kommungs-Complimens ablegen, und sie zugleich ersuchen, mit ihrer Beyhülffe alles dasjenige was zur Conservation der Policey und guter Ordnung von nöthen unter ihren Domestiquen, und auch sonst allenthalben mit zu reguliren. Es werden nicht allein die Duelle, sondern auch das tragen der Stöcke und Degen den Laqueyen auf das schärffste verbothen, es wird ordonnirt, wie es mit dem Ausweichen der Kutscher gehalten soll werden, es darff sich niemand unterstehen, weder bey Tage noch weniger des Nachts in ungewöhnlicher ma- squirten Kleidung sehen zu lassen, die Herrschaff- ten machen sich anheischig, daß sie auf alle Wege bey ihren Domestiquen gute Disciplin erhalten wollen. Bißweilen vergleichen sie sich, damit die Conferentien desto besser avanciren, daß ein Abge- sandter nicht mehr als 2 Cavaliere, 2 Pagen und eine gewisse kleine Anzahl anderer Domestiquen bey sich haben soll, und bestimmen, mit wie viel Pferden sie in das Conferenz-Hauß fahren wol- len.
§. 24. Dafern aber ein Gevollmächtigter den andern oder seine Leute wider das Völcker-Recht insultirt, so machen alle die übrigen ein gemein- schafftlich Negotium draus, die Puissancen dro- hen, daß sie ihre Ministres würden nach Hause be- ruffen wann ihnen nicht Satisfaction geschähe, oder dieser unruhige Minister wieder nach Hause ge- schickt und ein anderer an dessen Stelle abgesendet würde.
§. 25.
K k 4
Von den Friedens-Schluͤſſen.
kommungs-Complimens ablegen, und ſie zugleich erſuchen, mit ihrer Beyhuͤlffe alles dasjenige was zur Conſervation der Policey und guter Ordnung von noͤthen unter ihren Domeſtiquen, und auch ſonſt allenthalben mit zu reguliren. Es werden nicht allein die Duelle, ſondern auch das tragen der Stoͤcke und Degen den Laqueyen auf das ſchaͤrffſte verbothen, es wird ordonnirt, wie es mit dem Ausweichen der Kutſcher gehalten ſoll werden, es darff ſich niemand unterſtehen, weder bey Tage noch weniger des Nachts in ungewoͤhnlicher ma- ſquirten Kleidung ſehen zu laſſen, die Herrſchaff- ten machen ſich anheiſchig, daß ſie auf alle Wege bey ihren Domeſtiquen gute Diſciplin erhalten wollen. Bißweilen vergleichen ſie ſich, damit die Conferentien deſto beſſer avanciren, daß ein Abge- ſandter nicht mehr als 2 Cavaliere, 2 Pagen und eine gewiſſe kleine Anzahl anderer Domeſtiquen bey ſich haben ſoll, und beſtimmen, mit wie viel Pferden ſie in das Conferenz-Hauß fahren wol- len.
§. 24. Dafern aber ein Gevollmaͤchtigter den andern oder ſeine Leute wider das Voͤlcker-Recht inſultirt, ſo machen alle die uͤbrigen ein gemein- ſchafftlich Negotium draus, die Puiſſancen dro- hen, daß ſie ihre Miniſtres wuͤrden nach Hauſe be- ruffen wann ihnen nicht Satisfaction geſchaͤhe, oder dieſer unruhige Miniſter wieder nach Hauſe ge- ſchickt und ein anderer an deſſen Stelle abgeſendet wuͤrde.
§. 25.
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Von den Friedens-Schluͤſſen.
kommungs-Complimens ablegen, und ſie zugleich
erſuchen, mit ihrer Beyhuͤlffe alles dasjenige was
zur Conſervation der Policey und guter Ordnung
von noͤthen unter ihren Domeſtiquen, und auch
ſonſt allenthalben mit zu reguliren. Es werden
nicht allein die Duelle, ſondern auch das tragen
der Stoͤcke und Degen den Laqueyen auf das
ſchaͤrffſte verbothen, es wird ordonnirt, wie es mit
dem Ausweichen der Kutſcher gehalten ſoll werden,
es darff ſich niemand unterſtehen, weder bey Tage
noch weniger des Nachts in ungewoͤhnlicher ma-
ſquirten Kleidung ſehen zu laſſen, die Herrſchaff-
ten machen ſich anheiſchig, daß ſie auf alle Wege
bey ihren Domeſtiquen gute Diſciplin erhalten
wollen. Bißweilen vergleichen ſie ſich, damit die
Conferentien deſto beſſer avanciren, daß ein Abge-
ſandter nicht mehr als 2 Cavaliere, 2 Pagen und
eine gewiſſe kleine Anzahl anderer Domeſtiquen
bey ſich haben ſoll, und beſtimmen, mit wie viel
Pferden ſie in das Conferenz-Hauß fahren wol-
len.
§. 24. Dafern aber ein Gevollmaͤchtigter den
andern oder ſeine Leute wider das Voͤlcker-Recht
inſultirt, ſo machen alle die uͤbrigen ein gemein-
ſchafftlich Negotium draus, die Puiſſancen dro-
hen, daß ſie ihre Miniſtres wuͤrden nach Hauſe be-
ruffen wann ihnen nicht Satisfaction geſchaͤhe, oder
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 519. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/543>, abgerufen am 22.11.2024.
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