Gleichwie man iederzeit dasjenige Land und die Republick vor glückselig gepriesen, die zu Friedens-Zeiten an den Krieg ge- denckt; Also pflegen weise Regenten bey dem ruhigsten und friedlichsten Zustande, darinnen sie sich mit ihren Unterthanen befinden, solche An- stalten zu machen, daß sie iederzeit im Stande sind, sich selbst, nebst ihren Freunden und Bunds-Ge- nossen, wieder die ihnen angedrohete Gewalt der Feinde zu beschützen, und die von GOtt und der Billichkeit ihnen zukommenden Rechte zu behau- pten.
§. 2. Es werden so viel Soldaten angeworben, als die Unterthanen sie zu tragen und zu unterhal- ten vermögen, und dieselben in beständigen Exer- citiis der Waffen unterhalten, damit man sich ihrer, bey einem plötzlichen Vorfall wider die einheimi- schen oder auswärtigen Feinde bedienen könne. Es werden gewisse Edicta publicirt, wie es mit dersel- ben Anwerbung zu halten, damit alle Gewaltthä- tigkeiten und Excesse, so viel als möglich, dabey ver- mieden werden. Um die Soldaten zu den Kriegs- Diensten desto eher aufzumuntern, werden ihnen
vorher
Vom Kriege.
Das VII. Capitul. Vom Kriege.
§. 1.
Gleichwie man iederzeit dasjenige Land und die Republick vor gluͤckſelig geprieſen, die zu Friedens-Zeiten an den Krieg ge- denckt; Alſo pflegen weiſe Regenten bey dem ruhigſten und friedlichſten Zuſtande, darinnen ſie ſich mit ihren Unterthanen befinden, ſolche An- ſtalten zu machen, daß ſie iederzeit im Stande ſind, ſich ſelbſt, nebſt ihren Freunden und Bunds-Ge- noſſen, wieder die ihnen angedrohete Gewalt der Feinde zu beſchuͤtzen, und die von GOtt und der Billichkeit ihnen zukommenden Rechte zu behau- pten.
§. 2. Es werden ſo viel Soldaten angeworben, als die Unterthanen ſie zu tragen und zu unterhal- ten vermoͤgen, und dieſelben in beſtaͤndigen Exer- citiis der Waffen unterhalten, damit man ſich ihrer, bey einem ploͤtzlichen Vorfall wider die einheimi- ſchen oder auswaͤrtigen Feinde bedienen koͤnne. Es werden gewiſſe Edicta publicirt, wie es mit derſel- ben Anwerbung zu halten, damit alle Gewaltthaͤ- tigkeiten und Exceſſe, ſo viel als moͤglich, dabey ver- mieden werden. Um die Soldaten zu den Kriegs- Dienſten deſto eher aufzumuntern, werden ihnen
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Vom Kriege.
Das VII. Capitul.
Vom Kriege.
§. 1.
Gleichwie man iederzeit dasjenige Land und
die Republick vor gluͤckſelig geprieſen, die
zu Friedens-Zeiten an den Krieg ge-
denckt; Alſo pflegen weiſe Regenten bey
dem ruhigſten und friedlichſten Zuſtande, darinnen
ſie ſich mit ihren Unterthanen befinden, ſolche An-
ſtalten zu machen, daß ſie iederzeit im Stande ſind,
ſich ſelbſt, nebſt ihren Freunden und Bunds-Ge-
noſſen, wieder die ihnen angedrohete Gewalt der
Feinde zu beſchuͤtzen, und die von GOtt und der
Billichkeit ihnen zukommenden Rechte zu behau-
pten.
§. 2. Es werden ſo viel Soldaten angeworben,
als die Unterthanen ſie zu tragen und zu unterhal-
ten vermoͤgen, und dieſelben in beſtaͤndigen Exer-
citiis der Waffen unterhalten, damit man ſich ihrer,
bey einem ploͤtzlichen Vorfall wider die einheimi-
ſchen oder auswaͤrtigen Feinde bedienen koͤnne. Es
werden gewiſſe Edicta publicirt, wie es mit derſel-
ben Anwerbung zu halten, damit alle Gewaltthaͤ-
tigkeiten und Exceſſe, ſo viel als moͤglich, dabey ver-
mieden werden. Um die Soldaten zu den Kriegs-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 475. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/499>, abgerufen am 03.12.2024.
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