dern; sie versichern daß sie das Bündniß treulich halten wollen, und fügen hefftige Protestationen mit an, daß sie sich nicht, als biß nach hergebrachten sichern und renomirlichen Frieden, von einander trennen wolten.
§. 28. Wenn einige Puissancen zu Kriegs-Zei- ten bemühet sind, andere in ein Bündniß zu ziehen, so wenden hingegen andere wieder alle nur ersinn- liche Kräffte an, sie von dem Eintritt in die Allianz abzumahnen, sie recommendiren ihnen die Neu- tralität, und zeigen ihnen mit den schönsten Wor- ten und vortrefflich colorirten Gründen die beson- dern Vortheile, so sie sich in diese Alliance nicht einliessen.
§. 29 Einige Puissancen achten bey ihren Bünd- nissen vor eine besondere Staats-Maxime, daß in ihrer Nachbarschafft viel Souverainen erhalten werden, und so viel als möglich, nicht zugelassen werde, daß ein eintziger auf allen Seiten seine Macht ausbreite. Sie schliessen nicht leichtlich ei- ne Allianz, da sie sich nicht vorbehalten, ihren be- nachbarten Ländern, im Fall sie von einem [m]äch- tigern angegriffen werden solten, beyzustehen, ohne daß dieses den anderwärtigen Tractaten einen Ab- bruch thue.
§. 30. Weil es bißweilen zu geschehen pflegt, daß einige Allirten vor dem Bündniß abspringen, und mit dem Feinde einen Particulier-Frieden schliessen, so praecaviren sich andere bey Schlies- sung der Off- und Defensiv-Allianzen auf a[l]le we-
ge,
II. Theil. VI. Capitul.
dern; ſie verſichern daß ſie das Buͤndniß treulich halten wollen, und fuͤgen hefftige Proteſtationen mit an, daß ſie ſich nicht, als biß nach hergebrachten ſichern und renomirlichen Frieden, von einander trennen wolten.
§. 28. Wenn einige Puiſſancen zu Kriegs-Zei- ten bemuͤhet ſind, andere in ein Buͤndniß zu ziehen, ſo wenden hingegen andere wieder alle nur erſinn- liche Kraͤffte an, ſie von dem Eintritt in die Allianz abzumahnen, ſie recommendiren ihnen die Neu- tralitaͤt, und zeigen ihnen mit den ſchoͤnſten Wor- ten und vortrefflich colorirten Gruͤnden die beſon- dern Vortheile, ſo ſie ſich in dieſe Alliance nicht einlieſſen.
§. 29 Einige Puiſſancen achten bey ihren Buͤnd- niſſen vor eine beſondere Staats-Maxime, daß in ihrer Nachbarſchafft viel Souverainen erhalten werden, und ſo viel als moͤglich, nicht zugelaſſen werde, daß ein eintziger auf allen Seiten ſeine Macht ausbreite. Sie ſchlieſſen nicht leichtlich ei- ne Allianz, da ſie ſich nicht vorbehalten, ihren be- nachbarten Laͤndern, im Fall ſie von einem [m]aͤch- tigern angegriffen werden ſolten, beyzuſtehen, ohne daß dieſes den anderwaͤrtigen Tractaten einen Ab- bruch thue.
§. 30. Weil es bißweilen zu geſchehen pflegt, daß einige Allirten vor dem Buͤndniß abſpringen, und mit dem Feinde einen Particulier-Frieden ſchlieſſen, ſo præcaviren ſich andere bey Schlieſ- ſung der Off- und Defenſiv-Allianzen auf a[l]le we-
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II. Theil. VI. Capitul.
dern; ſie verſichern daß ſie das Buͤndniß treulich
halten wollen, und fuͤgen hefftige Proteſtationen
mit an, daß ſie ſich nicht, als biß nach hergebrachten
ſichern und renomirlichen Frieden, von einander
trennen wolten.
§. 28. Wenn einige Puiſſancen zu Kriegs-Zei-
ten bemuͤhet ſind, andere in ein Buͤndniß zu ziehen,
ſo wenden hingegen andere wieder alle nur erſinn-
liche Kraͤffte an, ſie von dem Eintritt in die Allianz
abzumahnen, ſie recommendiren ihnen die Neu-
tralitaͤt, und zeigen ihnen mit den ſchoͤnſten Wor-
ten und vortrefflich colorirten Gruͤnden die beſon-
dern Vortheile, ſo ſie ſich in dieſe Alliance nicht
einlieſſen.
§. 29 Einige Puiſſancen achten bey ihren Buͤnd-
niſſen vor eine beſondere Staats-Maxime, daß in
ihrer Nachbarſchafft viel Souverainen erhalten
werden, und ſo viel als moͤglich, nicht zugelaſſen
werde, daß ein eintziger auf allen Seiten ſeine
Macht ausbreite. Sie ſchlieſſen nicht leichtlich ei-
ne Allianz, da ſie ſich nicht vorbehalten, ihren be-
nachbarten Laͤndern, im Fall ſie von einem maͤch-
tigern angegriffen werden ſolten, beyzuſtehen, ohne
daß dieſes den anderwaͤrtigen Tractaten einen Ab-
bruch thue.
§. 30. Weil es bißweilen zu geſchehen pflegt,
daß einige Allirten vor dem Buͤndniß abſpringen,
und mit dem Feinde einen Particulier-Frieden
ſchlieſſen, ſo præcaviren ſich andere bey Schlieſ-
ſung der Off- und Defenſiv-Allianzen auf alle we-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 472. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/496>, abgerufen am 23.11.2024.
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