§. 19. Die Ritterschafft aus dem Lande wird mit dazu verschrieben, sie wird nach den unterschie- denen Creyßen in besondere Divisionen eingetheilt, die von den vornehmsten Häusern und Geschlech- tern des Landes geführt wird. Sie reiten 2 und 2 oder vier und vier in einem Glied, haben alle ei- nerley egale und ihnen vorgeschriebene Kleidung, ihre besondere Fahne, und reiten auf wohlausge- suchten Pferden, die mit herrlichen Chabraquen und kostbaren Zeuge belegt sind.
§. 20. Die Fürstlichen Stallmeister und Be- reuters helffen nebst der ihnen zubehörigen Equi- page den Einzug sehr mit embelliren. Die Hand-Pferde, die in einer sehr langen Suite auf ein- ander folgen, werden von den Reit-Knechten ge- führt. Sie sind mit den kostbarsten Chabraquen belegt, und Sattel, Zeuge und Decken nach beson- dern wohlausgesuchten Desseins mit Gold und Silber auch wohl mit Perlen und Edelsteinen ge- stickt. Offters sind sie auch mit Feder-Büschen ausgeputzt. Auf den Chabraquen siehet man entweder den verzogenen Nahmen der Durch- lauchtigsten Herrschafft, oder das Wepen so mit Gold, Silber und bundfarbigter Silde ausge- schmückt, ingleichen auf den Decken gestickte Adler, Cronen und ander solchen Zierrath. Vor diesen wurden auf die Decken allerhand Sinn- Bilder, Cornucopiae und dergleichen gestickt, doch dieses ist heutiges Tages abkommen.
§. 21. Die prächtigen Einzüge der hohen
Häupter
III. Theil. V. Capitul.
§. 19. Die Ritterſchafft aus dem Lande wird mit dazu verſchrieben, ſie wird nach den unterſchie- denen Creyßen in beſondere Diviſionen eingetheilt, die von den vornehmſten Haͤuſern und Geſchlech- tern des Landes gefuͤhrt wird. Sie reiten 2 und 2 oder vier und vier in einem Glied, haben alle ei- nerley egale und ihnen vorgeſchriebene Kleidung, ihre beſondere Fahne, und reiten auf wohlausge- ſuchten Pferden, die mit herrlichen Chabraquen und koſtbaren Zeuge belegt ſind.
§. 20. Die Fuͤrſtlichen Stallmeiſter und Be- reuters helffen nebſt der ihnen zubehoͤrigen Equi- page den Einzug ſehr mit embelliren. Die Hand-Pferde, die in einer ſehr langen Suite auf ein- ander folgen, werden von den Reit-Knechten ge- fuͤhrt. Sie ſind mit den koſtbarſten Chabraquen belegt, und Sattel, Zeuge und Decken nach beſon- dern wohlausgeſuchten Deſſeins mit Gold und Silber auch wohl mit Perlen und Edelſteinen ge- ſtickt. Offters ſind ſie auch mit Feder-Buͤſchen ausgeputzt. Auf den Chabraquen ſiehet man entweder den verzogenen Nahmen der Durch- lauchtigſten Herrſchafft, oder das Wepen ſo mit Gold, Silber und bundfarbigter Silde ausge- ſchmuͤckt, ingleichen auf den Decken geſtickte Adler, Cronen und ander ſolchen Zierrath. Vor dieſen wurden auf die Decken allerhand Sinn- Bilder, Cornucopiæ und dergleichen geſtickt, doch dieſes iſt heutiges Tages abkommen.
§. 21. Die praͤchtigen Einzuͤge der hohen
Haͤupter
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III. Theil. V. Capitul.
§. 19. Die Ritterſchafft aus dem Lande wird
mit dazu verſchrieben, ſie wird nach den unterſchie-
denen Creyßen in beſondere Diviſionen eingetheilt,
die von den vornehmſten Haͤuſern und Geſchlech-
tern des Landes gefuͤhrt wird. Sie reiten 2 und 2
oder vier und vier in einem Glied, haben alle ei-
nerley egale und ihnen vorgeſchriebene Kleidung,
ihre beſondere Fahne, und reiten auf wohlausge-
ſuchten Pferden, die mit herrlichen Chabraquen
und koſtbaren Zeuge belegt ſind.
§. 20. Die Fuͤrſtlichen Stallmeiſter und Be-
reuters helffen nebſt der ihnen zubehoͤrigen Equi-
page den Einzug ſehr mit embelliren. Die
Hand-Pferde, die in einer ſehr langen Suite auf ein-
ander folgen, werden von den Reit-Knechten ge-
fuͤhrt. Sie ſind mit den koſtbarſten Chabraquen
belegt, und Sattel, Zeuge und Decken nach beſon-
dern wohlausgeſuchten Deſſeins mit Gold und
Silber auch wohl mit Perlen und Edelſteinen ge-
ſtickt. Offters ſind ſie auch mit Feder-Buͤſchen
ausgeputzt. Auf den Chabraquen ſiehet man
entweder den verzogenen Nahmen der Durch-
lauchtigſten Herrſchafft, oder das Wepen ſo mit
Gold, Silber und bundfarbigter Silde ausge-
ſchmuͤckt, ingleichen auf den Decken geſtickte
Adler, Cronen und ander ſolchen Zierrath. Vor
dieſen wurden auf die Decken allerhand Sinn-
Bilder, Cornucopiæ und dergleichen geſtickt,
doch dieſes iſt heutiges Tages abkommen.
§. 21. Die praͤchtigen Einzuͤge der hohen
Haͤupter
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 620. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/644>, abgerufen am 27.11.2024.
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