überlegen, wenn ein wichtiger Punct im Ceremo- niel-Wesen vorkömmt, z. e. wenn man einen Kö- nig im Nahmen Jhrer Päbstl. Heiligkeit entgegen gehen will.
§. 23. Unter den Ceremonien-Meistern stehen auch die andern Subalternen, die bey dergleichen solennen Handlungen mit gebraucht werden, als gewisse Secretarii, Aides des Ceremonies die Herolde und Poursuivans. Unter des Königs von Engeland ordinairen Hof-Bedienten sind drey Wapen-Könige, sechs Ober-Herolde und vier Unter-Herolde. Der erste und vornehmste unter den Wapen-Königen wird der Garter vom Ho- senband genennt, weil er hauptsächlich die Cere- monien, so den edeln Orden vom Hosenband be- treffen, dirigiren muß. Die sechs Ober-Herolde müssen zu Hofe aufwarten, öffentlichen Solenni- täten beywohnen, Krieg und Frieden proclamiren, und werden bey ihrer Erwehlung zu Rittern ge- schlagen. Die Unter-Herolde müssen alle Edel- leute von Geburth seyn, und assistiren dem Grafen Marschall in seinem Marschalls-Gemach. S. die vollständige Beschreibung der Ceremonien, wel- che bey der Crönung Georgii II. in Engeland vor- gangen.
§. 24. Es hat seinen guten Nutzen, wenn alle Kleinigkeiten bey dem Ceremoniel-Wesen an ei- nem Hofe in eine gute Ordnung gebracht und dar- innen erhalten werden, es gereicht solches zu Ver- mehrung des Grandeurs, zur Conservation der
erlang-
Von dem Staats-Ceremoniel uͤberhaupt.
uͤberlegen, wenn ein wichtiger Punct im Ceremo- niel-Weſen vorkoͤmmt, z. e. wenn man einen Koͤ- nig im Nahmen Jhrer Paͤbſtl. Heiligkeit entgegen gehen will.
§. 23. Unter den Ceremonien-Meiſtern ſtehen auch die andern Subalternen, die bey dergleichen ſolennen Handlungen mit gebraucht werden, als gewiſſe Secretarii, Aides des Ceremonies die Herolde und Pourſuivans. Unter des Koͤnigs von Engeland ordinairen Hof-Bedienten ſind drey Wapen-Koͤnige, ſechs Ober-Herolde und vier Unter-Herolde. Der erſte und vornehmſte unter den Wapen-Koͤnigen wird der Garter vom Ho- ſenband genennt, weil er hauptſaͤchlich die Cere- monien, ſo den edeln Orden vom Hoſenband be- treffen, dirigiren muß. Die ſechs Ober-Herolde muͤſſen zu Hofe aufwarten, oͤffentlichen Solenni- taͤten beywohnen, Krieg und Frieden proclamiren, und werden bey ihrer Erwehlung zu Rittern ge- ſchlagen. Die Unter-Herolde muͤſſen alle Edel- leute von Geburth ſeyn, und aſſiſtiren dem Grafen Marſchall in ſeinem Marſchalls-Gemach. S. die vollſtaͤndige Beſchreibung der Ceremonien, wel- che bey der Croͤnung Georgii II. in Engeland vor- gangen.
§. 24. Es hat ſeinen guten Nutzen, wenn alle Kleinigkeiten bey dem Ceremoniel-Weſen an ei- nem Hofe in eine gute Ordnung gebracht und dar- innen erhalten werden, es gereicht ſolches zu Ver- mehrung des Grandeurs, zur Conſervation der
erlang-
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[15/0039]
Von dem Staats-Ceremoniel uͤberhaupt.
uͤberlegen, wenn ein wichtiger Punct im Ceremo-
niel-Weſen vorkoͤmmt, z. e. wenn man einen Koͤ-
nig im Nahmen Jhrer Paͤbſtl. Heiligkeit entgegen
gehen will.
§. 23. Unter den Ceremonien-Meiſtern ſtehen
auch die andern Subalternen, die bey dergleichen
ſolennen Handlungen mit gebraucht werden, als
gewiſſe Secretarii, Aides des Ceremonies die
Herolde und Pourſuivans. Unter des Koͤnigs von
Engeland ordinairen Hof-Bedienten ſind drey
Wapen-Koͤnige, ſechs Ober-Herolde und vier
Unter-Herolde. Der erſte und vornehmſte unter
den Wapen-Koͤnigen wird der Garter vom Ho-
ſenband genennt, weil er hauptſaͤchlich die Cere-
monien, ſo den edeln Orden vom Hoſenband be-
treffen, dirigiren muß. Die ſechs Ober-Herolde
muͤſſen zu Hofe aufwarten, oͤffentlichen Solenni-
taͤten beywohnen, Krieg und Frieden proclamiren,
und werden bey ihrer Erwehlung zu Rittern ge-
ſchlagen. Die Unter-Herolde muͤſſen alle Edel-
leute von Geburth ſeyn, und aſſiſtiren dem Grafen
Marſchall in ſeinem Marſchalls-Gemach. S. die
vollſtaͤndige Beſchreibung der Ceremonien, wel-
che bey der Croͤnung Georgii II. in Engeland vor-
gangen.
§. 24. Es hat ſeinen guten Nutzen, wenn alle
Kleinigkeiten bey dem Ceremoniel-Weſen an ei-
nem Hofe in eine gute Ordnung gebracht und dar-
innen erhalten werden, es gereicht ſolches zu Ver-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Ceremoniel-Wissenschafft der großen Herren. Berlin, 1729, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_einleitung_1729/39>, abgerufen am 21.11.2024.
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