wird eine Salve aus Canonen und Mouſqueten dabey gegeben, es er- ſchallet ein in der gantzen Lufft erthoͤnendes und aus dem Hertzen ſteigendes Vivat Rex! des Nachts darauf werden Freuden-Feuer angezuͤndet, und Geld unter den Poͤbel ausgeworffen.
§. 10. Bey den Land-Tags-Verwilligungen erzeiget ſich ihre Liebe und Zuneigung gegen ihre Herrſchafft ſo deutlich, als bey einer andern Gele- genheit. Sie ſind willig und bereit, diejenigen Summen Geldes und Præſtationen, ſo die Lan- des-Herren ihnen abfordern, zu verſprechen und abzutragen, weil ſie ſattſam verſichert ſind, daß ſie zu nichts anders angewendet werden, als zu dem- jenigen, was das Heyl und die Wohlfarth des Landes und der Unterthanen unumgaͤnglich erfor- dern.
§. 11. Solten einige Fundamental-Geſetze des
Reichs,
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III. Theil. X. Capitul.
dem Lande ſolenne Lob- und Danck-Feſte ausge-
ſchrieben, in allen Predigten GOtt oͤffentlich ge-
dancket, und das Te Deum laudamus mit froh-
lockenden Hertzen der Unterthanen unter Trom-
peten- und Paucken-Schall abgeſungen werden
moͤchte.
§. 9. Sie laſſen zu Ehren ihrer Herrſchafften
koſtbahre Statuen aufrichten, dieſelben mit den ſinn-
reichſten Inſcriptionen auszieren, und auf das ſo-
lenneſte inauguriren. Bey der Inauguration
werden ſolenne Reden abgeleget, es laſſen ſich
Trompeten und Paucken oder andere muſicaliſche
Inſtrumenten dabey hoͤren, es wird eine Salve aus
Canonen und Mouſqueten dabey gegeben, es er-
ſchallet ein in der gantzen Lufft erthoͤnendes und aus
dem Hertzen ſteigendes Vivat Rex! des Nachts
darauf werden Freuden-Feuer angezuͤndet, und
Geld unter den Poͤbel ausgeworffen.
§. 10. Bey den Land-Tags-Verwilligungen
erzeiget ſich ihre Liebe und Zuneigung gegen ihre
Herrſchafft ſo deutlich, als bey einer andern Gele-
genheit. Sie ſind willig und bereit, diejenigen
Summen Geldes und Præſtationen, ſo die Lan-
des-Herren ihnen abfordern, zu verſprechen und
abzutragen, weil ſie ſattſam verſichert ſind, daß ſie
zu nichts anders angewendet werden, als zu dem-
jenigen, was das Heyl und die Wohlfarth des
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dern.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 730. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/754>, abgerufen am 22.11.2024.
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