zu schweigen, alles was von ihm geschlossen wird, trägt er dem König und dem Senat vor, es ist ihm auch vergönnt, den König selbst, so offt es scheint nöthig zu seyn, des bey seiner Crönung ge- leisteten Eydes zu erinnern.
§. 9. Die Solennitäten mit denen sich die Reichs-Täge eröffnen, sind nach dem Unterschied der Reiche unterschieden, in dem Königreich Ungarn ist es nach dem alten Gebrauch des Herkommens, daß die Sessionen des Abends vorhero durch Trom- peten- und Paucken-Schall von den Thürmen unter Lösung der Canonen intimirt werden. Der Anfang des Reichs-Tages geschiehet allenthal- ben, wie es auch recht und billich ist, mit dem Got- tesdienst. Die Könige gehen in Begleitung der Reichs-Senatoren, Staats-Ministres, Officiern von der Crone, ihrer sämmtlichen Hofstatt und Garden in die Kirche, hören daselbst die Predigt an, warten alle Arten des Gottesdienstes mit ab, wie sie nach dem Unterschied der drey Christlichen Religionen eingeführt; wenn nun der Gottesdienst geendiget, so begeben sie sich auf eben die Weise, wie sie in die Kirche gegangen, wieder heraus, und auf den Platz da die Proposition des Reichs-Ta- ges soll gethan werden.
§. 10. Der König begiebt sich in Begleitung der sämmtlichen Reichs-Senatoren und übrigen Reichs-Stände auf den, vor ihm zugerichteten Königlichen Thron, und der Reichs-Tag wird durch eine solenne Rede, die er entweder selbst oder
der
Von den Reichs- und Land-Taͤgen.
zu ſchweigen, alles was von ihm geſchloſſen wird, traͤgt er dem Koͤnig und dem Senat vor, es iſt ihm auch vergoͤnnt, den Koͤnig ſelbſt, ſo offt es ſcheint noͤthig zu ſeyn, des bey ſeiner Croͤnung ge- leiſteten Eydes zu erinnern.
§. 9. Die Solennitaͤten mit denen ſich die Reichs-Taͤge eroͤffnen, ſind nach dem Unterſchied der Reiche unterſchieden, in dem Koͤnigreich Ungarn iſt es nach dem alten Gebrauch des Herkommens, daß die Seſſionen des Abends vorhero durch Trom- peten- und Paucken-Schall von den Thuͤrmen unter Loͤſung der Canonen intimirt werden. Der Anfang des Reichs-Tages geſchiehet allenthal- ben, wie es auch recht und billich iſt, mit dem Got- tesdienſt. Die Koͤnige gehen in Begleitung der Reichs-Senatoren, Staats-Miniſtres, Officiern von der Crone, ihrer ſaͤmmtlichen Hofſtatt und Garden in die Kirche, hoͤren daſelbſt die Predigt an, warten alle Arten des Gottesdienſtes mit ab, wie ſie nach dem Unterſchied der drey Chriſtlichen Religionen eingefuͤhrt; wenn nun der Gottesdienſt geendiget, ſo begeben ſie ſich auf eben die Weiſe, wie ſie in die Kirche gegangen, wieder heraus, und auf den Platz da die Propoſition des Reichs-Ta- ges ſoll gethan werden.
§. 10. Der Koͤnig begiebt ſich in Begleitung der ſaͤmmtlichen Reichs-Senatoren und uͤbrigen Reichs-Staͤnde auf den, vor ihm zugerichteten Koͤniglichen Thron, und der Reichs-Tag wird durch eine ſolenne Rede, die er entweder ſelbſt oder
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Von den Reichs- und Land-Taͤgen.
zu ſchweigen, alles was von ihm geſchloſſen wird,
traͤgt er dem Koͤnig und dem Senat vor, es iſt
ihm auch vergoͤnnt, den Koͤnig ſelbſt, ſo offt es
ſcheint noͤthig zu ſeyn, des bey ſeiner Croͤnung ge-
leiſteten Eydes zu erinnern.
§. 9. Die Solennitaͤten mit denen ſich die
Reichs-Taͤge eroͤffnen, ſind nach dem Unterſchied
der Reiche unterſchieden, in dem Koͤnigreich Ungarn
iſt es nach dem alten Gebrauch des Herkommens,
daß die Seſſionen des Abends vorhero durch Trom-
peten- und Paucken-Schall von den Thuͤrmen
unter Loͤſung der Canonen intimirt werden. Der
Anfang des Reichs-Tages geſchiehet allenthal-
ben, wie es auch recht und billich iſt, mit dem Got-
tesdienſt. Die Koͤnige gehen in Begleitung der
Reichs-Senatoren, Staats-Miniſtres, Officiern
von der Crone, ihrer ſaͤmmtlichen Hofſtatt und
Garden in die Kirche, hoͤren daſelbſt die Predigt
an, warten alle Arten des Gottesdienſtes mit ab,
wie ſie nach dem Unterſchied der drey Chriſtlichen
Religionen eingefuͤhrt; wenn nun der Gottesdienſt
geendiget, ſo begeben ſie ſich auf eben die Weiſe,
wie ſie in die Kirche gegangen, wieder heraus, und
auf den Platz da die Propoſition des Reichs-Ta-
ges ſoll gethan werden.
§. 10. Der Koͤnig begiebt ſich in Begleitung
der ſaͤmmtlichen Reichs-Senatoren und uͤbrigen
Reichs-Staͤnde auf den, vor ihm zugerichteten
Koͤniglichen Thron, und der Reichs-Tag wird
durch eine ſolenne Rede, die er entweder ſelbſt oder
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 687. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/711>, abgerufen am 22.11.2024.
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