General-Capitains ohne ausdrückliche Ordre nicht leichtlich zu einer Haupt-Action entschlüssen, wol- len sie sich nicht dieserhalben grosse Verantwor- tung über den Halß ziehen, bißweilen bekommen die Generals en Chef von ihren Souverains Er- laubniß, daß sie sich mit dem Feind in eine Bataille einlassen sollen, wenn sie ihren Vortheil ersehn, ohne bey Hofe vorher weitere Anfrage deswegen zu thun, bißweilen aber auch nicht. Als der heldenmüthige Printz Eugenius die grosse Victorie bey Zenta be- fochten hatte, gab der General Caprara dem Kay- ser den Rath, ihm deswegen vor Kriegs-Recht zu stellen, weil er dieses Unternehmen wider gegebene Ordre vollbracht, und solches, wo es übel ausge- schlagen wäre, dem gantzen Hause Oesterreich hätte können fatal werden. Allein der fromme Kayser antwortete: Dafür behüte mich GOTT, daß ich dasjenige Werckzeug, durch welches er mir eine so unverdiente Gnade erwiesen, noch vor Ge- richt fordern solte. S. das Leben Kaysers Leo- poldi. p. 236.
§. 35. Es hat ein General mehr plein pouvoir zu agiren, als der andere, nachdem er sich bey seinen Souverain durch seine Meriten und Erfahrungein grösser Vertrauen gegen sich erweckt oder nicht. Manchmahl wird ihnen eine geheime und verschlos- sene Ordre zugeschickt, die sie nicht eher erbrechen dürffen, biß sie an diesen oder jenen Ort angelangt, und daraus sie von den Willen ihres Souverins benachrichtiget werden.
§. 36.
II. Theil VII. Capitul.
General-Capitains ohne ausdruͤckliche Ordre nicht leichtlich zu einer Haupt-Action entſchluͤſſen, wol- len ſie ſich nicht dieſerhalben groſſe Verantwor- tung uͤber den Halß ziehen, bißweilen bekommen die Generals en Chef von ihren Souverains Er- laubniß, daß ſie ſich mit dem Feind in eine Bataille einlaſſen ſollen, wenn ſie ihren Vortheil erſehn, ohne bey Hofe vorher weitere Anfrage deswegen zu thun, bißweilen aber auch nicht. Als der heldenmuͤthige Printz Eugenius die groſſe Victorie bey Zenta be- fochten hatte, gab der General Caprara dem Kay- ſer den Rath, ihm deswegen vor Kriegs-Recht zu ſtellen, weil er dieſes Unternehmen wider gegebene Ordre vollbracht, und ſolches, wo es uͤbel ausge- ſchlagen waͤre, dem gantzen Hauſe Oeſterreich haͤtte koͤnnen fatal werden. Allein der fromme Kayſer antwortete: Dafuͤr behuͤte mich GOTT, daß ich dasjenige Werckzeug, durch welches er mir eine ſo unverdiente Gnade erwieſen, noch vor Ge- richt fordern ſolte. S. das Leben Kayſers Leo- poldi. p. 236.
§. 35. Es hat ein General mehr plein pouvoir zu agiren, als der andere, nachdem er ſich bey ſeinen Souverain durch ſeine Meriten und Erfahrungein groͤſſer Vertrauen gegen ſich erweckt oder nicht. Manchmahl wird ihnen eine geheime und verſchloſ- ſene Ordre zugeſchickt, die ſie nicht eher erbrechen duͤrffen, biß ſie an dieſen oder jenen Ort angelangt, und daraus ſie von den Willen ihres Souverins benachrichtiget werden.
§. 36.
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II. Theil VII. Capitul.
General-Capitains ohne ausdruͤckliche Ordre nicht
leichtlich zu einer Haupt-Action entſchluͤſſen, wol-
len ſie ſich nicht dieſerhalben groſſe Verantwor-
tung uͤber den Halß ziehen, bißweilen bekommen
die Generals en Chef von ihren Souverains Er-
laubniß, daß ſie ſich mit dem Feind in eine Bataille
einlaſſen ſollen, wenn ſie ihren Vortheil erſehn, ohne
bey Hofe vorher weitere Anfrage deswegen zu thun,
bißweilen aber auch nicht. Als der heldenmuͤthige
Printz Eugenius die groſſe Victorie bey Zenta be-
fochten hatte, gab der General Caprara dem Kay-
ſer den Rath, ihm deswegen vor Kriegs-Recht zu
ſtellen, weil er dieſes Unternehmen wider gegebene
Ordre vollbracht, und ſolches, wo es uͤbel ausge-
ſchlagen waͤre, dem gantzen Hauſe Oeſterreich
haͤtte koͤnnen fatal werden. Allein der fromme
Kayſer antwortete: Dafuͤr behuͤte mich GOTT,
daß ich dasjenige Werckzeug, durch welches er mir
eine ſo unverdiente Gnade erwieſen, noch vor Ge-
richt fordern ſolte. S. das Leben Kayſers Leo-
poldi. p. 236.
§. 35. Es hat ein General mehr plein pouvoir
zu agiren, als der andere, nachdem er ſich bey ſeinen
Souverain durch ſeine Meriten und Erfahrungein
groͤſſer Vertrauen gegen ſich erweckt oder nicht.
Manchmahl wird ihnen eine geheime und verſchloſ-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 492. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/516>, abgerufen am 26.11.2024.
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